Alles anzeigenHier mal aus den AGB der Conti:
"A.2.9.2 Genehmigte Rennen
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen
entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar.
Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf die
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (zum Beispiel bei Gleichmäßigkeits- und Touristenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings"
Der obere Teil ist 1zu1 gleich, der untere Teil fehlt in meinen Bedingungen. Also darf ich doch fahren solange es nicht um Zeit geht.
Und deshalb wollte ich nachfragen.... In deinen Bedingungen ist es klar niedergeschrieben bei mir könnte man es anders auslegen.