Bei Abrechnung nach Schadengutachten ist das Richtig, ja.
Aber nicht unbedingt bei der Abrechnung nach Totalschaden. Hier ist es davon abhängig, ob das Auto nur noch von Privat oder noch neu/ jung gebraucht beim Händler erworben werden kann. Bei einer S1 wird dieser Abzug eher nicht stattfinden, da die Autos ja überwiegend nicht über Händler zu beziehen sind. Das käme dann die volle Summe zur Auszahlung.
Mir ging es ja auch nur um den prinzipiellen Ablauf, weil viele glauben, dass ein Totalschaden einem dann quasi weggenommen wird.