Exige V6 bekommt eine leichte Vorderachse bei hoher Geschwindigkeit-> Position des Nummernschildes, Frontsplittergröße sowie ein Haufen Müll von Leuten, die Threads vollmüllen....;)

  • Nein, ist nicht richtig und rechtlich nicht eingeschränkt.

    Ergibt ja auch absolut keine Sinn nicht auf Autobahnen oder Landstraßen kontrollieren zu dürfen....dafür gibt es sogar eine Autobahn-Polizei mit eigener TV-Serie :thumbup:

    Natürlich ist es sinnvoll wegen der Gefährdung den Fahrer hier zu einem Parkplatz oder auch wie bei dir in die nächste Orstschaft zu lotsen, und das machen die schon aus eigenem Lebenserhaltungstrieb ;)

    "5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein voraus fahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen."

    Einmal editiert, zuletzt von Blue1000 (30. April 2017 um 20:48)

  • Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen."

    Nur, wenn sich diese Anweisungen im Aufgabenbereich der Polizisten befinden.

    Ich war eben genau deswegen als Kläger gegen zwei Polizeibedienstete vor Gericht. Ein Anhalten und Kontrollieren ist nur mit einem Anfangsverdacht gestattet. Alles andere wäre Willkür.

    Ach ja, ich hab den Prozess gewonnen.

  • Nur, wenn sich diese Anweisungen im Aufgabenbereich der Polizisten befinden.
    Ich war eben genau deswegen als Kläger gegen zwei Polizeibedienstete vor Gericht. Ein Anhalten und Kontrollieren ist nur mit einem Anfangsverdacht gestattet. Alles andere wäre Willkür.

    Ach ja, ich hab den Prozess gewonnen.

    Nein, das ist falsch. Oben steht doch der Gesetzestext aus der Straßenverkehrsordnung. Es gibt dazu keine Einschränkungen, weder örtlich, noch zeitlich noch muss ein Anlass vorliegen:

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verkehrskontrolle

    Was immer du da für einen Prozess hattest, es ging aber sicher nicht um eine normale Verkehrskontrolle durch zuständige Beamte.

    Wie soll den die Polizei ohne vorherige Anhaltung z. B. Betrunkene erkennen oder bei LKW Fahrern die Lenkzeiten überprüfen ? Sorry aber das ist absurd ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Blue1000 (1. Mai 2017 um 18:47)

  • Kann auch noch meinen Senf dazu beitragen...

    War 2015 mit meiner brandneuen Exe und Überführungskennzeichen auf dem Weg zur Zulassungsstelle und schon hat mich die bayjuwarische Polizei angehalten um mir zu erzählen, dass mein vorderes Kennzeichen zu tief angebracht sei. Auch der Hinweis, dass es sich hierbei um die Serienanbringung des Herstellers handelt, konnte die lieben Kollegen nicht davon überzeugen und man hatte mir für's nächste mal eine Verwarnung angedroht... angeblich liegt der gesetzliche Mindestabstand zum Fahrbahnbelag bei 25 Zentimetern (Unteres Ende Kennzeichen). Ist mit der Serienhalterung der Exe allerdings nicht machbar...

    Hab alles gelassen wie es ist und schaue jetzt einfach immer besonders freundlich wenn ich Ordnungshüter treffe... 8)

  • Wenn schon die Position des Nummernschildes auf die Hibbeligkeit der Vorderachse bei hohen Geschwindigkeiten Einfluß nimmt, würde ich bei der Wahl der Buchstaben-/Zahlenkombination aber auch auf aerodynamische Belange Rücksicht nehmen.
    Ist nicht ein V besser geeignet als ein M z.B.? Fängt sich doch viel weniger Luft drin ;) .

  • Kann auch noch meinen Senf dazu beitragen...

    War 2015 mit meiner brandneuen Exe und Überführungskennzeichen auf dem Weg zur Zulassungsstelle und schon hat mich die bayjuwarische Polizei angehalten um mir zu erzählen, dass mein vorderes Kennzeichen zu tief angebracht sei. Auch der Hinweis, dass es sich hierbei um die Serienanbringung des Herstellers handelt, konnte die lieben Kollegen nicht davon überzeugen und man hatte mir für's nächste mal eine Verwarnung angedroht... angeblich liegt der gesetzliche Mindestabstand zum Fahrbahnbelag bei 25 Zentimetern (Unteres Ende Kennzeichen). Ist mit der Serienhalterung der Exe allerdings nicht machbar...

    Hab alles gelassen wie es ist und schaue jetzt einfach immer besonders freundlich wenn ich Ordnungshüter treffe... 8)

    Vorne sind 20 cm Bodenabstand vorgeschrieben. Ob und wenn ja wieso das bei der Exe und vermtl. Elise legal ist konnte ich auch noch nicht herausfinden, im Prinzip hatten die bayer. Cops leider vollkommen recht. Aber du hast da schon richtig argumentiert, das Fahrzeug ist so genehmigt und zugelassen. Schätze mal da gibt es wieder eine Kleinserienhersteller-Ausnahme oder irgendwas europäisches.

    §10 FZV:
    (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

  • "wenn technische und/oder betriebliche Spezifikationen dies nicht verunmöglichen."

    So steht es hier (CH) in einem Zusatz der StVO. Ob das in Deutschland ebenso drin steht entzieht sich meiner Kenntnis.
    Mit den mind. 20 cm gilt ansonsten auch.

    "Scheiss Tag heute, ich habe absolut keine Munition mehr." "Du meinst Motivation." " Nein!" #HerrlichdieseStille


  • §10 FZV:
    (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. ...

    Die Argumentation, dass das vordere Kennzeichen als Abstandsmesser zum Boden dient, damit der Splitter nicht aufsetzt ist demnach auch nicht so gut? ;)

  • um die Diskussion mal hier abzubrechen: Glaubt bitte nicht alles was Euch die Polzisten erklären...das sind auch nur Menschen und keine Juristen ;( . Mein Jurist bekommt immer die Krise, wenn das Wort Polizei fällt....viele Angaben stimmen einfach nicht.
    Generell dürfte es auch kein 000000 im KFZ Schein geben aber eben Einzelabnahme usw.....also locker bleiben...

    Zu der leichter werdenden Vorderachse.....war bei meiner Elise deutlich schlimmer als bei der Exige, aber nicht umsonst haben die jetzt ja zum Teil diese Flaps vorne dran....
    Also vielleichtt bei der Werkstatt des Vertrauens nachfragen, was man da machen kann....
    einfachste Lösung ....nicht so schnell fahren! :rolleyes:

  • Wenn schon die Position des Nummernschildes auf die Hibbeligkeit der Vorderachse bei hohen Geschwindigkeiten Einfluß nimmt, würde ich bei der Wahl der Buchstaben-/Zahlenkombination aber auch auf aerodynamische Belange Rücksicht nehmen.
    Ist nicht ein V besser geeignet als ein M z.B.? Fängt sich doch viel weniger Luft drin ;) .

    Deshalb sind bei meiner Nummer rechts und links die Buchstaben aerodynamisch und der in der Mitte fängt die Luft und drückt die Vorderachse mit gemessenen drei Gramm zusätzlich nach unten... ^^:P

    Die Flaps scheinen weniger als erwartet zu bringen, ein verlängerter Splitter hingegen deutlich mehr. Werde nach dem Wechsel mal berichten.

    A long and winding road passagierflugzeuge_0011.gif

  • Naja, der Fall war besonders, eine Urkundenfälschung:
    Der liebe Stoschek hat sich selbst für seinen Porsche eine Kennzeichenfolie mit total-gefälschtem amtlichen Zulassungstempel gebastelt.
    Das wurde ihm bereits von der Polizei einmal entfernt und sie haben beide Augen zugedrückt.

    Und dann hat er sich erneut das gleiche wieder gefälscht. Entweder ist der völlig verblödet oder meinte echt er stehe über dem Gesetz.

    ....der liebe Stoschek hat sich selbst für seinen Porsche eine Kennzeichenfolie mit total-gefälschtem amtlichen Zulassungstempel gebastelt.

    Hallo Blue 1000

    kurze Info: Michael Stoschek hat kein Amtssiegel der Stadt Coburg " gefälscht " .
    In der Anklageschrift ging es lediglich darum, ob das Klebekennzeichen reflektiert wie die nach der StVo. vorgeschriebenen Kennzeichen.
    siehe Foto :

    spiegel.de/auto/aktuell/michae…ennzeichen-a-1064547.html

    Viele Grüße

    Andreas

  • Es gibt weitere Threads über Klebekennzeichen und das Thema Stoschek ist auch schon in einem anderen Thread durchgekaut worden. Zudem ist die ganze Sache bereits bald zwei Jahre her. Einfach mal die Suchfunktion benutzen https://www.lotus-forum.de/WBB/index.php/…lebekennzeichen oder gegebenenfalls ein neues Thema eröffnen. Daher hier noch mal den dezenten Hinweis auf das Thema: Exige V6 bekommt eine leichte Vorderachse bei hoher Geschwindigkeit-> Position des Nummernschildes

    A long and winding road passagierflugzeuge_0011.gif

  • Die Schupos, besonders die Bazis, haben grundsätzlich keine Ahnung.

    Die können noch nicht mal eine technische Ausbildung vorweisen aber maßen sich an darüber zu urteilen.

    Wenn ihnen das Kennzeichen bei Elli oder Exe zu tief ist kann man es ja getrost in die Scheibe legen. :D

    Die Zulassung unserer Fahrzeuge in der EU funktioniert in vielen Dingen nur ( noch ) über Kleinserienhersteller.

    Gruß
    Harald

    Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe. Zitat: Walter Röhrl

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ihnen das Kennzeichen bei Elli oder Exe zu tief ist kann man es ja getrost in die Scheibe legen. :D

    Das wird dann auch keiner, da das Abdecken des Kennzeichens durch Glas oder Folien ebenfalls verboten ist. Und den 30° Winkel wirst Du hinter der Scheibe auch nicht einhalten können. Man wird also um zwei auf die Front genietete Haltewinkel mit aufrecht stehendem Kennzeichen nicht herum kommen ;)

  • Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • Problem wird nur sein, dass die Polizei zwischen "racing parts" und zugelassenen Teilen bestens bescheid weiß!
    Das war früher so und ist heute immer noch so ;)

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.