Bild hochladen/ Unfall

  • Bei Abrechnung nach Schadengutachten ist das Richtig, ja.

    Aber nicht unbedingt bei der Abrechnung nach Totalschaden. Hier ist es davon abhängig, ob das Auto nur noch von Privat oder noch neu/ jung gebraucht beim Händler erworben werden kann. Bei einer S1 wird dieser Abzug eher nicht stattfinden, da die Autos ja überwiegend nicht über Händler zu beziehen sind. Das käme dann die volle Summe zur Auszahlung.

    Mir ging es ja auch nur um den prinzipiellen Ablauf, weil viele glauben, dass ein Totalschaden einem dann quasi weggenommen wird.

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  • Das Auto steht in Karlsruhe, wenn einer in der Nähe wäre und vorbei käme, wäre das gerade ein Geschenk für mich. Ich weiß ehrlicherweise nicht wirklich weiter und warte immer noch darauf das sich ein Gutachter von meiner Versicherung meldet, ich warte nun seit über einer Woche und weiß nicht genau woran ich bin....bei Merz und Pabst haben sie mir schon gesagt, dass eine Clam bei Lotus nicht mehr erhältlich sein wird.....im Moment würde ich das Auto noch gerne reparieren lassen, wenn es möglich ist. Aber nach den Antworten hier, schwindet meine Hoffnung darauf zusehends ....wobei an den Aufhängungen nix gerissen ist und die Verbiegungen sich auf wenige Zentimeter belaufen und nicht in das Chassis weiter gehen.Die Wucht des Aufpralls hat insbesondere auch das eingeschlagene Rad getroffen und die Felge verbogen. Die Kraft ging an der Stelle nicht unmittalbar an die Clam, sondern hat hier "gestreift", aber es scheint wohl deutlich zu sein.

    Ich würde das Auto gerne weiterfahren, auch mit einer Delle im Rahmen. Allerdings muss es natürlich verkehrssicher sein und danach sieht es wohl nicht aus.

    Vielleicht kann ich noch nicht loslassen und glaube, das ich das Auto noch retten kann. Natürlich bin ich froh am Leben zu sein und wenn der Preis dafür eine Elise ist, dann zahle ich den gerade, aber ich hoffe dennoch. Eventuell kann mich der eine oder ander verstehen.

  • Also ne Clam kannste dir selbst beschaffen oder deine reparieren lassen, daran sollte es nicht scheitern.

    Wenn die Farhwerksaufnahmen noch einigermaßen in Ordnung sind, dann gibts ja durchaus mögliche Instandsetzungen, beispielsweise das ganze von außen mit nem passenden Aluprofil zu umschließen und festzunieten. Das sollte man evtl nicht selbst machen, sondern mit jemanden, der Ausrüstung und Ahnung hat...Gute Dokumentation könnte auch nicht schaden

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  • Hi Cottec,

    das liest sich gut, eine Clam gibt es bei Komo Tec für knapp 2700, daran wird es also nicht scheitern. Die Schäden an der Aufhängung sehen eigentlich recht banal (klein) aus, aber ich kann das nicht wirklich einschätzen, wobei sich deine beschriebene Methode wahrscheinlich für eine Instansetzung anbietet.

  • Man muss das ja jetzt aber auch nicht übers Knie brechen. Wenn der Sachverständige vor Ort war und sein Gutachten erstellt hat, hast du einen Stand und kannst ja dann immer noch entscheiden, wie es weiter geht. Schön wäre es allerdings, wenn das Auto in einer Werkstatt mit Elise-Wissen stehen würde, wenn sich der SV das Auto ansieht. Man sollte zumindest mal das Rad abnehmen können.

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  • Die Schulfrage ist noch nicht ganz geklärt. Ich bin links abgebogen und habe den Motorradfahrer nicht gesehen, es war eine Landstraße und der motorradfahrer soll laut eigener Aussage zwischen 120 - 130 Km/h schnell gewesen sein. Es war eine 70 Zone, er hat sich das Knie gebrochen und ist über den Seitenspiegel an meinem Kopf vorbeigeflogen und die Clamshell vorne komplett zerstört.

    Also erst mal wäre ich froh, dass überlebt zu haben.

    Knie gebrochen kann auch ziemlich blöde und langwierig werden.

    Einen Motorradfahrer beim links abbiegen mitnehmen kann auch tödlich enden, gerade für den Motorradfahrer (auch wenn der zu schnell war).

    Ich denke der eine oder andere hier fährt auch gelegentlich mal etwas schneller.

    Ein bisschen vermisse ich hier Respekt (vor anderen und vorm Leben) und Mitgefühl.

    Scheiß auf die Karre, sei froh dass du und der Motorradfahrer noch leben.

    Ich bin mit dem Fahrrad auch schon übersehen worden. Glaub mir du willst nicht mit einem Auto kollidieren ohne Schutz.

  • Ich würde auch sagen erst einmal wieder zu Atem kommen. Keiner ist Tot der Rest ist kaputte Hardware und das sollte man nun einfach mal trennen.

    was ich an den Bildern erkennen kann sind das Deformierungen die man mit etwas Wärme und viel vorsichtiger Arbeit wieder zurückformen kann in die Originalposition. Dennoch bleibt es danach natürlich ein Totalschaden. Aber wenn juckt das, wenn es mein eigenes Fahrzeug ist. Und bei einem Verkauf den Käufer darauf aufmerksam machst.

    Ein anderes Problem ist die Frage nach dem wie geht es weiter ? Ich kann mir nicht vorstellen das Du dieses Kiste danach noch Kasko versichern kannst. Aber da müssen Dir die Profis beantworten.

    Carpe Diem - Nutze den Tag. Außer er ist Scheiße, dann nimm einen anderen. Und immer dran denken, einer von uns beiden ist klüger als Du :/

  • Hallo Formi,

    vielen Dank, der Tip ist sehr hilfreich. Ich warte nun auf den Gutachter, der kommt nächste Woche und dann sehe ich weiter. Wann ist denn der Herr Schaich wieder zurück ? Wahrscheinlich werde ich mit ihm Verbindung aufnehmen, danke nochmal.

  • Du hast Recht, ich bin froh, dass wir noch leben......

  • @effe, warum sollte man das nicht versichern können. Fragt doch niemand nach.

    Da bin ich mir eben nicht sicher, den das Fahrzeug war und ist ein technischer Totalschaden. Gibt es so was auch wie in UK mit den CAT Schadensklassen ?

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  • Nach Einstufung als Totalschaden ist es ein nicht ganz einfacher Weg das Fzg. wieder auf die Straße zu bvekommen.

    Konnte ich gerade beim Käufer meines 2021 als Totalschaden eingestuften weißen ELAN +2 miterleben.

    Ist machbar, bedarf aber etwas Nerven, Geduld und ein vernünftiges Gutachten nach Neuaufbau.

  • Moin,


    Zuerst mal super das keinem was passiert ist !


    Super Zusammenstellung von verschiedensten konstellationen die selten mit dem hier vorliegenden Fall ( was auch schwierig aufgrund der Schilderung ist )

    zu tun haben.


    Schuldfrage :


    Zitat

    Die Schulfrage ist noch nicht ganz geklärt. Ich bin links abgebogen und habe den Motorradfahrer nicht gesehen, es war eine Landstraße und der motorradfahrer soll laut eigener Aussage zwischen 120 - 130 Km/h schnell gewesen sein

    Wenn der Mopedfahrer auf der Vorfahrtstraße war ( was aus der Schilderung nicht ganz klar hervorgeht, was aber zu vermuten ist wenn der Autofahrer den beim abbiegen nicht gesehen hat ) ist es für die Schuldfrage völlig unerheblich wie schnell der gefahren ist. Schlimmstenfalls bekommt der eine Teilschuld.

    Und die vermutlich kaum über 30%

    Die Karre IST jetzt ein Totalschaden. < datt da isn Punkt

    Natürlich bekommt man das wieder hin. Zumindest so dass man gefahrlos damit fahren kann.

    Zu verkaufen ist das dann natürlich schwierig weil es eben trotz allem ein Totalschaden ist.

    Für den Eigenbedarf unproblematisch.

    Kasko Versicherung wird problemlos anzumelden sein ABER die wird natürlich im erneuten Schadenfall nicht regulieren weil ja kein Nachweis über eine Sach und Fachgerechte Reparatur vorgelegt werden kann. ( es sei denn man bekommt irgendwo einen unbeschädigten Rahmen und baut den Ofen komplett um was aber dann deutlich über die vermutlichen 28-30k Wiederbeschaffungskosten liegt)

    Das zweite Problem wäre das gleiche wie im Kaskoschadenfall wenn dir ein anderer in die Karre fährt.

    Da wird die andere Versicherung nicht oder nur sehr begrenzt regulieren.

    Über den ganzen anderen Rest braucht man sich jetzt eigentlich keinen Kopf machen ohne die Zahlen des Gutachters zu haben.

    Allerdings ist es maximal schlecht wenn das Auto nicht in einer Werkstatt steht die sich mit den Kisten auskennt wenn der Gutachter kommt.

    In den letzten 20 Jahren hab ich bisher erst einen Gutachter gehabt der sich mit den Kisten auskennt, die meisten gucken unter Opel Speedster weil der Lotus in keinen Audatex oder sonstigem System steht.

    Die meisten freuen sich daher wenn jemand der sich damit auskennt behilflich ist.


    Guido

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    elise mk2,mit rover Motor, bsc toelinks, fächerkrümmer, krawalltüte,teamdynamics felgen mit uraltsemis (kann ich selbst wechseln),hat noch rest tüff (in Anlehnung an andere total bescheuerte Signaturen....
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    Teile meines Beitrages können ironische, sarkastische oder zynische Bemerkungen enthalten.
    Ich bin nicht verantwortlich für das was der Leser da hinein interpretiert !

  • @effe, warum sollte man das nicht versichern können. Fragt doch niemand nach.

    Fiktiv abgerechnete Schäden werden ab einer bestimmten Höhe in der HIS (Hinweis und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft) gespeichert. Einen irreparablen Totalschaden kann man also nicht ( so einfach) zweimal abrechnen. Eine (Voll-) Kasko für einen reparierten Totalschaden macht somit auch keinen Sinn, zumal die Reparatur hier immer zu erkennen sein wird.

    20832 m, 73 Kurven

  • Vollkommen richtig. Totalschäden und fiktiv abgerechnete Schäden werden üblicherweise ins HIS gemeldet.

    Allerdings fragt niemand bei der Anmeldung eines Fahrzeugs danach. Selbst wenn ein Auto nicht richtig wieder hergestellt wird, ist Versicherungsschutz möglich. Auf die Straße bekommt man das Auto auf jeden Fall wieder (Versicherungstechnisch zumindest). Im Falle eines Falles muss man dann jedoch mit offenen Karten spielen und den Vor-/Altschaden natürlich angeben, da er den Wiederbeschaffungswert erheblich mindert. Das Auto wird jedoch niemals nichts mehr Wert sein, da sich immer jemand finden wird, der einen Restwert dafür bietet.

    Ich kann ja auch mit einem 300€ Polo weiter herumfahren und ihn auch versichern, wenn mir einer eine Beule in die Tür gefahren hat und ein theoretischer Schaden von 1500€ entstanden ist.

    HIS ist übrigens nicht die Geheime Datenbank der Versicherer in der die schwarzen Schafe angeschwärzt werden. Jeder mit berechtigtem Interesse kann dort den Lebenslauf eines Autos abfragen:

    Informa HIS

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  • Wenn der Mopedfahrer auf der Vorfahrtstraße war ( was aus der Schilderung nicht ganz klar hervorgeht, was aber zu vermuten ist wenn der Autofahrer den beim abbiegen nicht gesehen hat ) ist es für die Schuldfrage völlig unerheblich wie schnell der gefahren ist. Schlimmstenfalls bekommt der eine Teilschuld.

    Und die vermutlich kaum über 30%

    Moin Guido, das ist so nicht ganz richtig. Wenn man ihm eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in diesem Maße nachweisen kann, besteht durchaus die Möglichkeit, dass ihm die Schuld zugesprochen wird. Gibt es einige Urteile zu, denn mit einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von XX % muss ich als abbiegender nicht mehr rechnen. Stellt sich hier natürlich noch die Frage nach den örtlichen Gegebenheiten. Wie Nils aber schon schrieb kann es Jahre dauern bin sich ein oder zwei Gerichte dazu entschließen hier ein Urteil zu sprechen.

    Alleinhaftung des Vorfahrtberechtigten bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung? -

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  • Moin,


    die angegebenen 30-50 zuviel werden da aber vermutlich ( achtung ! nur eigene erfahrungswerte und von Bekannten)

    schlimmstenfalls 30 % ausmachen.

    Aber eben Glaskugel gucken.


    Guido

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  • Erst einmal Super das keinem etwas passiert ist!!!!!!!!!!!

    Ich hatte ähnlichen Vorfall. Wildunfall mit Totalschaden.

    Den Wiederbeschafungswert den der Gutachter festlegt wirst Du auf jeden fall bekommen (Vollkasko)

    Der Restwert wird durch die "Restwertbörse" bestimmt.

    Ist Restwert bekannt kannst Du dann entscheiden ob das Auto behalten oder verkauft wird.

    Was du bei behalten bekommst ist dann Wiederbeschafungswert - Restwert.

    Wenn Du bei Totalschaden einen Gutachter findest der bescheinigt das das Auto wieder fachgerecht instandgesetzt worden ist
    dann hast du den gleichen Status wie vor dem Unfall.

  • Hier z.B. ein paar Urteile zu dem Thema:

    Zu hohe Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten

    Kann man dann alles vor Gericht "erstreiten" wenn man möchte. Dauert aber einige Zeit und der Ausgang ist maximal ungewiss.

    So wie ich den Threadersteller aber verstehe, ist das eh nicht sein Fokus. Er würde es ohnehin zunächst über die Vollkasko abwickeln wollen. Dazu wurde ja schon (fast) alles gesagt denke ich.

    Wichtig wäre auf jeden Fall der Hinweis, dass man den Wagen in eine gute Lotus-Werkstatt bringt und dort zusammen mit dem Werkstattmeister den Gutachter "bequasselt", so dass am Ende das möglichst "gewünschte Ergebnis" drin steht.

    Dazu hab ich leider (besser: zum Glück) wenig Erfahrungswerte.

    Guido in Dorsten z.B. hat da sicher einige Fälle schon von gehabt und kann dir mehr verraten.

    Oder auch Bernd Feistle im Süden oder Peter Korff in Remscheid.

    Drücke auf jeden Fall die Daumen, dass du eine für dich passende Lösung findest.