Fragen zum Abgasstrang 111R - ESD

  • Es ist doch ganz einfach, das Standgeräusch spielt überhaupt keine Rolle. Man kriegt jedes Standgeräusch eingetragen wenn das Fahrgeräusch davon nicht beeinflusst wird. Wenn man sein Standgeräusch sich eintragen lassen will weil man der Meinung ist das das gesetzliche Fahrgeräusch davon nicht beeinflusst wird, muss man halt auf einer offiziellen Messstrecke das Fahrgeräusch messen lassen. Das Standgeräusch ist nur dafür da das die Polizei vor Ort eine Messung machen kann, wenn diese dann plus 5 db Toleranz über dem eingetragenen liegt, gehen die davon aus das du auch nicht mehr das ausschlaggebende Fahrgeräusch erreichst.

    Ich würde mich nicht wundern wie Lotus das Standgeräusch von 90 auf 103 oder waren es 104 db hochgesetzt hat das man damit noch das Fahrgeräusch erreichen soll.

  • der messende beamte kann vermutlich trotzdem anzeweifeln, dass das eingetragende standgeräusch falsch ist und bestimmt irgendwie auf ne prüfung bestehen und dann siehts halt schlecht für dich aus.

    du widersprichst dir

    "das Standgeräusch spielt überhaupt keine Rolle"

    "Das Standgeräusch ist nur dafür da das die Polizei vor Ort eine Messung machen kann"


    und dieses innerhalb von 5db Toleranz hat damit gar nix zu tun.
    die Messung mit zollstock und dbmeter ist stark toleranzbehaftet, dafür ist die da

    die verknüpfung zwischen stand und fahrgeräusch findet statt, wenn ein auto bei der typengenehmigung die fahrgeräusche ermittelt hat, dann werden von diesem fahrzeug auch die standgeräusche dokumentiert und da sagt man dann, dass man die standgeräusche für eine ungefähre überprüfung herannehmen kann.

    was mich viel mehr wundert, wie kann ein dekra/tüv sowas überhaupt eigenmächtig eintragen?
    der wert ist ja nicht zum spaß da, sondern ist an das fahrgeräusch gekoppelt, um leicht mit weniger prüfaufwand vorab festzustellen, ob was manipuliert wurde oder nicht.
    und bei deiner eintragung sind die 113 ja nicht von einer fahrgeräuschmessung abgeleitet.

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  • du widersprichst dir

    "das Standgeräusch spielt überhaupt keine Rolle"

    "Das Standgeräusch ist nur dafür da das die Polizei vor Ort eine Messung machen kann"


    und dieses innerhalb von 5db Toleranz hat damit gar nix zu tun.
    die Messung mit zollstock und dbmeter ist stark toleranzbehaftet, dafür ist die da

    Ich sehe da nirgendwo einen Widerspruch.

    Vom Standgeräusch gibt es keine Gesetzlichen vorgaben wie bei dem Fahrgeräusch, hör dir mal einen Lambo im vergleich zu einem Golf an.

    Das Standgeräusch ist wirklich nur für die Polizei um vor Ort eine Messung zu machen um Rückschlüsse auf das Fahrgeräusch zu machen. Da die Messungen durch die Umgebung nie 100% genau sein können gibt es als Toleranz noch 5 db dazu, bei eingetragenen 90 db bist du dann erst bei 96 db dran.


    die verknüpfung zwischen stand und fahrgeräusch findet statt, wenn ein auto bei der typengenehmigung die fahrgeräusche ermittelt hat, dann werden von diesem fahrzeug auch die standgeräusche dokumentiert und da sagt man dann, dass man die standgeräusche für eine ungefähre überprüfung herannehmen kann.

    Ich habe nichts anderes geschrieben, wenn bei der Typgenehmigung das Fahrgeräusch eingehalten wird kann das Standgeräusch auch 110 oder 115 db betragen.

    Wenn man Privat das Standgeräusch erhöhen will geht es halt nur mit einer Fahrgeräusch Messung (immer vorausgesetzt das man auch das Fahrgeräusch einhält das vorgeschrieben ist.

    Wir haben beide das selbe gemeint. Habe es halt kurz gehalten von der Beschreibung her.

  • Ich sehe da nirgendwo einen Widerspruch.

    Vom Standgeräusch gibt es keine Gesetzlichen vorgaben wie bei dem Fahrgeräusch, hör dir mal einen Lambo im vergleich zu einem Golf an.

    Das Standgeräusch ist wirklich nur für die Polizei um vor Ort eine Messung zu machen um Rückschlüsse auf das Fahrgeräusch zu machen. Da die Messungen durch die Umgebung nie 100% genau sein können gibt es als Toleranz noch 5 db dazu, bei eingetragenen 90 db bist du dann erst bei 96 db dran.

    hast recht, das standgeräusch spielt keine rolle, es entscheidet nur darüber, ob du die nächsten 2-6wochen zu fuß läufst weil dein auto ewig bei der polizei auf nen gutachter und nen termin bei der fahrgeräusch-teststrecke wartet.

    dann wartest du noch, bis der gerichtsstreit fertig ist, weil dem gutachter das teil beim aufbocken von der bühne gefallen ist und dann reißt du auch noch die fahrgeräuschmessung und du darfst alles aus eigener tasche bezahlen.


    umgekehrt spielt es eine rolle, ob du mit deinem zu lauten auto unnötig viel verwaltungsaufwand erzeugst, der entsteht, wenn es jemand genauer wissen will weil dein standgeräusch sich offensichtlich nicht an deinem fahrgeräusch orientiert.

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  • dann können wir ja festhalten sollte mal einer ne db Messungen erfahren.

    Die Messung muss auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein. Messgerät muss in Höhe der Auspuffmündung mindestens 20 cm über dem Boden im Abstand von 50 cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung aufgestellt werden.

    und

    m Fahrzeugschein (ZB1) sind zwei Geräuschwerte eingetragen: -Standgeräusch oder Nahfeldgeräusch (U. 1): Ein Wert gemessen im Stand bei hoher Drehzahl -Fahrgeräusch (U. 3): Ein Wert gemessen bei einer beschleunigten Vorbeifahrt Beide eingetragenen Werte müssen eingehalten werden wobei es Toleranzen gibt

    wobei hier nicht ausgewiesen ist was unter "beschleunigten Vorbeifahrt" versteht :/

  • hast recht, das standgeräusch spielt keine rolle, es entscheidet nur darüber, ob du die nächsten 2-6wochen zu fuß läufst weil dein auto ewig bei der polizei auf nen gutachter und nen termin bei der fahrgeräusch-teststrecke wartet.

    dann wartest du noch, bis der gerichtsstreit fertig ist, weil dem gutachter das teil beim aufbocken von der bühne gefallen ist und dann reißt du auch noch die fahrgeräuschmessung und du darfst alles aus eigener tasche bezahlen.


    umgekehrt spielt es eine rolle, ob du mit deinem zu lauten auto unnötig viel verwaltungsaufwand erzeugst, der entsteht, wenn es jemand genauer wissen will weil dein standgeräusch sich offensichtlich nicht an deinem fahrgeräusch orientiert.

    Wenn ich schreibe das Standgeräusch spielt keine Rolle will ich damit sagen du du jedes Standgeräusch vom TÜV eingetragen bekommst, vorausgesetzt du erreichst damit noch das Fahrgeräusch wo vorgeschrieben ist. Kostet halt ein wenig auf einer offiziellen Messstrecke das Fahrgeräusch zu ermitteln.

    Ich frage mich überhaupt ob das offizielle Fahrgeräusch noch zu erreichen ist mit dem von Lotus überarbeitetem ESD oder die Titan Version. Lotus verbaut da meines Wissenstands einen überarbeiteten ESD der Lauter ist wie bei den ersten S3 Modellen wo noch mit 90 db angegeben waren. In der Typgenehmigung ist dieser dann mit 98 db und die Titan Version mit 104 db angegeben. Und mit so einer starken Abweichung nach oben wollen die dann noch das Fahrgeräusch ( 74 od. 75 db ) einhalten. Am ende falls es nicht passt hat der Kunde dann wieder den ärger oder die Beweisspflicht wenn es hart auf hart kommt und das mit einem Serienmässigen Fahrzeug.

  • Es ist folgendermaßen:

    Alle S2 mit Rover und (ich glaube alle) 111R haben die „alten“ Rückleuchten und Reflektoren,

    die Rover rund und die 111R oval.

    So ab 04/2007 (seitdem die 111R nur noch R heißt) gibt es die Led Rückleuchten, dann ohne Zusatzreflektoren.

    Umstellung auf LED war MY06, also so ungefähr ab 09/2005, da hieß sie dann auch nur noch R.

    Meine 111R von 08/2005 hat noch die alten Rücklichter und das alte Lenkrad.

    Ne schöne Jroos

  • Ich meine bei mehr all 5000 U/min muss bei halber Nenndrehzahl gemessen werden -> 2925 U/min.

    ne, das sind irgendwelche alten geschichten, die nur gelten wenn keine prüfdrehzahl fürs standgeräusch im schein steht.

    ich hatte bei mir aber schon länger mal vor endlich iwo ein messgerät zu besorgen.

    und dann will ich auch genau solche drehzahlbereiche abtesten um so sehen wo die kiste am lautesten ist

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  • Umstellung auf LED war MY06, also so ungefähr ab 09/2005, da hieß sie dann auch nur noch R.

    Meine 111R von 08/2005 hat noch die alten Rücklichter und das alte Lenkrad.

    Umstellung auf LED war mit MY06; meine Elise wurde am 28.09.2005 produziert, ist ein MY 2006 und heisst jedoch immer noch 111R (gemäss Certificate of Vehicle Provenance). Ich meine, die Umstellung auf R erfolgte ab MY 2007.