Bei einem ordentlichen Kaufvertrag ist es doch aber kein Problem da Auskunft zu geben.
Ja und Nein...was ist denn ein ordentlicher Kaufvertrag oder wurden da Scheingeschäfte gemacht.....?
Ich würde in dem Bereich und der Höhe niemals Bar machen und ich ein Fan von Bar, weil ich dann direkt merke was nicht mehr in der Geldbörse ist.
Du bist gegenüber dem FA dann auskunftspflichtig und noch viel stärker nachweispflichtig...und ich glaube kaum, dass der Käufer Dir das bestätigt, wenn das Geld aus dubiosen Quellen stammt.