Gefährliches Überholmanöver: 2 Jahre Gefängnis
-
-
Evora_Fan
13. Dezember 2019 um 00:12 Hat den Titel des Themas von „Gefährliches Überholmanöver: 2 Jahre Gefägnis“ zu „Gefährliches Überholmanöver: 2 Jahre Gefängnis“ geändert. -
absolut richtig
-
- Offizieller Beitrag
Mit so etwas wäre ich vorsichtig, wenn ich manch Videos von Alpentouren so sehe ...
-
Mit so etwas wäre ich vorsichtig, wenn ich manch Videos von Alpentouren so sehe ...
Genau so ist es.
Ich erinnere zb. an den FAZ -Artikel, der von einem Motorradfahrer handelte, der mit einer Elise kollidiert war und schwer verletzt wurde (auch wenn das eine andere Jurisdiktion war). Hier waren hinterher lediglich die Versicherungen beschäftigt.
Ich finde es grundsätzlich interessant und bemerkenswert, wie unterschiedlich offenbar der Begriff der Gefährdung ausgelegt wird, aus dem sich hier die Strafbarkeit ableitet.
Hierzu auch Paragraph 315 StGB der besagt, dass bereits das Nichtaufstellen eines Warndreiecks zu einer Haftstrafe führen kann, wenn sich daraus eben besagte Gefährdung ergibt.
-
Wir haben die besten Zeiten gesehen...
Aber immerhin waren wir dabei!
PS: Wie soll ein Motorradfahrer ein Warndreieck aufstellen?
Auch wenn er das noch könnte, haben Motorräder derlei nicht an Bord. -
Der Unfallverursacher war in obigem Fall die Elise. Das hatte mit dem Beispiel des Warndreiecks nichts zu tun. Letzteres sollte nur darauf hinweisen, wie schnell der Paragraph 315 greift.
-
Wir haben die besten Zeiten gesehen...
Aber immerhin waren wir dabei!
PS: Wie soll ein Motorradfahrer ein Warndreieck aufstellen?
Auch wenn er das noch könnte, haben Motorräder derlei nicht an Bord.Ja ja, ist wirklich sehr kompliziert...
-
das Befahren einer Sperrfläche (gestrichelte Zone im Video) ist an sich schon kritisch .. wird vom Verteidiger jedoch als "nicht geplant" behandelt ?
Auf einer einspurigen Landstraße über eine durchgezogene Linie weil man nicht schnell genug wieder reinkommt geht ja noch - interessant wird es hier bei dem mehrfachen Überholvorgang, der ist sehrwohl gewollt , denn er hat da zwei Fahrzeuge auf einmal überholt, trotz Lücke ..
-
https://www.br.de/nachrichten/ba…in-haft,RkRSorF
"Wegen der Vorstrafen des Angeklagten kam für den Richter nur eine Haftstrafe in Frage - auch um andere Fahrer abzuschrecken."
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand ohne Vorstrafen, für ein solches Manöver, wo "eigentlich" und natürlich nur durch sehr viel Glück, niemand zu Schaden kam, eine Haftstrafe aufgebrummt bekommt.
Ich mein, wie Sven schon sagte - wie oft erlebt man als Überholter, wie riskant manche Manöver der anderen Verkehrsteilnehmer sind? Sollen die Leute dann alle in den Knast?
Schwer vorstellbar...
Interessant wäre natürlich, welche Vorstrafen der Fahrer so auf dem Kerbholz hatte...
-
In Deutschland kommst Du relativ schwierig in den Knast.
Da muss schon so einiges vorgelegen haben damit Du für 2 Jahre verknackt wirst.
-
Ganz schön hartes Urteil, wenn man bedenkt wie milde Sexualverbrechen bestraft werden:
https://neuesonntagspresse.de/ausgaben/short…dem-urteil.html -
Ja ja, ist wirklich sehr kompliziert...
Diese Technokraten fahren wahrscheinlich in der Hauptsache BMW
und haben noch nie einen Blick unter den Sitz z.B. einer Aprilia Tuono V4 geworfen.
Dort hat nicht einmal eine Scheckkarte Platz -
@ mir .. du redest noch ne EU Verordnung herbei - wo dann ein standardisiertes "Notfallpack" in einem äußerlich gekennzeichneten Staufach verpflichtend ist 😉😣
..also auch bei einer Tuono kann man eines der Teilverkleidung Segmente mit Schnellverschluss abwandeln, dies sollte möglich sein
..sprich so wie bei der Duc 749/999 einfach innen an der Verkleidung eine Bordmappen / Werkzeugtasche mit Klettverschluss fixiert.
..bei (Halb)Nackten müsste es noch einfacher sein, da soviele einzeln fixierte Designelemente vorhanden sind ?!
-
Ganz schön hartes Urteil, wenn man bedenkt wie milde Sexualverbrechen bestraft werden:
https://neuesonntagspresse.de/ausgaben/short…dem-urteil.htmlJa, leider weiß man nicht, was der LKW-Fahrer noch so alles auf dem Kerbholz hatte.
Einzig wegen eines riskanten Überholmanövers landet man im Normalfall nicht hinter schwedischen Gardinen...
-
ich hätte dem "Überholten" auch ne Strafe reingedrückt.
Das ist wieder das Rechthaben-Ego, dass er diese gefährliche Situation sicherlich erkannt hat aber aus Prinzip nicht bremst.
Wenn ich mit dem Radl zur Arbeit fahre kann ich mir das auch manchmal nicht aussuchen, ob ich meine grüne Ampel doch nicht mehr schaffe oder unfreiwillig mit auf die Tanke fahre, weil der rechtsabbiegende Autofahrer mich nicht sieht.
Es knallt auch täglich, wenn die Abbiegespuren dicht sind und die anderen mit 60 dran vorbei knallen im Feierabendverkehr. Man könnte ja auch vorsichtiger dran vorbei fahren weil man einfach damit rechnen muss, dass einer von den Wartenden die Nerven verliert und rauszieht.
Hat man zwar recht gehabt aber trotzdem nen fetten Blechschaden und Kopfschmerzen...
-
Es ist relativ schwierig in den Knast zu kommen.
Da braucht man sehr viele Vergehen, bis da ein Richter einen in den Knast schickt.
Ich hatte mal einen Job wo der Chef Leute aus dem Knast bei uns arbeiten lassen hat. Bei denen selber war die Meinung auch so dass die Jungs zB wegen einer Ohrfeige zu unrecht im Knast gesessen haben.
Auf nachfragen kam dann raus, dass vorher aber schon 30 Gerichtsverhandlungen stattgefunden haben.
Davon mehrere wegen Körperverletzung.
Und dann irgendwann wird die Karriere mit Knast gekrönt.
Gangsterrap finden die total cool, aber keiner von den Jungs fuhr AMG!
Nein! Stimmt nicht, einer war wegen Autodiebstahl im Knast.
Der musste immer zwanghaft klauen, er konnte es nicht lassen.
Zumindest er fuhr ab und an mal ne fette Karre, auch wenn es nur für ein paar Stunden war.
-
- Offizieller Beitrag
ich hätte dem "Überholten" auch ne Strafe reingedrückt.
Das ist wieder das Rechthaben-Ego, dass er diese gefährliche Situation sicherlich erkannt hat aber aus Prinzip nicht bremst.
Der überholte hat übrigens gebremst
-
Problem dass der Überholende abbrechen könnte. Von daher nicht so einfach was der Überholte tun soll
-
Auch wenn es ein wenig OT ist:
Ich war einige Jahre Schöffe am Jugendgericht. Jedesmal (!), wenn ein Journalist in der Lokalpresse über den Prozess berichtet hat, musste ich mich fragen, ob einer von uns beiden überhaupt an der Verhandlung teilgenommen hat. Ist zwar selten, das bei Jugendlichen/heranwachsenden Publikum dabei sein darf, passiert aber ("öffentliches Interesse,...")
Ich persönlich gebe NIX auf irgendwelche Zeitungsartikel, Internet blabla wenn es um Urteile oder Rechtsprechungen geht. Keiner kennt die Vorgeschichte, Zeugenaussagen, Vorstrafen usw.
-
Der überholte hat übrigens gebremst
nicht nur das, er ist auch noch so weit wie möglich nach rechts in den Schnee, also ins Bankett gefahren – sich in Luft auflösen ist relativ schwierig...
Der Überholte hat im Rahmen seiner Möglichkeiten optimal reagiert und die Strafe für den Verursacher halte ich für absolut angemessen.
Der Überholende saß nicht auf einem Fahrrad, der fuhr einen 38 Tonner mit maximalem Gefährdungspotential
Was ich aber gar nicht nachvollziehen kann: Man kann sich das Video ansehen – auch mehrfach bei Bedarf – wie kann man zu der Einschätzung kommen dass der Überholte auch eine Strafe verdient hat?? -
der, der sie verdient, hat sie bekommen.
so ein Überholvorgang mit einem 40 Tonner ist fahrlässig
-
...
so ein Überholvorgang mit einem 40 Tonner ist fahrlässig
„fahrlässig“ war da gar nichts.
Das war mir Vorsatz und unter Zurückstellung jeglicher Bedenken! -
...oder so.
was weiß ich wie das auf beamtenjurahochdeutsch heißt
-
Diese Technokraten fahren wahrscheinlich in der Hauptsache BMW
und haben noch nie einen Blick unter den Sitz z.B. einer Aprilia Tuono V4 geworfen.
Dort hat nicht einmal eine Scheckkarte Platz -
- Offizieller Beitrag
Da wirst Du sicher einen Strafzettel bekommen, weil es nicht den EU Vorschriften entspricht
-
nicht nur das, er ist auch noch so weit wie möglich nach rechts in den Schnee, also ins Bankett gefahren – sich in Luft auflösen ist relativ schwierig...
Der Überholte hat im Rahmen seiner Möglichkeiten optimal reagiert und die Strafe für den Verursacher halte ich für absolut angemessen.
Der Überholende saß nicht auf einem Fahrrad, der fuhr einen 38 Tonner mit maximalem Gefährdungspotential
Was ich aber gar nicht nachvollziehen kann: Man kann sich das Video ansehen – auch mehrfach bei Bedarf – wie kann man zu der Einschätzung kommen dass der Überholte auch eine Strafe verdient hat??der überholte bremst das erste mal bei 42sekunden wo es wirklich zu eng für zwei LKW wird.
die gefahr war doch bereits gegeben, als der typ nur im seitenspiegel gesehen hat, dass er dort überholt wird. er hätte die ganze zeit bremsen können, aber nein, erst auf den letzten drücker und dann auch nur einmal sehr kurz.
-
- Offizieller Beitrag
und Du weißt sicher auch bei welcher Sekunde der Vorausfahrende den Überholer zum erstem Mal wahrgenommen hat, oder?
-
Es ist immer leichter zu entscheiden bei einer Variablen und einer Konstanten. Sprich, der überholende muss sich sicher sein, dass es klappt, wenn der Überholte konstant weiter fährt. Nur wenn es wirklich haarig wird, sollte der Überholte konkret reagieren, sonst kommt es doch viel zu leicht zu Missverständnissen.
Nach dem gleichen Prinzip sollte übrigens auch handeln, wer auf der rechten Spur auf der Autobahn fährt. Wie oft wollte ich mich beim Auffahren auf die AB schon hinter einem anderen Fahrzeug einreihen, das auf einmal bremst. Insofern: hier dem rechts Fahrenden eine Mitschuld zu geben für die Fehlentscheidung des verurteilten LKW-Fahrers halte ich ebenfalls nicht für angemessen.
-
Meine Frau wir häufiger von Zeitungen oder dem WDR interviewt.
Das was meine Frau sagt und was dann daraus gemacht wird sind 2 unterschiedliche Dinge in den meisten Fällen.
Daher lässt meine Frau sich den Artikel immer vor Veröffentlichung schicken, um noch mal korrigierend einzugreifen.
-
Ich wurde mal auf einer Messe interviewt. Das was am nächsten Tag in der Zeitung stand war was komplett anderes als ich in dem Interview gesagt habe.
-