Bild hochladen/ Unfall

  • Hi Leute,

    ich hatte mit meiner Elise einen Unfall und brauche nun Rat, ich würde gerne dafür ein paar Bilder hochladen, finde aber hierfür keine Funktion. Ich bin neu im Forum und bitte um euere Unterstützung. Bei mir hat sich der vordere Querlenker in den Unterboden des Chassis gedrückt und eine deutliche Beule hinterlassen. Meine Frage ist natürlich, wie reperabel der Schaden ist.

    Wie beschrieben, ich würde dafür gerne Bilder hochladen.

    Vielen Dank

    Enzo

  • Die Aufhängungen sehen soweit gut aus, der Sachverständige war leider noch nicht da, ich warte seit einer Woche. Meine Frage ist tatsächlich, ist das bereits ein "Totalschaden" oder eher nicht so relevant, da kein tragendes Teil?

    Was meint ihr?

  • Der Sachverständige wird dir hier einen Totalschaden draus machen. Die erkennbaren Schäden sind nicht offiziell reparabel.

    Was Du dann daraus machst ist natürlich Deine Sache. Wie sieht der Rest von dem Auto aus?

    Ain't no sunshine when cheese gone

    -Bill Weathers; hat den ganzen Käse aufgegessen und jetzt regnets :cursing:-

  • Das Auto steht sehr, sehr gut da. Der Gutachter, ich warte seit über einer Woche, wird von der Versicherung gestellt...da es sich um ein Vollkaskoschaden handelt, bin ich von meiner Versicherung etwas abhängig. Ich dachte an Merz und Pabst als Werkstatt oder an KFZ Winter in Ehingen, der wurde mir empfohlen.

    Es wäre echt schade, ich habe das Auto seit 21 Jahren und es ist eine frühe Elise BJ 97. Die restlichen Aufähngungen sehen gut aus und ich hoffe, dass es kein Totaschaden wird.

  • Ich würde unter keinen Umständen den Gutachter / Sachverständigen einer gegnerischen Versicherung akzeptieren, wenn der erst einmal da war, liegt das Kind bereits im Brunnen.

    Als erstes würde ich einen Anwalt (den ich mir auch selbst ausgesucht habe…) befragen bzw beauftragen, der Motorradfahrer hat den Stunt ja sicherlich nicht völlig ohne Verletzungen hinter sich gebracht?!…

    Wünsche allen Beteiligten das Beste!

    Small, pretty, quick, fun. Great!

  • Ich würde unter keinen Umständen den Gutachter / Sachverständigen einer gegnerischen Versicherung akzeptieren, wenn der erst einmal da war, liegt das Kind bereits im Brunnen.

    Als erstes würde ich einen Anwalt (den ich mir auch selbst ausgesucht habe…) befragen bzw beauftragen, der Motorradfahrer hat den Stunt ja sicherlich nicht völlig ohne Verletzungen hinter sich gebracht?!…

    Wünsche allen Beteiligten das Beste!

    Vollkasko ergo selber schuld!?

  • Es wäre echt schade, ich habe das Auto seit 21 Jahren und es ist eine frühe Elise BJ 97. Die restlichen Aufähngungen sehen gut aus und ich hoffe, dass es kein Totaschaden wird.

    Kann mit nicht vorstellen, dass das kein Totalschaden wird, da solltest Du dir keine großen Hoffnungen machen.

    Ain't no sunshine when cheese gone

    -Bill Weathers; hat den ganzen Käse aufgegessen und jetzt regnets :cursing:-

  • Vollkasko ergo selber schuld!?

    Das kann ich Dir nicht beantworten.

    Habe ja geschrieben was ich als erstes tun würde ;)

    Das ist m.M.n. schon aufgrund der Situation: Fahrzeug & Ersatzteile wird / werden nicht mehr gebaut; Marktpreise steigen seit geraumer Zeit extrem; Wiederbeschaffung nur mit extremen Aufwand möglich - wenn überhaupt usw. unumgänglich…

    Das bringt der Exotenstatus der Elise mit sich.

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  • Die Schulfrage ist noch nicht ganz geklärt. Ich bin links abgebogen und habe den Motorradfahrer nicht gesehen, es war eine Landstraße und der motorradfahrer soll laut eigener Aussage zwischen 120 - 130 Km/h schnell gewesen sein. Es war eine 70 Zone, er hat sich das Knie gebrochen und ist über den Seitenspiegel an meinem Kopf vorbeigeflogen und die Clamshell vorne komplett zerstört. Ich habe ein Youngtimer Versicherung, einen Anwalt habe ich ebenfalls hinzugezogen, da ich erstmal von der Polizei angezeigt wurde.

    Ich würde geren das Auto retten, da ich sehr daran hänge. Wie ihr alle wahrscheinlich an euren Autos hängt. Vielleicht gibt es doch die Möglichkeit das Auto zu reparieren...

  • gegen die eigene Versicherung mit einem Anwalt im Falle eines Vollkaskoschadens vorgehen ist mit Sicherheit nicht der erste Schritt, der hier zu machen ist.

    ja, deswegen schrieb ich auch: „…befragen bzw. beauftragen…“ ;)

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  • das sollte man hier nicht so bewerten - der ist grad ungewollt mit hoher Geschwindigkeit von seinem Hobel abgestiegen. Wer sich danach noch derart unter Kontrolle hat einen Polizisten anzulügen - Hut ab.

    Ain't no sunshine when cheese gone

    -Bill Weathers; hat den ganzen Käse aufgegessen und jetzt regnets :cursing:-

  • Da wünsche ich bereits vorab viel Spaß bei den Gerichtsterminen und den Gutachten der sogenannten "Sachverständigen", welche regelmäßig auch Gutachten für die Versicherungen erstellen und dementsprechend natürlich vollkommen "neutral" ihre Gutachten erstellen. Und ja, das gilt auch für die vom Gericht beauftragten Gutachter.

    Möchte dir jetzt hier nicht die Hoffnung nehmen, aber das wird vermutlich ein langwieriger Prozess mit sehr offenem Ende, welcher vermutlich eher nicht zu deinem Vorteil ausgehen wird.

    Die Versicherung wird probieren so wenig wie möglich zu bezahlen und wird dabei alle juristischen Tricks anwenden, um möglichst lange gar nichts und dann nur sehr wenig zu bezahlen.

    Ich drücke dir natürlich die Daumen, dass es nicht so kommt, aber ich sehe da schwarz.

    So gesehen ist das offiziell ein Totalschaden. Wenn du sehr viel Glück hast ist der Sachverständige dumm und unwissend über diese Fahrzeuge. Aber die sind leider meist auf Zack.

    Aus der Ferne sieht es aber auf den ersten Blick so aus, als wäre das technisch nicht irreparabel und vermutlich könnte man damit noch weiter fahren. Nur die Gewähr wird dir dafür vermutlich niemand geben.

  • Sieht zumindest nach Teilschuld aus. Würde auf jeden Fall einen Anwalt hinzu ziehen, sonst machen die Versicherungen das unter sich aus u. du bekommst ohne Anwalt keine Akteneinsicht.

    Google mal nach "Quotenvorrecht".

    "Bei Unfällen mit einem Mithaftungsanteil (Quote) erreichen Sie im Einzelfall eine Erhöhung der Entschädigung, wenn eine kombinierte Abrechnung zwischen der eigenen Vollkasko- und der gegnerischen Haftpflichtversicherung gewählt wird. Diese Abrechnungsmethode nennt sich Quotenvorrecht".

    Problem dabei: die wenigstens Anwälte kennen sich damit aus und wissen überhaupt nicht, was man trotz Bemühung der eigenen Vollkasko noch so alles bei der gegenerischen Versicherung einfordern kann.

  • Ob der Längsträger eine Delle hat sollte hinnehmbar sein, ich frage mich nach der unteren Querlenkeraufnahme, wenn der Querlenker noch ganz sein soll dann muss ja die Aufnahme ausgerissen sein. Und das wäre definitiv nicht mehr reparabel mit erträglichem Aufwand. Selbst die Delle im Längsträger ist laut Definition bereits ein Rahmenschaden der ein Austausch des Rahmens erfordert.

    Für mich stellt sich die Frage was ein Anspruch hast du an das Fahrzeug, weiterfahren um jeden Preis oder achtest du auf den Werterhalt? Wenn dir der Werterhalt wichtig ist dann ist das ein Totalschaden. Kannst die Ersatzteile verkaufen, es gibt genügend Teile die gefragt sind.

    Mein Tipp stell den zu Merz&Papst und lass dort ein Gutachten erstellen. Mit Dennis kann man reden.

    gruß werki

  • Was ist denn die Taktik, wenn man das Auto unbedingt behalten will?
    Mit einem eigenen Gutachter genau unter die Totalschadengrenze kalkulieren?

    Niemand kann einem das Auto wegnehmen - das geht nur in anderen Ländern, wie z.B. England oder USA.

    Da jetzt hier erstmal ein Kaskoschaden kalkuliert wird, wird wahrscheinlich folgendes geschehen

    1. der Gutachter nimmt den Schaden auf und stellt einen Totalschaden fest - in diesem Fall sogar einen technischen, da das Chassis hin ist und kein Ersatz zu bekommen ist.

    2. es wird ein Wiederbeschaffungswert ermittelt. Kenne das Auto nicht, aber S1 lange in Besitz und saubere Querlenker weisen auf Linkslenker hin - sagen wir mal 30.000 €

    3. Es wird ein Restwert ermittelt. Dazu stellt er das Auto in die Restwertbörse. Hier bieten Aufkäufer verbindlich eine Summe. Sagen wir mal 10.000€.

    Die Rechnung ist dann ganz einfach. Für die Beschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs wären 30.000 Nötig. Ein Wert von 10.000 ist noch vorhanden => die Versicherung zahlt die Differenz aus. Was man dann mit dem Wrack macht bleibt einem selber überlassen. Man kann es dem höchstbietenden Aufkäufer verkaufen und hat dann unterm Strich 30000 in der Tasche für die Suche nach was neuem. Man kann das Wrack selber schlachten, die Teile veräußern und hat dann vielleicht sogar mehr in der Tasche. Oder man guckt, dass man den Hobel irgendwie wieder repariert bekommt - was auch immer das dann kostet. Das erfolgt dann aber auf eigenes Risiko und man fährt mit einem Unfallfahrzeug herum. Wie Werki schon schrieb, hier muss man ganz genau abwägen, was man möchte und ob es technisch Sinn macht. Fahren ja einige Elisen mit Dellen im Chassis rum.

    Bei einem Haftpflichtschaden läuft das ähnlich, nur dass hier der rechtliche Anspruch ein etwas anderer ist. z.B. gibt es eine 130 % Regel, die es einem ermöglicht ein Fahrzeug auch dann zu reparieren, wenn die Instandsetzungskosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Dürfte hier aber nur bedingt relevant sein.

    Ain't no sunshine when cheese gone

    -Bill Weathers; hat den ganzen Käse aufgegessen und jetzt regnets :cursing:-

  • Danke für die Antworten, die unteren Querlenkeraufnahmen sehen gut aus, der obere Querlenker ist am Rad gebrochen. d

    Ich habe nun Bilder an Merz und Pabst geschickt mit der Bitte das einzuschätzen, natürlich ist die Gesundheit das Allerwichtigste, dem Motorradfahrer geht es gut, ich habe Kontakt mit ihm.

    Selbst bin ich wohl nur knapp dem Tod entkommen und bin auch noch etwas traumatisiert, dennoch versucht man dann halt die Scherben aufzukehren. Von daher sind auch euere Antworten sehr wichtig für mich, da ich den Schaden selbst nicht richtig einschätzen kann.

  • Als Richtwert, mir ist vor zwei Jahren jemand hinten drauf gefahren. Der Schaden betrug laut Gutachten knapp 11k. Bei dir wird es wohl kaum bei einer neuen Clam bleiben. Wenn du den "Totalschaden" also von einer Werkstatt richten lassen willst würde ich mir das sehr genau überlegen. Das macht dann wirklich nur Sinn mit Gebrauchtteilen/Eigenleistung. Am Ende ist es dann ja trotzdem ein Auto das nur mit Bauchschmerzen bzw. entsprechendem Preisnachlass verkäuflich ist.