Anfängerfragen zur Elise

  • Dafür wurde die Elise aber auch nicht gebaut. Untersteuern gegen nen Randstein stand einfach nicht im Lastenheft, und im Kreisel schon gar nicht. Damals hat einfach keiner damit gerechnet, dass Fahrer, die das schaffen, sich jemals für einen Lotus interessieren könnten. Man hat auch nie versucht, diese Zielgruppe anzusprechen.

    Ok, jetzt sind die eben da.

    langt ja schon, wenn irgendeine andere Karre irgendne Flüssigkeit verliert oder sonstwas auf der Bahn liegt...

    Gibt bestimmt auch andere fahrerunabhängige Konstellationen ;)

    Und bei allen Vollprofis dieser Welt in ner Elise und Exige kann man sich Fragen, weshalb der ESP Krimes eingebaut wurde...

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht, weil es das Gesetzt verlgangt?


    Falls sich ob dieses Threads hier gerade einige fragen, wie die Versicherungen das mit den Totalschäden herausbekommen können und ob man das selber vielleicht auch kann?!

    Klar geht das

    https://www.informa-his.de/his-online/

  • Hier , kannste juristisch auseinanderklamüsern, du wadenbeisser :

    "The bonded and riveted alloy Chassis structure ... is considered a non-serviceable jig built unit to which no structural repairs are approved. Superficial, cosmetic or non-structural localised damage may be repaired as necessary, but in case of accident damage resulting in significant bending, tearing or distortion of the aluminium chassis, such that the specified suspension geometry cannot be achieved by the standard range of suspension adjustment provided, the recommended repair is to renew the partial body assembly..." (c) Lotus.


    Ja, den Text kenne ich.

    Wenn man ihn genau liest, stellt man fest:

    Erstmal wird nur festgehalten, dass keine strukturellen Reparaturen "genehmigt" (approved) sind.(Kein Hinweis, dass es nicht MÖGLICH ist!)

    Und dann wird als Reparatur "empfohlen" (recommended repair) das Chassis zu tauschen.

    Da steht nicht "es muss ein neues Chassis genommen werden".

    Daher auch die Vermutung, wie schon zuvor: eine Reparatur ist möglich, aber Lotus hatte keinen Bock, die diversen Möglichkeiten/Varianten der Reparaturen zu testen, und hat daher den o.g. Text herausgegeben, der den Hersteller von jeglichen Ansprüchen befreit, wenn doch einer das Chassis repariert.

    Auf der Insel haben die da weniger Stressfaktor mit, gerade wenn dort mal wieder vorne eine Querlenkerbuchse, bzw. die dort befindliche Stahleinlage, weggegammelt ist.

  • und diese , DEINE , Interpretation erzählst du dann im Falle eines Falles erst dem Sachverständigen der das unterschreiben soll, dann der Versicherung, und dann dem Landgericht Dortmund .

    läuft, also mach mal.

    ich bin nur die Aushilfe mit leicht beratender Tätigkeit
    LG
    ulf

  • moin,

    Ulf, es ist absolut sinnlos ! Das Brett ist nicht nur vor dem Kopf, aus der Eichenkiste guckt nur der Hals unten raus.

    Guido

    ACHTUNG ! jetzt neue Signatur:
    elise mk2,mit rover Motor, bsc toelinks, fächerkrümmer, krawalltüte,teamdynamics felgen mit uraltsemis (kann ich selbst wechseln),hat noch rest tüff (in Anlehnung an andere total bescheuerte Signaturen....
    ACHTUNG ! Jetzt erweiterte Signatur wegen bescheuerter User :

    Teile meines Beitrages können ironische, sarkastische oder zynische Bemerkungen enthalten.
    Ich bin nicht verantwortlich für das was der Leser da hinein interpretiert !

  • Vielleicht, weil es das Gesetzt verlgangt?


    Falls sich ob dieses Threads hier gerade einige fragen, wie die Versicherungen das mit den Totalschäden herausbekommen können und ob man das selber vielleicht auch kann?!

    Klar geht das

    https://www.informa-his.de/his-online/

    Gibt bestimmt für kleinserienhersteller ne Ausnahme, wenn nur Profis hinterm Steuer sitzen würden, würde ja Lotus das für ein puristisches Fahtvergnügen bestimmt auf sich nehmen. Aber auch den Profis kann mal das Talent ausgehen oder temporär andere Dinge vorliegen, die dann nen ausgerissenes Querlenker als Resultat haben ;)

    Achja, Leuchtweitenregelung ist auch vorgeschrieben und das hat Lotus seit Jahrzehnten nicht...

    Dein Argument hinkt also ein wenig ;)

    • Offizieller Beitrag

    Gibt bestimmt für kleinserienhersteller ne Ausnahme, wenn nur Profis hinterm Steuer sitzen würden, würde ja Lotus das für ein puristisches Fahtvergnügen bestimmt auf sich nehmen. Aber auch den Profis kann mal das Talent ausgehen oder temporär andere Dinge vorliegen, die dann nen ausgerissenes Querlenker als Resultat haben ;)

    Achja, Leuchtweitenregelung ist auch vorgeschrieben und das hat Lotus seit Jahrzehnten nicht...

    Dein Argument hinkt also ein wenig ;)

    Oh mann, das artet hier immer weiter aus :D

    Eine Leuchtweitenregulierung ist nur unter bestimmten Bedingungen vorschrift. Dabei geht es um Veränderung des Lichtaustrittwinkels in Abhänigkeit von der Beladung des Fahrzeugs. Es kann durchaus sein, dass die Elise keine benötigt, da sich durch Beladung keine Veränderungen ergeben, die den Austrittswinkel des Lichts derart verändern, dass eine Leuchtweitenregulierung nötig wäre...

    Ist aber auch wieder nur aus dem Internet angelesenes Halbwissen.

    Ab Seite 30 geht es los:

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…16X1723&from=SL

  • "... but in case of accident damage resulting in significant bending, tearing or distortion of the aluminium chassis, such that the specified suspension geometry cannot be achieved by the standard range of suspension adjustment provided, the recommended repair is to renew the partial body assembly..." (c) Lotus.


    Leute, da steht es doch schwarz auf grau:

    Es wird EMPFOHLEN!!! das Chassis zu tauschen, wenn die Geo über die üblichen Einstellmöglichkeiten nicht mehr ins Maß kommt!

    Dort steht sogar kein 'soll' oder 'muss'!

    Wenn man also die Reparatur machen kann, dann ist das nur seitens Lotus lediglich nicht approved...

    Die bisherige Interpretation mag dann hier in D schlicht falsch gewesen sein.

    Und was der Gutachter aufschreibt ist mir Jacke wie Hose. Vor Gericht zählt der Lotus Text, den Polo hier bereitgestellt hat und die weitere Argumentation: "Fahrzeug war fahrtüchtig und unfallsicher. Nach dem Vorfall soll der Zustand wiederhergestellt werden."

    Das ist dann unabhängig ob die gegnerische Haftpflicht oder die Eigene Vollkasko dafür eintreten muss. DIE kapieren es nur nicht und wollen den Schadenskosten logischerweise von sich abwehren. Aber da muss man hart bleiben...

    Die Entscheider bei Gericht haben eh keinen Plan von Technik. Das kann man dann geschickt Geldbeutelabhängig lenken. Da mögen die Versicherungen im Vorteil sein und so nen Versicherungssachbearbeiter muss eventuell nen Quote erfüllen oder sein Bonus wird daran gemessen...

    Einmal editiert, zuletzt von mcsexxx (21. Januar 2019 um 11:38)

  • und diese , DEINE , Interpretation erzählst du dann im Falle eines Falles erst dem Sachverständigen der das unterschreiben soll, dann der Versicherung, und dann dem Landgericht Dortmund .

    läuft, also mach mal.

    Nö, ich interpretiere nichts, ich habe nur den Text übersetzt und ein Gerichtsurteil verlinkt.

    https://openjur.de/u/449366.html

    Die Aussage, dass eine Reparatur nach Herstellvorgaben erfolgen muss, ist schlichtweg falsch.

    Das scheint hier aber leider nicht jeder verstehen zu wollen und reitet weiter darauf herum.

    Ich habe meine Aussage durch das Urteil untermauert, von anderen kommen hier nur hohle Phrasen, ohne weitere Belege.

    Durch Wiederholung werden übrigens Aussagen auch nicht richtiger. Durch Beleidigungen erst Recht nicht. Durch die ganzen doofen Kommentare bestätigt ihr jedes Mal, wie richtig meine Aussage war.

    Aber wenn ihr doch alle so Recht habt, dann zeigt mir den Text, in welchem zweifelsfrei steht, dass eine Reparatur immer nach Herstellervorgaben erfolgen muss. Und dann erklärt ihr mal, warum das Landgericht Dortmund das ganz anders gesehen hat.

    Ich bin gespannt, ob ihr auch mal liefern könnt, statt immer nur einen für dumm verkaufen zu wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von GrossmeisterB (21. Januar 2019 um 11:45)

  • Eine Leuchtweitenregulierung ist nur unter bestimmten Bedingungen vorschrift. Dabei geht es um Veränderung des Lichtaustrittwinkels in Abhänigkeit von der Beladung des Fahrzeugs. Es kann durchaus sein, dass die Elise keine benötigt, da sich durch Beladung keine Veränderungen ergeben, die den Austrittswinkel des Lichts derart verändern, dass eine Leuchtweitenregulierung nötig wäre...

    Genauso wir es wohl sein. Jedenfalls findet sich ein Aufkleber mit genau dieser Aussage unter der vorderen Serviceklappe meiner 97er-Elise. Bei der Exe habe ich noch nicht darauf geachtet, ob es ihn dort auch gibt.

    'Die wahre Beredsamkeit besteht darin, das zu sagen, was zur Sache gehört, und eben nur das.'

    François Duc de La Rochefoucauld

  • Oh Nils,

    das ist nicht gut für deinen Blutdruck.8o

    Ich würde mich auf das Spiel mit der Versicherung nicht einlassen, das kann einfach lang und kostspielig werden.

    Und vor Gericht sind das immer Einzelfallentscheidungen, so dass die Sache mit dem jeweiligen Richter steht und fällt.

    Um auf der ganz richtigen Seite zu sein, würde ich auch die Lotus Methode wählen, sonst würde ich Probleme für seeeehr wahrscheinlich halten.

    Und darüber herrscht dann wohl Einigkeit.

  • ... Um auf der ganz richtigen Seite zu sein, würde ich auch die Lotus Methode wählen ...

    Und die Lotus Mehtode:

    in case of accident damage resulting in significant bending, tearing or distortion of the aluminium chassis, such that the specified suspension geometry cannot be achieved by the standard range of suspension adjustment provided, the recommended repair is to renew the partial body assembly..." (c) Lotus.

  • Ja klar, ganz sicher ist man, wenn man nach Herstellerangaben arbeitet (und selbst dann machen die Versicherungen noch genug "Stress", um nicht zu bezahlen - ist halt deren Geschäftsmodell).

    Es steht auch außer Frage, dass es ziemlich kompliziert ist, ein Lotus-Elise-Chassis so zu reparieren, dass es danach von einem Sachverständigen als "fachgerecht repariert" deklariert wird. Zumindest hier in Good old Germany.

    Aber die ursprüngliche Aussage, dass man immer nach Herstellervorgabe reparieren muss, ist halt falsch. Darum ging es eigentlich.

    Und dass die Versicherungen da ordentlich Stress machen, ist auch klar - sonst hätte derjenige ja auch nicht vor Gericht klagen müssen, um seine Reparaturkosten ersetzt zu bekommen.

    Mein Blutdruck ist eh schon zu hoch, also von daher ist das jetzt auch egal ^^

  • Vielleicht, weil es das Gesetzt verlgangt?


    Falls sich ob dieses Threads hier gerade einige fragen, wie die Versicherungen das mit den Totalschäden herausbekommen können und ob man das selber vielleicht auch kann?!

    Klar geht das

    https://www.informa-his.de/his-online/

    In meinem Fall hat mir das nicht geholfen, die hatten keine Info´s mehr für mich. Die löschen die Einträge nach gewissen Jahren.

    Ich hatte damals auch den Versicherungsmann gefragt, warum die nicht die VIN´s prüfen bevor man zulässt. Da würde ein Totalschaden direkt an Licht kommen und man hätte noch gute Chancen das Auto wieder abzustoßen. Er hat nur mit den Schultern gezuckt X/

  • GrossmeisterB es geht doch nicht darum, wie wo was repariert werden muss oder darf. Man kann ganz normal fahren mit dem Auto als wäre nichts, das Problem ist nur, dass bei der Versicherung die VIN gesperrt ist. Dadurch hast du bei jedem Unfall Probleme mit denen, weil die nicht zahlen wollen, dann nimmt man sich ein Anwalt und der sorgt dafür das gezahlt wird, denn der aktuelle TÜV Bericht bescheinigt ja, dass das Auto i.O ist und das wird bei jedem weiteren Unfall der Fall sein und das so lange bis das Chassis ersetzt wurde, ob durch ein gebrauchtes oder neues is ja egal, hauptsache die VIN ist nicht belastet bei den Versicherungen.

    Das man das Chassis flicken kann und es auch hält steht ja nicht zur Debatte, die Versicherung interessiert es halt nicht und ich glaube nicht das man ein Gutachter findet der sich damit auseinandersetzen will und dir hilft die VIN wieder frei zubekommen. Kurz gesagt ist die VIN einmal gesperrt ist feierabend.


    @s d r ja leider, kann imernoch nicht glauben wie die mal aussah;(Die sind aber nicht von HIS ;)

  • Hoffentlich hat der arme Threatersteller, nachdem er die anzahl der Antworten gesehen hat, sich vom Forum abgemeldet und erstmal ne Flasche wein geleert.

    :D

    Seid ihr alle an unterschiedlichen Stammtischen, das ihr so einen kommunikationsbedarf habt? :D

    Man kommt auf der Arbeit kaum noch hinterher mit dem lesen :O

  • ähh, ich denke wenn dir einer in deine fachgerecht reparierte Karre rauschst , kannst du die auch auf Kosten der gegnerischen Versicherung wieder reparieren lassen, solange es kein erneuter Totalschaden ist .

    Anders ist es, wenn du deine fachgerecht reparierte Karre selbst zerlegst .... dann gibt es wohl nix, auch wenn du Vollkasko hast .

    hört sich komisch an, hab ich aber damals so verstanden .

    ich bin nur die Aushilfe mit leicht beratender Tätigkeit
    LG
    ulf

  • as ihr so einen kommunikationsbedarf habt? :D

    ich habe keinen erhöhten kommunikationsbedarf,sondern ich finde, dass genau in diesem ChassisThema lotus ein Alleinstellungsmerkmal ist.

    Da sollte jemand, der noch von nix ne Ahnung hat , ruhig mal ne Stunde mit gequält werden, damit es hinterher kein gejaule gibt .

    ich bin nur die Aushilfe mit leicht beratender Tätigkeit
    LG
    ulf