Versicherung mit Vollkasko für Elise

  • Über die HUK 24 kann ich nichts sagen.
    Bin normaler HUK Kunde, brauche einen Ansprechpartner, den ich volllabern kann.
    HUK nimmt aber anscheinend nicht mehr jeden Exoten auf.
    Die haben extra eine besondere Abteilung dafür.
    Meine Sachbearbeiterin musste auch extra Anfragen.

    Hatte auch schon einen Vollkaskoschaden bei der HUK mit meinem Diesel.
    Vollkommen ohne Probleme reguliert.
    Im Prinzip 3 verschiedene Folgeschäden verursacht von 2 Abschleppfahrzeugen in Italien, die ich wegen einem Turboschaden brauchte. Fragt nicht, bin damals fast geplatzt vor Zorn... :cursing::cursing::cursing:
    Wurde von denen nicht reguliert, meinten Schäden an der Haube, Frontspoiler und Schweller seien vorher schon gewesen... darum Vollkasko.

    Die HUK Dame meinte, fassen wir alles zu einem Schaden zusammen, lassen Sie Ihr Auto wieder hübsch machen... :thumbup:

    War echt erleichtert, gestiegen bin ich wegen Freischein auch nicht. Alles gut. :thumbup:

    Willkommen im Land der Vollidioten... smilie_frech_151.gif

    Grüße
    Smacmac


  • Also mein Angebot von der HUK war leider deutlich zu teuer, muss allerdings auch bei SF 1/2 anfangen. Ich denke es macht kein Sinn jetzt irgendwelche Details preiszugeben. So ein Angebot ist ja immer Individuell, also im Zweifelsfall einfach eins Anfordern, ist ja schnell gemacht.

  • Hallo Zusammen,

    ich schreibe meine Frage mal in diesen Thread, um keinen neuen Versicherungs-Faden aufzumachen.

    Ich habe vor 2 Monaten meine Exige 350 bekommen, nen Tipp für "Exotenversicherung" bekommen, bei Klaus Ressel angefragt, und den Wagen über Helvetia versichert.

    Versicherungsbedingungen minutiös studiert, mehrfach eindeutig der Hinweis "Fahren zur Erzielen der Höchstgeschwindigkeit ist NICHT versichert". Damit erschien mir klar, dass Trackdays und Fahrsicherheitstrainings auch auf Rennstrecken OHNE Zeitnahme und OHNE Teilnahme von Rennfahrzeugen (Ohne Straßenzulassung) versichert sein müssten …

    Ein paar Tage nach Lastschrift-Einzug der Prämie kommt eine neue Police, "Änderung des Vertrages", und auf einem kleinen Zettel kommen Bedingungen Stand 1.1.2016 (also keine aktuelle Änderung), dass jegliche Rennstrecken-Besuche, auch für Fahrsicherheitstrainings, NICHT versichert sind.

    Davon abgesehen, dass ich diese Vorgehensweise grenzwertig fair finde, habe ich nun keine vernünftige Versicherung, und kann mir eine neue suchen (man lässt mich sogar vorzeitig aus dem Vertrag mit Gutschrift etc …)


    Wer wäre so freundlich mir seine Versicherung zu sagen, die definitiv keine solche Einschränkungen hat … es geht mir explizit NICHT um Rennen fahren, aber Fahrsicherheit und Trackdays OHNE Zeitnahme möchte ich gerne machen …


    Vielen Dank für Hilfe

    Leichte Grüße (jaja ich weiß, nicht MK1-leicht :)
    Philipp

  • Ich bin mit der Exige S bei der Allianz und zahle aktuell 871,- € ganzjährig (SF12/13, 12.000 km; Werkstattbindung, Mobilitätspakte etc.)

    Aktuelle Bedingungen der Allianz/Vollkasko:

    (3) Rennen
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Das gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

    Laut Recherche handelt es sich nur um eine übliche Standartklausel und es sind hier keine Trackdays oder Touristenfahrten sonderen nur "echte" Rennveranstaltungen und Übungsfahrten für dieses Rennen gemeint. Das deckt sich auch mit dieser Aussage:

    ....sagt Alina Schön vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Und die Kaskoversicherung trete in der Regel nicht für Schäden ein, die bei Fahrveranstaltungen entstehen, "bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt". Dazu zählen zwar keine Publikumsfahrten.....

    Insofern würde ich für die Allianz fast mal Entwarnung geben


    Interessant evtl. noch diese beiden eindeutigen OLG Urteile von 2004 und 2006:

    Karlsruhe. Der Schutz der Vollkasko-Versicherung umfasst auch die Teilnahme an einem Fahrsicherheits-Training
    und die hierbei entstandenen Schäden. Der Kläger war in dem zu Grunde liegenden Fall mit seinem Maserati bei
    einem Sicherheitstraining auf dem Hockenheim-Ring verunglückt. Das exklusive Fahrzeug erlitt dabei einen
    Totalschaden. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen.
    Das OLG Karlsruhe sprach dem Eigentümer jedoch Schadensersatz zu. Die Richter unterschieden in ihrem Urteil
    zwischen einem Training zu einer Veranstaltung, "bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
    ankommt" und einem "normalen" Sicherheitstraining. Übungsrunden für eine Rennveranstaltung unterfallen
    demnach dem in den Kaskobedingungen festgelegten Risikoausschluss. Die Versicherung muss dann den
    Schaden nicht übernehmen. Eine Veranstaltung zur Verbesserung der Fahrsicherheit dagegen sei, auch wenn sie
    auf einer Rennstrecke stattfinde, vom Vollkasko-Versicherungsschutz umfasst.

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. 7. 2004 - 12 U 85/04


    Der Begriff „Fahrveranstaltung, bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt" (§ 2b, Abs. 5 c
    der vereinbarten AKB) umschreibt ein „Rennen" im Sinne von § 29 StVO. Die Erreichung einer möglichst hohen
    Geschwindigkeit muss dem Charakter der Veranstaltung prägen und es muss eine Platzierung der Teilnehmer
    erfolgen. Eine „dazugehörige Übungsfahrt" liegt nur vor, wenn sie sich auf ein konkretes Rennen bezieht, bei
    dem es auch auf Höchstgeschwindigkeit ankommt. Das OLG hat entschieden: Ein Fahrsicherheitstraining
    entspricht nicht einer Rennveranstaltung oder einer dazugehörigen Übung. In der Fahrzeugversicherung
    besteht daher kein Risikoausschluss.
    OLG Köln (Urteil vom 21.11.2006 - 9 U 76/06)

    2 Mal editiert, zuletzt von Blue1000 (17. Mai 2017 um 15:51)

  • Ich bin mit der Exige S bei der Allianz und zahle aktuell 871,- € ganzjährig (SF12/13, 12.000 km; Werkstattbindung, Mobilitätspakte etc.)

    So viel zahle ich für meine billigere alte Rover MK2 auch trotz SF32, nur 9.000km und 04-11...ebenfalls Allianz :(. Muss da glaub nochmal Tarife verlgeichen. Eine Werkstattbindung habe ich allerdings nicht. Zumindest war das mal so besprochen. Muss ich nochmal nachschauen.

    ~ Yeah, well, you know, that's just, like, my opinion, man. ~

  • So viel zahle ich für meine billigere alte Rover MK2 auch trotz SF32, nur 9.000km und 04-11...ebenfalls Allianz :(. Muss da glaub nochmal Tarife verlgeichen. Eine Werkstattbindung habe ich allerdings nicht. Zumindest war das mal so besprochen. Muss ich nochmal nachschauen.

    Ich zahle für meine 350er weniger, bei der bayerischen, SF16 und ohne Saison.

  • Ihr werdet einen Trackday nicht als Fahrsicherheitstraining deklarieren können.
    Probiert's, ich habe insbesondere dieses Thema vor der Versicherung meiner Honda mit etwa 10 verschiedenen Versicherern durchgekaut.

    Mein Fazit: Im Jahr 2017 gibt es keine Versicherung mehr, die eine Elise Vollkasko auf einem Trackday versichert.
    HP-Schutz bleibt natürlich bestehen.

    Macht mir persönlich aber auch nix aus, die Gefahr ist höher, die Kiste in den Bergen in eine Planke zu setzen, als auf einer GP-Strecke mit 300 Meter Auslauf überall.

    Quoi?

  • Das stimmt allerdings. In meiner HHR Zeit hatte ich ungelogen direkt nach Session leichte Angstzustände auf der Autobahn. Das hat erst mal 30 Minuten gedauert bis ich mich wieder an die Unberechenbarkeit der anderen Autofahrer auf der Autobahn gewöhnt hatte. Rennstrecke ist dagegen ein Paradies.
    Das einzige was mir eigentlich immer sorgen gemacht hat auf dem Rundkurs: Was ist, wenn ein Ölauge (aka BMW) vor der Spitzkehre Öl verloren hat. Dann heißt es Abflug bei 200 km/h. Da machst dir aber eh über alles Gedanken, nur nicht über die kack Versicherung.

  • laut meinen Ausführungen (Aussage der Dt. Versicherungsvorsitzenden und zwei identischen OLG-Urteilen) sind sowohl ein Trackday/Touristenfahrten und ein Fahrsicherheitstraining beides (!) keine (!) Rennen im Sinne der StVO und sind in der Vollkasko versichert.

    Natürlich nur solange euer Vetrag nur die genannte Standart-Formulierung enthält und keine weiteren Einschränkungen.

    Das hier vom OLG Köln ist Entscheident:

    "Der Begriff „Fahrveranstaltung, bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt" (§ 2b, Abs. 5 c der vereinbarten AKB) umschreibt ein „Rennen" im Sinne von § 29 StVO:
    Die Erreichung einer möglichst hohen
    Geschwindigkeit muss dem Charakter der Veranstaltung prägen und es muss eine Platzierung der Teilnehmer erfolgen."

    4 Mal editiert, zuletzt von Blue1000 (19. Mai 2017 um 12:05)

  • Ihr werdet einen Trackday nicht als Fahrsicherheitstraining deklarieren können.
    Probiert's, ich habe insbesondere dieses Thema vor der Versicherung meiner Honda mit etwa 10 verschiedenen Versicherern durchgekaut.

    Mein Fazit: Im Jahr 2017 gibt es keine Versicherung mehr, die eine Elise Vollkasko auf einem Trackday versichert.
    HP-Schutz bleibt natürlich bestehen.

    Macht mir persönlich aber auch nix aus, die Gefahr ist höher, die Kiste in den Bergen in eine Planke zu setzen, als auf einer GP-Strecke mit 300 Meter Auslauf überall.


    Ich hab' leider die gleiche Erfahrung machen müssen...

    Hab mir im September '15 eine Honda-Elli gekauft und pünktlich zum 1.3 '16 eine Kündigung des Versicherers erhalten.
    Seitdem habe ich ca. 50 Versicherer angefragt und entweder haben die direkt "nein" gesagt, oder wollten > 2,5k€/Saison|8 Monate bei SF14, wenn Trackdays inkludiert sind.

    Bin mit der Kiste seitdem Kauf keine 1000km gefahren und inzwischen an den Punkt angekommen, wo ich mich damit abgefunden habe, daß ich das Hobby an den Nagel hänge werde und die Kiste verkaufe.
    Fürs fahren auf offener Straße brauche ich die Kiste nicht - ist nur eine reine Übung in Demut/Selbstbeherrschung - wenn man wollte kommt man jederzeit an 99% der Verkehrsteilnehmer vorbei...
    Am linken Niederrhein gibt's leider keine Berge, sondern nur Felder, die zwischen Mai und September so hoch stehen (>=1,2m), daß man nichts sieht und nicht gesehen wird.
    ;(

    Hab' mir die Kiste wohl zum möglichst ungünstigsten Zeitpunkt gekauft und unterm Strich nichts davon gehabt.
    Wenn jemand eine Honda-Elli sucht, kann er sich gerne melden...

    mfG Sascha

    2 Mal editiert, zuletzt von drdope (22. Mai 2017 um 01:54)

  • Es ist doch nicht so schwer. Beispiel AKB HUK 2017:


    Das man auf direkte Nachfrage keinen schriftlich dokumentierten Freibrief für Trackdays bekommt, kann ich mir schon vorstellen.

    Schönen Gruß

    Dennis

  • Sofern ich das richtig verstehe, kann ich mit meinen Vertragsbedingungen (Stand 2013) ganz zufrieden sein und sollte aufpassen, dass ich nicht durch "Gutwill" auf die neuen Vertragsbedingungen umgestellt werde. Sehe ich doch richtig, oder?
    Es handelt sich hierbei übrigens um eine Versicherung, die meines Wissens bisher noch nicht in diesem Thread genannt wurde.
    Als Neuvertrag ist es aber wohl keine Empfehlung mehr wert.

    A.1.5.2 Kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen (Rennen)
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen,bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen ist eine Obliegenheitsverletzung nach D.2.2.Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

    A.2.16.2 Kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen (Rennen)
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
    Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

    A.4.10.3 Kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen (Rennen)
    Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die bei der Beteiligung an Fahrtveranstaltungen geschehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

    A.1.5.2 Genehmigte Rennen
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

    A.2.16.2 Genehmigte Rennen und Versicherungsschutz auf Rennstrecken
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf
    Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B.: bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.

    A.4.10.3 Genehmigte Rennen und Versicherungsschutz auf Rennstrecken
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B.: bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungsschutz
    besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.

    Viele Grüße

    Bernhard
    (dot)

  • @Blue1000

    das dein VW oder Mazda bei Werkstattbindung in einer Vertragswerkstatt repariert wird, ist nachvollziebar.
    Bei einem Lotus glaube ich das eben nicht. Ruf doch mal bei deiner Versicherung an und frag explizit nach, in welche Werkstatt die Dich schicken im Kaskoschadenfall und einem Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung. Du wirst Dich wundern...

    Jan U

    Ja, ich wollte den Preis bißchen drücken, aber macht mir auch noch Bauchweh, ich versuche das jetzt mal schriftlich abzuklären, welche Fachwerkstatt sie mir da im Fall der Fälle eigentlich vorschreiben wollen.

    ey das wolltest Du doch bereits 2015 mal nachfragen wo DIE dich hinschleppen ;(

    ==> ein Auto ist erst dann zu schnell, wenn Du am morgen bereits Angst hast es aufzuschließen <== Walter Röhrl

  • Sofern ich das richtig verstehe, kann ich mit meinen Vertragsbedingungen (Stand 2013) ganz zufrieden sein und sollte aufpassen, dass ich nicht durch "Gutwill" auf die neuen Vertragsbedingungen umgestellt werde. Sehe ich doch richtig, oder?

    Richtig, die für uns kritische Ergänzung der Standard-AKB ist eindeutig! Tendenziell ist das aber ein Thema, das nicht unnötig breit diskutiert werden sollte, um keine schlafenden Hunde zu wecken.

    Schönen Gruß

    Dennis

  • Moin,

    so Jungs, da wir uns nun alle ausgeheult haben und festgestellt wurde, das die neuen Versicherungsverträge uns nicht mehr befriedigen, machen wir mal wieder den Kopf frei und fahren einfach mal mit mehr Hirn und Rücksichtnahme auf dem Track. 8o

    Für mich persönlich geht es um 95% Spaß außerhalb der Rennstrecke und das möchte ich nicht missen.

    Bei so manchen hier habe ich das Gefühl, das ein Einschlag mit der Möhre, die finanzielle Existenz bedroht, oder Hartz 4 bedeutet. ;(


    Sascha: das tust du nicht wirklich, oder :cursing:

    Macht euch frei :thumbup:

    Achim

  • Mein Fazit: Im Jahr 2017 gibt es keine Versicherung mehr, die eine Elise Vollkasko auf einem Trackday versichert.
    HP-Schutz bleibt natürlich bestehen.

    Macht mir persönlich aber auch nix aus, die Gefahr ist höher, die Kiste in den Bergen in eine Planke zu setzen, als auf einer GP-Strecke mit 300 Meter Auslauf überall.

    sehe ich genauso :thumbup:

    aktuell ist auch die Rechtskonstellation schwierig, ob selbst die Allianz bei einem Trackday oder einer privaten/öffentlichen Fahrveranstaltung ohne Renncharakter den Kaskoversicherungsschutz gewährt.
    Blöd nur wenn etwas passiert und man dann über den juristischen Weg seine Kosten einklagen muss.

    Und ja, wir sollten auf der Rennstrecke uns immer bewusst machen, dass wir nur ambitionierte Sportwagenfahrer und keine Profis sind.
    Und im Straßenverkehr jeden Kilometer genießen :saint:

    ==> ein Auto ist erst dann zu schnell, wenn Du am morgen bereits Angst hast es aufzuschließen <== Walter Röhrl

  • so Jungs, da wir uns nun alle ausgeheult haben und festgestellt wurde, das die neuen Versicherungsverträge uns nicht mehr befriedigen, machen wir mal wieder den Kopf frei und fahren einfach mal mit mehr Hirn und Rücksichtnahme auf dem Track.

    Für mich persönlich geht es um 95% Spaß außerhalb der Rennstrecke und das möchte ich nicht missen.

    Bei so manchen hier habe ich das Gefühl, das ein Einschlag mit der Möhre, die finanzielle Existenz bedroht, oder Hartz 4 bedeutet.

    Hi,

    oftmals hat man es doch gar nicht (mehr) selbst in der Hand, ob es zu einem Schaden kommt oder nicht. Was ist z.B. wenn man von jemand anderem "abgeräumt" wird? Oder jemand vorausfahrendes eine Kardanwelle verliert und die einmal den Unterboden oder ähnliches aufreißt - oder gar zu Personenschäden führt.
    Es besteht eben auch immer die Möglichkeit, dass Menschen (Beifahrer, andere Teilnehmer, Streckenposten, ...) zu Schaden kommen (und die Haftpflicht zahlen müsste).
    In diesem Fall kann das meiner Ansicht nach sehr wohl die finanzielle Existenz bedrohen, wenn die Versicherung im Nachgang versucht den Schaden auf den Unfallverursacher abzuwälzen, weil es die Bedingungen hergeben.

    Viele Grüße

    Bernhard
    (dot)