(Nicht! TÜV relevant)
Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Das sind die Infos die ich dazu bekommen habe:
sofern ein Bauteil gegenüber der Serie verändert wird, steht immer das Thema der Betriebserlaubnis im Raum.
Da sich das System gegenüber der Serie ändert, sehe ich es als eintragungspflichtig.
Die wichtigsten Kriterien haben sie bereits erfasst:
Festigkeit 10.9 (Leider selten aufgedruckt. Bitte bringen sie die Rechnung oder ein ähnliches Schriftstück als Nachweis mit)
Bolzen mit Schraubensicherung eingeklebt
nur Stahlmuttern (verzinkt bzw. verkupferte Oberfläche ok)
kein Überstand, so dass es kein gefährdendes Bauteil darstellt
Bei Ihrem Fahrzeug gibt es jedoch eine Besonderheit – dort passen meist die Stehbolzenradmuttern nicht, da die serienmäßigen Felgenlöcher hierfür zu klein sind.
Passende Stehbolzen mit Nachweis 10.9 bekommst Du z.B. hier, allerdings haben die Muttern SW19 - da müsstest Du eine Nuss abschleifen - wenn es überhaupt passt.
https://burkhart-engineering.com/shop/bmw/bmw-a…stehbolzen-kit/
Den Sätzen die sonst wo erhältlich sind, fehlt der Aufdruck / Nachweis 10.9 - dafür haben die Muttern SW17. Das passt gerade so, je nach Felge, da wir im Normalfall keine Außensechskant haben, sondern Vielzahn. Da könnte man jetzt was fummeln, ich habe drauf verzichtet, weil das Mimimi groß in mir ist.