Exige V6 bekommt eine leichte Vorderachse bei hoher Geschwindigkeit-> Position des Nummernschildes, Frontsplittergröße sowie ein Haufen Müll von Leuten, die Threads vollmüllen....;)

  • Hey Mike das mit dem Nummernschild stimmt soweit. Besser du wirfst es ganz weg:).
    Das Fontpanel wird dir durch den Gurney den Kühlkreislauf etwas entlasten, jedoch denke ich nicht dass dadurch Downforce generiert wird.
    Der Splitter der Cup R und ein passender Flügel ist die Lösung.
    Es gibt noch ein paar kleine einfache Möglichkeiten die Aero zu verbessern:)
    Lotus hat es ja bei der Cup380 endlich geschnallt! Grüße Benni

  • Hey Mike das mit dem Nummernschild stimmt soweit. Besser du wirfst es ganz weg:).
    Das Fontpanel wird dir durch den Gurney den Kühlkreislauf etwas entlasten, jedoch denke ich nicht dass dadurch Downforce generiert wird.
    Der Splitter der Cup R und ein passender Flügel ist die Lösung.
    Es gibt noch ein paar kleine einfache Möglichkeiten die Aero zu verbessern:)
    Lotus hat es ja bei der Cup380 endlich geschnallt! Grüße Benni

    Frontsplitter und wohl ein geändertes Frontpanel kommen die Wochen dran. Beim Flügel hinten bin ich noch unentschlossen. Welche weiteren Möglichkeiten siehst Du noch? Die Flaos an der Seite bringen wohl nicht soviel.
    Das Weglassen des Schildes bringt natürlich am meisten. Löste aber beim Gegenverkehr wildes Gehupe und Gedeute aus. Wird ja auch von der Rennleitung mit einer Spendenquittung belohnt.
    Das Thema Klebeschilder hatten wir ja schon. Rein von dem Gesetzestext her wäre das sogar möglich, wenn man das Ganze auf selbstreflektierende Folie bringt. Aber die Zulassungsstellen spielen da nicht mit, die weigern sich, das abzustempeln. Und die maximalen 30 Grad Neigung musst Du auch einhalten. Sonst könnte man das Teil aich links auf dem unteren Teil des Spoilers vor dem Schlund aussen platzieren.... :D

    A long and winding road passagierflugzeuge_0011.gif

    2 Mal editiert, zuletzt von MikeL (24. April 2017 um 17:56)

  • Naja, der Fall war besonders, eine Urkundenfälschung:
    Der liebe Stoschek hat sich selbst für seinen Porsche eine Kennzeichenfolie mit total-gefälschtem amtlichen Zulassungstempel gebastelt.
    Das wurde ihm bereits von der Polizei einmal entfernt und sie haben beide Augen zugedrückt.

    Und dann hat er sich erneut das gleiche wieder gefälscht. Entweder ist der völlig verblödet oder meinte echt er stehe über dem Gesetz.

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe auf der Kö einige Autos mit Klebekennzeichen und hab mal wegen 4C mit nem Händler drüber gesprochen. Solange Du vorne das Wappen nicht mit drauf hast, hast ne Chance damit durchzukommen, wenn die restlichen Unterlagen dabei sind. Legal ist es nicht, aber dann auch keine Urkundenfälschung. Kommt dann immer auf den Polizisten an, der dich anhält.

  • Naja, der Fall war besonders, eine Urkundenfälschung:
    Der liebe Stoschek hat sich selbst für seinen Porsche eine Kennzeichenfolie mit total-gefälschtem amtlichen Zulassungstempel gebastelt.
    Das wurde ihm bereits von der Polizei einmal entfernt und sie haben beide Augen zugedrückt.

    Und dann hat er sich erneut das gleiche wieder gefälscht. Entweder ist der völlig verblödet oder meinte echt er stehe über dem Gesetz.

    Wo hat er einen Stempel gebastelt? Kannst du mir das zeigen?
    Und es war nicht sein Porsche, sondern der Porsche seiner Frau. Den aber er fährt, weil seine Frau schwer krank ist.

    Mich hat es damals gewundert, dass die Polizei für einen Blitzertest mit seinem Kennzeichen und einem dafür gemieteten Porsche gleich eine ganze zweispurige Bundesstraße sperren musste ... ?( Das hätten die bei einem MX5-Fahrer nicht gemacht. Das machen die halt, weil der Herr halt bisschen mehr Geld hat, ein "Promi" in Oberfranken und viele einfach Neider sind (da gab es wirklich abstruse Kommentare bei den lokalen Zeitungen/Internetzeitungen/Facebook).
    Meiner Meinung nach hat das auch mit dem Zwist zwischen S. und dem OB von Coburg zu tun (waren früher gemeinsame Rallyekollegen, da muss angeblich irgendwas mit der Frau vom S. gelaufen sein). Und der OB hat halt wieder Kontakt zu den Coburger Polizisten ...

    Brose macht ja wegen dem OB nix mehr in Coburg bzgl. Vereinsförderung, Baumaßnahmen etc. Sieht man auch am Bau neuer Verwaltungsgebäude in Bamberg statt in Coburg, Sponsoring Bamberger Vereine etc.


    Freilich ist es Blödheit, dass man sowas macht ...

  • Die Kirche sollte man aber echt im Dorf lassen. Rießen Aufriss wegen einem Nummernschild, das die korrekte Nummer tragt - Knöllchen gehen also an die richtige Adresse.
    Leider ist das eine Sache, die mir in Deutschland überhaupt nicht gefällt. Haust einem in die Fresse, der deine Frau oder Kinder bedroht, musst dich dafür rechtfertigen. Fährt einer mit seinem Flachkäfer mit geklebten Schildern herum, wird ein rießen Aufriss gemacht. Argh...

    • Klar kannst du dir dein Kennzeichen auf Folie drucken lassen und aufkleben. Das ist dann "nur" wie wenn du vorne ohne Kennzeichen fährst, eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Da gibt es einen legalen Ermessensspielraum der Behörden, kostet notfalls 60,-
    • Was nicht geht ist auch die amtl. Zulassungsplakette nachzuahmen und auf Folien zu drucken, das ist eine Straftat und ein Offizialdelikt. Behörden MÜSSEN das verfolgen. Wenn nicht, machen sich die Beamten selbst strafbar (Strafvereitelung im Amt !). Soweit mir bekannt hat der Mann angeblich auch die Zulassungsplakette gefälscht. wobei ich nicht weiß ob das stimmt.

    Und dann stand noch die Straftat des Kennzeichenmissbrauchs im Raum, weil man vermutete das er durch das zu kleine (!) Klebekennzeichen eine Geschwindikeitsmessung erschweren wollte. Das wollte die Staatsanwaltschaft mit einem Gutachter und Messung beweisen. Das ist ihr Job.

    4 Mal editiert, zuletzt von Blue1000 (29. April 2017 um 12:03)

    • Klar kannst du dir dein Kennzeichen auf Folie drucken lassen und aufkleben. Das ist dann "nur" wie wenn du vorne ohne Kennzeichen fährst, eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Da gibt es einen legalen Ermessensspielraum der Behörden, kostet notfalls 60,-
    • Was nicht geht ist auch die amtl. Zulassungsplakette nachzuahmen und auf Folien zu drucken, das ist eine Straftat und ein Offizialdelikt. Behörden MÜSSEN das verfolgen. Wenn nicht, machen sich die Beamten selbst strafbar (Strafvereitelung im Amt !). Soweit mir bekannt hat der Mann angeblich auch die Zulassungsplakette gefälscht. wobei ich nicht weiß ob das stimmt.

    Und dann stand noch die Straftat des Kennzeichenmissbrauchs im Raum, weil man vermutete das er durch das zu kleine (!) Klebekennzeichen eine Geschwindikeitsmessung erschweren wollte. Das wollte die Staatsanwaltschaft mit einem Gutachter und Messung beweisen. Das ist ihr Job.

    Auf verschiedensten Bildern war damals kein Stempel/Plakette drauf.
    Original hatte er angeblich immer im Kofferraum.
    Und das Ding war durchaus blitzfähig, da das Ganze aufkam, weil er damit das zweite Mal auf der Autobahn in Bamberg geblitzt wurde. Erst da kam die Sache ins Rollen. Was beim Gutachten herauskam, weiss ich aber auch nicht.

    Weißt du, dass andere Länder nur Plastikschilder haben? Meine englischen Kennzeichen zum Beispiel sind offizielle Kennzeichen aus irgendeinem Plastikkunststoff von 3M.


    Ist nun auch egal. Das ist länger her und wenn wir alle mit unseren offiziellen Kennzeichen fahren (oder ohne, das Original irgendwo im Auto versteckt), dann "passiert nichts". :)

  • Haust einem in die Fresse, der deine Frau oder Kinder bedroht, musst dich dafür rechtfertigen

    Deutschland 2017 ,----------------------

    Flachkäfer

    Karl der Käfer wurde nicht gefragt,---------------------------

    LG

    Grün war einmal die Farbe des Lebens, heute ist sie die Farbe des Grauens!

    Ein deutscher Schäferhund geht nicht Gassi, er rückt aus!

    Nur schwache Männer können starke Frauen werden!

    • Klar kannst du dir dein Kennzeichen auf Folie drucken lassen und aufkleben. Das ist dann "nur" wie wenn du vorne ohne Kennzeichen fährst, eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Da gibt es einen legalen Ermessensspielraum der Behörden, kostet notfalls 60,-

    Falsch.
    In Bayern (einmal Raum Nürnberg, einmal Raum München) führte genau o.g. nach §22 StVG Kennzeichenmissbrauch zu staatsanwaltlichen Ermittlungen bei guten Freunden von mir, einmal Elise mit zu stark geneigtem Kennzeichen (nach unten gebogen), einmal Caterham ohne vorderes Kennzeichen.

    Beide Verfahren wurden nach Streitereien mit Anwalt gegen jeweils eine vierstellige Zahlung eingestellt.

    Die Argumentation "nur" ohne vorderes Kennzeichen zu fahren, wird dadurch schon in ein anderes Licht gerückt, oder?

    In beiden Fällen war die polizeiliche und staatsanwaltliche Begründung übrigens Kennzeichenmissbrauch (eben Wegfall oder zu stark nach unten biegen) zur Vermeidung der Erfassung durch stationäre Radarkontrollen.


    Zum Nachlesen:
    "Wer in rechtswidriger Absicht [...] 3) das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Quoi?

  • Nein, alles völlig richtig,

    ich ging davon aus dass die Klebekennzeichen nicht über die vorgeschriebenen maximalen Neigung angebracht werden sondern im erlaubten rechtlichen Rahmen

    Wenn du sie so stark neigst dass sie nicht mehr richtig lesbar sind (>30 Grad) oder auch noch kleiner sind als vorgeschrieben (siehe Fall Stoschek) besteht der Verdacht der Urkundenfälschung.

    Alles soweit richtig. Es besteht absolut kein Widerspruch zwischen meinen und deinen Ausführungen.

    >Wenn das Klebekennzeichen im erlaubten Winkel und Original-Größe angebracht ist, dann ist das nur eine VOwi, als hättest du kein Nunmernschild, es ist keine Straftat.

    Den Caterham Fall glaube ich so nicht, über 5 Ecken hier erzählt, das kann so nicht stimmen.

    Du brauchst mir keine Gesetzestexte schicken, die kenn ich auswendig vom Studium 8)

    3 Mal editiert, zuletzt von Blue1000 (29. April 2017 um 19:55)

  • "Wer in rechtswidriger Absicht [...] 3)

    Und wie haben die das nachgewiesen?

    Die einzigste Absicht bei Elisen Fahrern ist doch meistens die optimale Luftzufuhr zum Kühler...

    Im Übrigen sind dabei meistens ohnehin die Kennzeichen nicht regelkonform angebracht (zu tief)...

    Hier in der Kurpfalz ist einer ständig mit einem selbst ausgedrucktem kleinerem Kennzeichen ohne Siegel passend für die Fläche auf der MK2 Stoßstange herumgefahren... Der hatte damit nie Probleme, wohl auch nicht als das Fahrzeug oder besser gesagt davon übrig gebliebene Rest nach nem Unfall erstmal wohl beschlagnahmt wurde...

    Dem Ar*** gehört aber echt der Schein abgenommen...

  • Blue, Ich habe mich ja auch auf dein ""nur" ohne Kennzeichen fahren" bezogen.
    Der Caterham-Fahrer hat ~1200 Euro gelatzt und eine Anzeige kassiert, für Nummernschild vorne weglassen, weil's schöner aussieht. Das ist auch keine Story über fünf Ecken, sondern einer meiner besten Kumpels. Ich kann Rene gerne nochmal fragen, was letztlich der Vorwurf vom Staatsanwalt war.

    Mcsel: rechtswidrige Absicht ist vermutlich dann "weglassen" oder "absichtlich schräg stellen".

    Ich bin früher auch ohne Schild vorn rumgefahren, weil ist ja "nur" ohne.
    Seit den Stories machen wir das hier unten alle nicht mehr.

    Quoi?

  • Das ist erstmal ohne Gericht durchgegangen oder?

    Vor dem Gericht hätte man den Nachweis zunächst, aus meiner Sicht, erbringen müssen. Klar wirkt ersteinmal die Androhung vom Freiheitsentzug und lässt viele einknicken...

    Es gibt genügend Leute die auch ihr Kennzeichen hinter die Frontscheibe aus Faulheit legen (rote # oder Kurzzeitkennzeichen).
    Auf lange sicht werden wohl vorne die Kennzeichen eh verschwinden... Von hinten checken macht eh mehr Sinn (Tüv) und man hat die Mopedfahrer direkt dabei...

  • Also prinzipiell muss man jeden Einzellfall ganz genau betrachten, wegen welchem Delikt verurteilt ?, wie sah das Kennzeichen genau aus, wo und wie war es angebracht, was hat der Beschuldigte dazu gesagt, etc. ? Pauschale Aussagen ohne alle Details sind schwierig.

    Aber: nur weil der Bruder vom Schwager seiner Freundin zufällig oder aus Unwissenheit von Polizisten oder TÜV noch niemals beanstandet wurde, macht es das nicht legal. Das rechtswidrige oder unentdeckte Handeln anderer gilt natürlich nicht als Rechtsfertigungsgrund eigener Straftaten vor Gerichten.

    > Was ich noch nicht klären konnte ist warum die Exige V6en ihr Kennzeichen so unglaublich tief haben dürfen, 20cm zum Boden sind in D zwingend vorgeschrieben. Ich tippe auf irgend eine Ausnahmeregelung für Kleinserien ???

    Einmal editiert, zuletzt von Blue1000 (30. April 2017 um 10:40)

  • "Wer in rechtswidriger Absicht [...] 3

    Dann bin ich ja entlastet, ich mache das ja nur wegen der Aerodynamik ;)

    Aber es steht tatsächlich nirgends, dass ein Kennzeichen auf Blech gedruckt werden muss. Nur die Zulassungsstellen legen dass so aus. Ich denke, wenn man die Geschichte mit reflektierender Folie und einer passenden Anbringung für sein Auto kreiert, müsste man damit vor Gericht durchkommen

    A long and winding road passagierflugzeuge_0011.gif

  • Ich hab neulich mal eine Mail an Komotec geschrieben. Deren Vorführer (weiße Exige 460 mit blauem Decor) hat ein kleines Klebekennzeichen links unter dem Scheinwerfer. Leider hab ich keine Antwort erhalten. Wollte wissen, ob das legalisiert ist und ob ich eine Kopie davon haben könnte. Wie gesagt, leider keine Reaktion auf meine Mail.

    Hier sind doch einige, die da in der Nähe wohnen bzw. öfter mal zu Komotec hinkommen. Einfach mal dort nachfragen und hier berichten. Ich wäre dafür sehr dankbar.

  • Hast recht, gerade mal gegoogelt. Das Kennzeichen hat aber keinen Zulassungsstempel, ist also schon mal nicht amtlich genehmigt. Eine Urkundenfälschung liegt ohne Stempel nicht vor. Winkel und Höhe passt, Größe aber nicht. Wäre normal eine VOwi.

    Wenn man böswillig ist könnte man Komotec aber wegen der Größe auch einen Kennzeichmissbrauch unterstellen. Bei der 460 würde ich mich mit thermischen Problemen rausreden. :D

    Aber wie immer gilt: wo kein Kläger da kein Richter ;)

  • also kommt es wohl auf den Juristen an, den man beauftragt und was man sagt..dazu zwei Google antworten:
    https://www.haufe.de/recht/deutsche…_HI2110000.html
    und
    http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-autokennzeichen/


    Fakt also...wie immer bei der Polizei erst einmal keine Äusserung zum Sachverhalt....


    Beim Lotus wirklich das Auto vertuschen zu wollen? Wieviele gibt es? und kann man die nicht so ermitteln?
    Aber da bedarf es eben eines guten Juristen...
    Die Polizisten machen meist nur ihre Arbeit, aber leider wissen sie auch nicht alles und schiessen manchmal über das Ziel hinaus...
    deshalb keine Info, nein ich möchte den Kofferraum nicht öffnen etc...kurz und knapp....


    Und jetzt nicht wieder mit, wenn ich nichts zu verbergen habe.....

  • Oje, mcsel, das kann ziemlich böse enden : Bei Verkehrskontrolle (auch ohne Anlass) musst du immer anhalten: Par. 36 Abs. 5 StVO.

    Und dann gibt es natürlich noch einen riesigen Unterschied zwischen "schauen" und "durchsuchen". In das Fahrzeug oder Kofferraum schauen ist immer erlaubt. Die Beamten können sich ja kaum die Augen bei einer Verkehskontrolle verbinden.

    Wie erreicht die Polizei das ? Verbandskasten und Warndreieck vorzeigen ist Pflicht.

    >Wer eine Leiche im Kofferraum hat sollte sein Warndreieck also lieber nicht dort deponieren ;)

  • Das mit Verbandskasten und Warndreieck wollte ich gerade erwähnen... :D

    Ist das richtig, dass die Polizei nur innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zur Verkehrskontrolle anhalten darf? Mich haben sie mal am Ortseingang angehalten wegen einem defekten Scheinwerferlicht (Auto war einen Tag vorher beim Kundendienst :rolleyes: ) und sind dabei vorher erstmal 3km mir voraus gefahren. Bei akuter Gefahr/Gefährdung werden die sicher gleich anhalten wollen, aber sonst erst im Ort außerhalb der "Gefahrenzone", richtig?