Meine habe ich mit deutschen Papieren von deutschem Händler und CoC Erstzugelassen.
Nehmen wir das Thema Bestätigung Bezahlung Zoll und Steuer vom offiziellen Händler mal raus. Auch den Hintergrund warum ich das Auto noch mal Vorführen musste (Tippfehler der Zulassungsstelle in der Vergangenheit und Schadensersatzforderungen durch Mehrkosten bei Ausfuhr, bzw. dann Nichtausfuhr .
Das Auto stand noch beim Händler ich wollte mit eigenen Kennzeichen das Auto dort abholen.
Mir wurden Nummernschilder und der Schein übergeben, den Brief haben die behalten und wurde mir erst nach dem Abgleich der VIN nach der Vorführung übergeben.
Das muss doch auch Funktionieren, wenn das Auto im Ausland steht ?!?