Wenn der Herr Spahn zum gemeinsamen Nachtmahl bittet gegen eine kleine Spende von 9999,--€ dann ist das
natürlich vollkommen ok. Muß unter 10000 sein, sonst müßte es als Nebeneinkunft deklariert werden.
Und die noblen Spender erwarten natürlich auch keine Gegenleistung von Spahn, ja ne, is klar...
ja, alles klar, dir auch?
sehr interessanter Vergleich. da solltest du aber mal genauer reinschauen - mal so ganz high level:
- 'Herr Spahn' - der Politiker ist hier gemeint, vermute ich. da ging es wohl um Spenden an die den Kreisverband:
also KEINE Nebeneinkünfte von dem Politiker persönlich. und es gibt einen Verwendungszweck, von dem Herrn Spahn direkt persönlich kein Einkommen abzweigen kann, denn es handelt sich um eine Spende (zweckgebunden) und keine Schenkung. PS bei 10000 Euro gibt es eine Meldepflicht der Parteien, den Spender zu nennen.
und natürlich erwartet der Spender eine Gegenleistung, wenn er eine Partei unterstützt. genauso, wie ich ich eine Gegenleistung von SOS Kinderdorf, Wikipedia etc. für meine Spende erwarte.
und jetzt der GROSSE Unterschied:
Bei dem Herrn Michael Ballweg (ps - kein Politiker), SCHENKST du den Betrag direkt an ihn als private Person. immerhin ist er der Besitzer des angegebenen Kontos.
es ist kein Unterschied dazu, ob du ein Konto aufmachst und uns hier um eine Schenkung an dich bittest. solange wir jeweils unter 20K Euro bleiben, musst DU keine Schenkungssteuer abführen (melden müssen wir es ab einer gewissen Höhe).
Was du (und der Herr Ballweg) dann mit dem Geld machst, ist dir freigestellt, wir können bei einer Schenkung keinerlei Verwendungszweck einfordern (denn geschenkt ist geschenkt).