Seit wann wird man als Eltern lebenslang steuerlich sonderbehandelt?
es gibt eine Unterscheidung bei den Einkommensabgaben die sich danach richtet ob man Kinder hatte ..
Da ein Kind jedoch auch bei der Geburt sterben kann ..oder später das Berifsleben auch im Ausland erfüllen - so ist im Grunde ein Kind als solches für die Staatsgesellschaft doch kein "Ehrendienst" !?
Warum also dann dieses Konzept der unterschiedlichen Abgabenlast - denn ganz sachlich und pragmatisch ist ein Kind ja im Hinblick auf die Sicherung der Staazsgesellschaft kein absolutes Mittel welches der Gesellschaft nützlich ist, sondern eher ein "Hobby" der Eltern.
..und ja - absichtlich in provokativer Wortwahl geschrieben um Anregung zu eigenen Gedanken zu liefern