Posts by Manuel G.

    Als jemand der beide Autos hat (Exige S2 mit 2ZZ für Schönwetter und Track & GR86 als Daily)

    Fahr mal eine Probe, die Lotus sind sehr puristisch aber das Alter merkt man selbst den 2010er Jahrgängen bereits an.

    Der Toyota ist untern heraus viel Drehmomentstärker als der Lotus dafür weniger Dauergas- fest (ab Werk) ein bisschen was gemacht ist der aber sicher nicht langsamer als so eine Elise/Exige, fühlt sich aber etwas weniger direkt an.

    Zudem solltest du bedenken das für die Verbrenner Lotus die Ersatzteilversorgung in Zukunft noch wesentlich schlechter wird als es jetzt schon ist.

    Wenn da mal ein Fehler auf dem Track passiert oder unverschuldet, kann das recht aufwändig werden die Kiste wieder flott zu bekommen.

    Ich merke wie ich meine Exige genau aus dem Grund weniger bewege und überlege den GR künftig als Ersatz zu nehmen da die Teileversorgung auf die nächsten 20 Jahre sicherlich besser ist.

    Meine Exige würde ich aber nie abgeben ;)

    Ich habe nicht das Gefühl das sich jemand in Fernost auch nur im Ansatz für die Meinungen aus dem "10 Autos pro Monat" Markt interessiert.

    Euer Herzblut und das Engagement kann ich aber nachvollziehen.


    Ich trauere auch wehmütig guten Games ohne Microtransaktionen hinterher ^^

    Es wird nie langweilig mit unseren Kisten :)

    Diesmal ists die Antriebswelle Fahrerseitig. Sieht nicht so aus als wär es mit einem Ersatz der Gummimanschette getan.

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    und Hupen von anderen oder Martinshorn ist dann egal?

    die sind eh langsamer als man selber, was sollen die Überholen? :P


    Ich schnapp mir die normalen Stöpsel aus der Firma bei uns, aber nur wenn ich die 700km Autobahn zur Familie fahr.

    So 5h am Stück mit >6000 Umin nerven sonst doch arg. Auch wenn ich sonst recht abgehärtet bin ^^

    Ja. Hilft nix, aber ich bin teilweise auch selber Schuld.


    1. habe ich härtere Motorlager und damit mehr Vibrationen. (andere Klapper und rasselquellen konnte ich bislang komplett entfernen)

    2. ist die Entlüftung ja ab der Benzinpumpe direkt senkrecht nach oben und das Ventil sitzt hinter dem Kopf vom Fahrersitz.


    Mit dem Schaumstoff hatte ich als erstes probiert, aber je nach Frequenz fängt die Plaste Kugel im Ventil einfach an zu rappeln.

    Und spätestens wenn man es irgendwo mit dem Kabelbinder festmacht hat es wieder Kontakt wenn die Vibrationen nciht über die Zuleitung kommen.


    Es wird doch irgend ein Teil geben das leise funktioniert.

    Suche ein Rückschlagventil für die Tankentlüftung das bei Vibrationen keine Geräusche macht.

    Kann da jemand was aus eigener Erfahrung empfehlen? Gerne mit Link.


    - Das originale hat eine grosse Plastikkugel und lärmt bei bestimmten Motordrehzahlen unerträglich.

    - Ohne Fahren macht wenig spass da die Karre bei 30 Sekunden Stillstand an der Ampel nach Sprit stinkt

    - Schraube Reindrehen und verschliessen ist auch doof, da haste Unterdruck im Tank das der Deckel an der Tanke kaum aufgeht.


    Das Angebot online ist gross und geht von 15€ aus dem Motocross Bereich bis zu 150€ mit FIA Homologation..

    Ich frage nur weil ich nicht X Verschiedenene auf gut Glück bestellen möchte.


    PS: Ja ich habe den Aktivkohlefilter rausgebaut, dort sitzt jetzt meine Batterie. - Umwelt ist mir egal. ;P

    Zwischenbericht 45'000km:

    Läuft mmer noch wie ne 1

    War nochmal beim Programmierer und hab die OPF Kontrolle und die vmax Limitierung löschen lassen.

    Jetzt läuft er knappe 250.

    Einen Ölkühler brauche ich aber wenn ich öfter in D unterwegs sein sollte. Ab 200 klettert die Öltemperatur immer weiter unter 200 bleibt die noch Recht konstant bei 116Grad (16Grad aussen Temp.)


    Da es mehr mein "GT" sein soll bin ich noch etwas mit Alubutyl und Armaflex eskaliert. Jetzt ist er zwar minimal schwerer aber fährt sich wie ein Lexus 😂

    Flensburg, 16. April 2025. Der 20. Juni 2025 bringt in genehmigungsrechtlicher Sicht für Hersteller von Fahrzeugteilen eine erhebliche Veränderung. Die bisherigen Teilegutachten dürfen durch die Technischen Dienste nicht mehr ausgestellt werden. Betroffene Hersteller können stattdessen eine nationale Teiletypgenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.

    Sofern Hersteller statt eines Teilegutachtens bisher bereits über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügten, (fünfstellige Kennzeichnung „KBA XXXXX“), kann diese fortgeführt werden. Mit einer nationalen Teiletypgenehmigung genehmigte Teile sind an der sechsstelligen Kennzeichnung „KBA XXXXXX“ erkennbar.

    Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren dürfen Teilegutachten ab dem 20. Juni 2028 ausschließlich auf Einzelabnahmen nach § 21 StVZO beschränkt verwendet werden. Teilegutachten für bereits in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugteile behalten die Gültigkeit.

    Die Änderungen im Bereich der Teiletypgenehmigung dienen der Verbesserung der Verkehrs-sicherheit und Anpassung der Qualitätsstandards. Die Länder hatten bei der Marktüberwachung eine nicht tolerierbare Anzahl fehlerhafter Teilegutachten festgestellt. Das geht aus der Begründung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 19. Juni 2024 hervor.

    Anders als bei Teilegutachten ist das KBA bei der Teiletypgenehmigung befugt, die Konformität der Fahrzeugteile nachzuprüfen und Genehmigungen zu widerrufen. Das Verfahren der nationalen Teiletypgenehmigung räumt dem KBA zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zusätzliche Handlungsmöglichkeiten ein.


    Kraftfahrt-Bundesamt - Pressemitteilungen - Ab 20. Juni 2025: Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes löst Teilegutachten ab

    Die News ist noch schlimmer als der jährliche TÜV..

    Bei den Schweizern kann man "Veteranenfahrzeuge" von der MFK befreien.

    Das ist nicht so ganz korrekt, oder zumindest nicht allgemeingültig.


    In der Schweiz ist das Prüfintervall für Motorfahrzeuge kantonal geregelt, sprich jedes "Bundesland" macht sein eigenes Ding.

    Oftmals sind die Intervalle nahe diesem Schema (Bsp. Ktn. Schwyz):

    1. Prüfung 5 Jahre nach 1. Zulassung

    2. Prüfung 3 Jahre nach der 1. Prüfung

    3. - n. Prüfung im 2 Jahres Rhythmus.


    Die Intervalle können nach Auslastung der Ämter variieren da die Prüfung nicht in allen Werkstätten sondern nur wenigen Prüfstellen (~2 pro Ktn.) durchgeführt wird. Dies führt aktuell zu Verzögerungen von 1-2 Jahren ;) wenn man Glück hat.


    Den Veteranenstatus beantragen lohnt sich nur für uralte Fahrzeuge und die Auflagen machen eine Hobby Nutzung fast unmöglich.

    Wer macht schon gerne unter 3000km mit seinem Liebling ;( und auch hier verlängert sich das Prüf-Intervall auf maximal 6 Jahre.


    Auszug aus den Weisungen des UVEK...

    ...für die Zulassung als Veteranenfahrzeug

    1. Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge und die dazugehörenden Anhänger, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
      a) die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren;
      b) die Fahrzeuge dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt;
      c) sie dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen (ca. 2000 - 3000 km/Jahr);
      d) sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen;
      e) sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein.
    2. Die Kantone entscheiden anlässlich einer Nachprüfung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Im Fahrzeugausweis wird "Veteranenfahrzeug" entweder in der Rubrik "besondere Verwendung" oder als Ziffer 180 gemäss den Richtlinien Nr. 6 der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) eingetragen.
    3. Die Nachprüfungsintervalle können bei Veteranenfahrzeugen bis auf 6 Jahre ausgedehnt werden (Abweichung von Art. 33 VTS).
    4. Ein Wechselschild oder ein Wechselschilderpaar kann für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge erteilt werden (Abweichung von Art. 13 Abs. 2 VVV).
    5. Die Kantone können Ausnahmen von den 1932 bzw. 1933 in Kraft getretenen Bestimmungen gewähren für Veteranenfahrzeuge, die damals bereits im Verkehr standen, wenn sonst der historische Wert des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt würde. Auflagen, die zur Gewährleistung der verkehrs- und betriebssicheren Verwendung verfügt werden, sind im Fahrzeugausweis einzutragen.
    6. Veteranenfahrzeuge sind von der Ausrüstungspflicht mit Fahrt- bzw. Restwegschreibern befreit (Abweichung von Art. 100 Abs. 1 Bst. b bzw. Art. 101 Abs. 1bis VTS).
    7. Führer und Führerinnen von schweren Motorwagen zum Personentransport, die für eine Platzzahl von mehr als neun Personen (mit Führersitz) zugelassen sind und als Veteranenfahrzeuge gelten, sind im Binnenverkehr von den Bestimmungen der ARV 1 ausgenommen (Abweichung von Art. 3 Abs. 1 Bst. b ARV 1).