Farbcode Exige S2 Toyota orange

  • Landgericht = Anwalt

    Was sagt denn der Anwalt zu dieser Posse?

    Was der Anwalt sagt? Dem ist das egal, weil er immer auf der Gewinnerseite steht.

    Der sollte doch wissen was jetzt zu tun ist wenn ein Depp vor Gericht behauptet „dass die Erde eine Scheibe ist“

    Wenn der Depp die Scheibenversion aber per Gutachten belegen kann und man selbst kein teures Gegengutachten erstellt, dann ist für den Richter die Erde eine Scheibe.

    Die entscheiden ja nur nach vorgetragener Faktenlage.

    Ob 2- oder 3- Schicht ist nur Nebenschauplatz.

    Ja, der beste Weg wäre einen Händler zu „belästigen“.

    Worum geht es denn hauptsächlich?

    Damit so nen Lack knallt muss unbedingt der Untergrund passen.

  • Anwälte, öbuv Sachverständige… kein Bock, Beschiss, Lug und Betrug.

    Der öbuv Sachverständige der Versicherung (Haftpflichtschaden 2012) begründete seine Kalkulation so:

    „Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem beschädigten Heckteil um eine komplexe GFK-Laminat-Struktur handele, die mit dem Rahmen des Fahrzeugs teilweise verschraubt, teilweise verklebt und mit den angrenzenden Teilen Iaminiert sei. Die unfallbedingt eingetretenen Risse rechtfertigten lediglich eine lokal begrenzte Reparatur der beschädigten Stellen. Der Austausch des gesamten Fahrzeughecks stelle einen weitaus größeren Eingriff in das Karosseriegefüge dar. Bei der Erneuerung des Heckverbundes müssten weitaus längere Schnitte durchgeführt werden, die anschließend wieder zu Iaminieren seien.“

    Dieser Schrott ist sowieso hinfällig. Nun bin ich gegen die Aussagen des Sachverständigen des Gerichts am argumentieren. Laut meinem Anwalt alles sinnlos, weil obuv SV allmächtig ist. Auch schon eingebrachte Stellungnahmen direkt aus England waren wertlos (es haben ja alle ihre eigenen Interessen).

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    Es handelt sich ja unstrittig um einen Effektlack. Einen solchen kann man auch mit 2 Schichten kredenzen. Hierzu finden sich im Internet viele Quellen. Habe jetzt mal direkt bei Lotus in England angefragt. Mal schauen, ob die Lust haben zu antworten.

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    Da der Schaden noch nicht repariert ist fiktiv. Ich hätte die Clam direkt auf Basis meines ersten Gutachtens austauschen lassen sollen. Aber später ist man immer schlauer.

  • Kaskoschaden oder gegnerische Haftpflicht?

    Die die Clam vorher unbeschädigt war, sollte es einen Weg geben, diese zu ersetzen. Da das Element insgesamt tauschbar ist.

    Das eine Versicherung den Preis mit eine Reparatur drücken will, ist klar.

    Über welches SchadensBILD sprechen wir?

  • Sowas von korrekt. Es gibt sicher auch eine Handvoll andere Anwälte. Die habe ich aber leider nicht gefunden.

    Jo, wenn Du denen keinen Weg aufzeigst, dann bekommen die das nicht hin.

    Meiner hat auch die Klappe in der Sitzung gehalten und ich musst dem Richter die Sache schildern. Dann lief es auf einmal. Der Rechtsverdreher sagte nichts. Er kann aber auch nicht alle Details all seiner Verfahren im Kopf haben.

    Der Grundsätzliche Weg sollte aber klar sein und wenn es bei Euch üblich ist zeit gerecht zu reparieren, dann ist das so.

    Geht es um eine S1 oder S2? Elise oder Exige?

    S1 und S2 Exige lässt sich ja sehr gut laminieren, bei S2 Elisen ist das Material dünn, es wird dann meistens verstärkt, da nicht vakuumlaminiert und man sieht es innen entsprechend direkt.

  • Haftpflicht.

    Mir hat hauptsächlich Lotus selbst mit den Service Notes das Genick gebrochen. Dort steht wortwörtlich, dass jeder GFK- Schaden, solange ökonomisch sinnvoll, zurechtgeflickt werden kann.

    Und nun führt euch mal vor Auge was man alleine für den Ersatzteilpreis der Clam für Laminierorgien veranstalten kann.

    Der Schaden ist nicht gigantisch. Neben mir und meinem erstsen SV ist aber auch für 3 unserer Händler
    der Austausch angebracht (ja, eigene Interessen).

  • Jo, wenn Du denen keinen Weg aufzeigst, dann bekommen die das nicht hin.

    Genauso ist es.

    Heckschaden Elise. Eine andere Elise ist draufgerollt. Unglaublich, aber wahr.

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    Das ist die Basis (erst einmal unabhängig von zeitwertgerecht, …):

    „Der dem Kläger zustehende Schadensersatzanspruch ist gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB der Höhe nach jedoch auf die Summe begrenzt, die zur ordnungsgemäßen Wiederherstellung der beschädigten Sache erforderlich ist. Daher muss der Geschädigte unter mehreren gleichwertigen Reparaturwegen grundsätzlich den preisgünstigsten wählen (vgl. Grüneberg, in: Palandt, BGB, 78. Aufl. 2019, § 249 Rdnr. 12).“

    Ordnungsgemäß heißt imo fach- und sachgerecht. Dummerweise ist laminieren fachgerecht.

    Einmal editiert, zuletzt von IF-I (4. Juni 2019 um 14:05)

    • Offizieller Beitrag

    Laut diesem ist burnt orange (B135) eine 2-Schicht-Mineraleffekt-Lackierung. Zur Lackierung der Heckclam:

    ...

    Was sagt ihr zu der Kalkulation?

    Bei Lackfragen zu Elisen sollte powerslide die verlässlichste Auskunft geben können.

  • das sehe ich anders und wird üblicherweise auch anders von Gerichten gesehen!

    Wenn dein Auto vor dem Unfall keine reparierte Clam hatte musst du dich auch nicht mit einer irgendwie mit Reparaturrisiko auf deiner Seite bzw zu deinen Ungunsten reparierten Clam zufrieden geben. Und Clam flicken / laminieren ist unter Werterhaltung bzw Wiederherstellung eben nicht gleichwertig zu einem Neuteil.

    Denn auf ein „normales“ Auto bezogen würde diese Argumentation nichts anderes bedeuten als „ausbeulen reicht aus“ – dem ist aber nicht so.

    Die Wahl eines tatsächlich versierten Anwalts für Verkehrsrecht und Schadenregulierung wird leider viel zu oft vernachlässigt. Das sehe ich als Hauptproblem.

    Wenn der Anwalt nicht in meinem Sinn und für meine berechtigten Interessen agiert, dann muss man auch manchmal den Anwalt wechseln. Das habe ich in einer ganz anderen Angelegenheit auch schon gemacht und kann es nur empfehlen. Etwas Recherche wer geeignet ist, muss natürlich selbst erfolgen. Nach einem Urteil welches nicht in deinem Sinne ist, bietet sich das vor dem Gang in die nächste Instanz an. Der neue Anwalt kostet Dich oder deine RS nicht mehr als der alte.

    Small, pretty, quick, fun. Great!

  • Moin Ert,

    wir haben einen Einspruch angekündigt. Müssen den aber nun auch begründen. Die Frist läuft ab.

    Ich habe bislang vor dem LG ca. 8.000 Euro für die Klage in den Sand gesetzt (keine RS). OLG könnte nun noch teurer werden.

    Mein Anwalt meint es macht keinen Sinn und rät ab. Ein weiterer hinzugezogenen öbuv SV meinerseits meint dies in einer ersten Stellungnahme auch (Lotus lässt ausdrücklich laminieren zu, beschreibt es sogar ausführlich und untersagt es auch an der Heckclam nicht, laminieren ist fachgerecht, …).

    Mein Anwalt ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dies sollte ja zumindest schon auf eine gewisse Affinität hindeuten… aber nunja. Ich hatte auch vor den Anwalt zu wechseln. Nun bin ich aber doch noch da.

    Das sind gute Punkte die du nennst. Genau so habe ich auch schon argumentiert.

    Nur der Punkt Werterhaltung ist ganz schnell durch die Wertminderung Geschichte.

    Es bleiben aber die anderen Punkte:

    „das sehe ich anders und wird üblicherweise auch anders von Gerichten gesehen!

    Wenn dein Auto vor dem Unfall keine reparierte Clam hatte musst du dich auch nicht mit einer irgendwie mit Reparaturrisiko auf deiner Seite bzw zu deinen Ungunsten reparierten Clam zufrieden geben. Und Clam flicken / laminieren ist unter Werterhaltung bzw Wiederherstellung eben nicht gleichwertig zu einem Neuteil.

    Denn auf ein „normales“ Auto bezogen würde diese Argumentation nichts anderes bedeuten als „ausbeulen reicht aus“ – dem ist aber nicht so.“

    Kennst du oder jemand anderes BGH / OLG / LG- Urteile in die Richtung. Auch in Bezug auf Haftpflichtschäden. Dies würde mir und auch viele mit solchen Problemen in der Zukunft helfen.

    Ich weiß nicht wieso mein Anwalt hierzu nichts hat. Evtl. gibt es auch nichts passendes.

  • „Der dem Kläger zustehende Schadensersatzanspruch ist gem. §

    249 Abs. 2 S. 1 BGB der Höhe nach jedoch auf die Summe begrenzt, die zur
    ordnungsgemäßen Wiederherstellung der beschädigten Sache erforderlich ist. Daher
    muss der Geschädigte unter mehreren gleichwertigen Reparaturwegen grundsätzlich
    den preisgünstigsten wählen (vgl. Grüneberg, in: Palandt, BGB, 78. Aufl. 2019, §
    249 Rdnr. 12).“

    Das stammt übrigens Im Namen Des Volkes aus meinem LG- Urteil.

  • Dann kämpfst Du wohl auf verlorenem Posten.

    http://www.bussgeldkatalog.org/wertminderung/

    Der Punkt reiner Blechschaden ist wohl hier anwendbar: ... reine Belchschäden ... führen nicht zur Wertminderung.

    Ich würde an Deiner Stelle nicht weiter Kohle in den Sand setzen. Wobei Du als unfallgeschädigter ja grundsätzlich einen Anwalt bezahlt bekommst.

    Hacke es ab und genieße das Leben. Rückschläge gehören dazu.

  • Ich denke auch, dass die Chancen in dem Fall nicht sonderlich aussichtsreich sind.

    Wenn der Hersteller diese Reparatur schon selber beschreibt, wie will man dann eine neue Clam begründen?

    Also bekommt man die Reparatur plus Wertminderung bezahlt. Wobei der "Wertminderung" natürlich schwer zu ermitteln ist, generell aber nie sonderlich hoch ausfällt finde ich.

    Z.B. bei meinem Grand Cherokee, ca. 6.000€ brutto-Schadenssumme, 300€ Wertminderung...

  • @IF–I

    Ich bin kein RA und kann Dir leider auch nicht mal eben die passenden Urteile nennen.

    Aber bei der Argumentation mit der ordnungsgemäßen Wiederherstellung und der Anforderung „unter mehreren gleichwertigen Reparaturwegen grundsätzlich den preisgünstigsten wählen“ wird nach meinem Verständnis eben nicht berücksichtigt dass eine Laminierung zur Reparatur eben nicht den Zustand vor dem Unfall wieder herstellt und somit eben nicht gleichwertig ist. Gleichwertig ist in diesem Sinn nur die Verwendung einer neuen, eben nicht reparierten Clam.

    Dafür gibt es dann auch die Abzüge neu für alt.

    Warum sonst sollten andere Versicherungen neue Clams bezahlen?

    Hier im Forum hatten schon mehrer User Unfälle mit Clamschaden und haben diese durch neue ersetzen lassen. Ich habe noch nie gehört dass es dabei solche Probleme wie bei Dir gab.

    Ein weiterer nicht unwesentlicher Punkt ist auch das Reparaturrisiko. Bei einer Instandsetzung ist dies immer höher als bei Neuteilen. Was sagt denn der öbuv Sachverständige dazu?

    Wenn Du allerdings keine RS Versicherung hast solltest Du es dir wirklich überlegen...

    Small, pretty, quick, fun. Great!

  • Leider macht Burnt orange chrome orange problemlos platt.

    Da ist Geschmack unglücklicherweise nicht subjektiv.

    Das ist mehr als korrekt. :thumbup:

    Ich hatte einmal das vergnügen zwei Jahre diese Farben (in Form Elisen) nebeneinander in der Garage stehen zu haben.

    CO verblasst gegen BO.

    Also B25 chrome orange ist ja fast unbezahlbar.

    Da kostet ja nur der Lack schon weit über 1000€ ohne die Arbeit.

    Dazu noch sehr aufwendig zu lackieren.

    Dann wird es wohl was ganz anderes.

    Mal sehen, ggf. ein helles grau

    Na und !

    Dafür müssen die Innenräume nicht zwingend lackiert werden.

    Und das sollte auch in die Waagschale geworfen werden.

    Gruß Kette

    ...der auch über eine Nachlackierung nachdenkt.

  • @IF-L

    Was Dir mMn die Argumentation versaut sind die Service Notes. Da Lotus ausdrücklich laminieren als fachgerecht ansieht.

    Ein Richter entscheidet in Solchen Fällen nach Gutachter, Zwei Gutachter haben Dir leider gesagt dass laminieren ausreicht, damit wirst Du vor dem OLG mMn kein anderes Urteil erwirken.

    Dein RA rät ebenfalls von weiteren Klagen ab, denke er weiß warum....

    Ich kann Dich komplett verstehen, ich möchte auch ungern bei einem unverschuldeten Unfall meine Clam geflickt bekommen, denke aber dass Du keine neue von der Versicherung bezahlt bekommst.

  • Wo in den Service Notes steht denn dass laminieren von GFK eine von Lotus empfohlene Reparaturmethode ist? Gerne auch in OEM also in englisch.

    Small, pretty, quick, fun. Great!

  • Bei meinem Clamschaden wollte die gegn. Versicherung mich auch zu einem GFK Flicker schicken, hätte mit lackieren dort ca. 2500€ gekostet. Ich habe mir daraufhin ein Gutachter über einen Lotushändler besorgt und der hatte entschieden es muss eine neue Clam drauf, dem ist dann die gegn. Versicherung gefolgt, obwohl man es hätte reparieren können.

    Ich kann dir nur abraten weiter zu klagen, nimm lieber das Geld was du für die weitere Klage zahlen müsstest und nimm die paar Kröten von der Versicherung und kaufe dir eine neue Clam und leg dir eine RSV zu ;)

  • Interessant wäre das Schadensbild hierzu vom IF-I .

    Spyelly

    FrontClam meinst Du? In ner ordentlich abrechnenden Auto Werkstatt, wäre das nicht wirtschaftlich darstellbar, die Clam zu reparieren. Siehst ja selbst, wie es nun den Lauf bei Dir genommen hat, obwohl Du schon gewissenhaft und gründlich lange daran gearbeitet hast.

  • Das meinte der Gutachter auch zu mir, meine Clam wäre reparabel gewesen nur wäre man dann nicht sehr viel günstiger gekommen, wenn man es direkt bei Lotus machen lässt und wenn die Clam vorher unbeschädigt/ nicht bereits geflickt wurde, steht einem eine neue Clam zu - Thema Werterhalt.

    Das es immer eine freie Werkstatt gibt die es günstiger anbietet und die Versicherung es lieber dort machen lässt ist natürlich klar. Aus diesem Grund würde ich immer einen Schaden am Lotus direkt über Lotus abwickeln ( Kostenvoranschlag + Gutachten ). Die zu zahlende Versicherung kann dann zwar ein günstigere Rep. vorschlagen, ob man das annimmt kann man selbst entscheiden. Beim TE versaut letztendlich der Gutachter die Tour.

    Ich würde an seiner Stelle die Kohle von der Verischerung nehmen, versuchen noch ein wenig Kohle rauszuholen bzgl. Wertminderung, denn das Auto wäre ja mit ner neuen Clam wertvoller und dann die Clamrep. selbst in die Hand nehmen ( selbst ne Werkstatt suchen )

    Wenn er weiter klagt wird er verlieren, selbst wenn er zwei neue Gutachten erstellen lässt die beide sagen, es muss ne neue Clam drauf, wird er schwer zu gewinnen. Da wären dann aber wieder 2000€ Gutachterkosten fällig exkl. Gerichtskosten. Letztendlich hätte man sich 2 Clams kaufen können von dem Geld und ob man gewinnt ist immer noch nicht sicher.

    @ TE zeig mal ein Bild vom Schaden


    PS: Am besten wäre es wenn Lotus sagt, bei einer bereits geflickten Clam nur eine Laminierung + Lackierung zahlen und wenn eine ungeflickte Clam beschädigt wird, gibt es eben eine neue Clam + Lackierung.

  • Ich habe mich jetzt mal durch die Lotus Service Notes Section BO (Elise S2) gelesen.

    Dass die so widersprüchlich sind hätte ich nicht gedacht. Auf der einen Seite wird darüber schwadroniert wie crashoptimiert die GFK Teile sind und das dafür unterschiedliche Fertigungsmethoden und Materialstärken gibt usw. und dann steht dort tatsächlich ohne weitere Detailbeschreibung geschrieben dass die Bauteile zur Reparatur laminiert werden können.

    Des weiteren wird auch noch klar geschrieben dass zunächst nicht sichtbare Risse erst später die Oberfläche beeinträchtigen können...

    In Summe ein schlechter Scherz!

    Ich möchte gerne einmal wissen wie ein Vertragshändler dazu steht, denn für das Risiko so durchgeführter Reparaturen muss dieser ja die Gewährleistung bzw Garantie übernehmen!

    Small, pretty, quick, fun. Great!

    Einmal editiert, zuletzt von Ert (6. Juni 2019 um 23:46)

  • Bei uns im Ösiland funktioniert das so:

    Wenn der SV der leistenden VA meint, es könne durchaus auch laminiert werden, dann kein Problem, er unterschreibt ganz einfach, dass er alle Folgeschäden trägt, welche durch einen gescheiteten Reparaturversuch entstehen, und flux bekommst Du eine neue Clam bezahlt.

    Ein Foto vom eigentlichen Schaden wäre schon nett zu sehen.
    Wenn wir uns schon das seitenlange Geschwafel ob jetzt Burnt Oragne schöner ist als Crome Orange, ob Orange generell schön ist oder doch nur Kacke aussieht, und was der verfickte Lack per Liter so kostet durchlesen müssen, wollen wir doch schließlich am Ende des Tages alle wissen, ob es sich um einen Bagatellschaden, oder um ein klaffendes Loch in der Clam handelt.

  • Hallo,

    Lotus UK hat zu Burnt Orange (B135) ausführlich geantwortet. Es sind tatsächlich nur 2 Schichten.

    B135 basiert auf der Lamborghinifarbe Arancio Atlas. Dies ist eine 3-Schicht-Lackierung mit Grundlack (Vorlack).

    Lotus hat diese, scheinbar aus Gründen der Reparaturfreundlichkeit, als 2-Schicht-Lackierung ausgeführt.

    Der Nachfolger C135 (ab Juni 2010) ist sogar eine 1-Schicht-Lackierung. Weiß jemand wo diese Farbe, außer als Sonderlackierung, eingesetzt wurde?

  • Dann kämpfst Du wohl auf verlorenem Posten.

    http://www.bussgeldkatalog.org/wertminderung/

    Der Punkt reiner Blechschaden ist wohl hier anwendbar: ... reine Belchschäden ... führen nicht zur Wertminderung.

    Ich würde an Deiner Stelle nicht weiter Kohle in den Sand setzen. Wobei Du als unfallgeschädigter ja grundsätzlich einen Anwalt bezahlt bekommst.

    Hacke es ab und genieße das Leben. Rückschläge gehören dazu.

    Wahrscheinlich.

    Die Wertminderung steht einem beim zurechtflicken, da dies keinen Austausch, wie bei einem „Blechschaden“ (z.B. Kotflügel) darstellt, aber definitiv zu.

    Die Anwaltskosten die du meinst beziehen sich aber nur auf die Grundforderung.

    Dies sind "Pfennigbeträge." Der Rest wird nach Urteil abgewogen. Da die Versicherung mein Gutachten als unbrauchbar abgetan hat und die Kosten hierfür nicht zahlen wollte, dies das Gericht aber anders gesehen hat, bekomme ich aber tatsächlich einen kleinen Teil der Anwaltskosten zurück. Diese sind bei den ca. 8.000 Euro aber schon abgezogen.

    Ja, ein guter Rat.

  • Aber bei der Argumentation mit der ordnungsgemäßen Wiederherstellung und der Anforderung „unter mehreren gleichwertigen Reparaturwegen grundsätzlich den preisgünstigsten wählen“ wird nach meinem Verständnis eben nicht berücksichtigt dass eine Laminierung zur Reparatur eben nicht den Zustand vor dem Unfall wieder herstellt und somit eben nicht gleichwertig ist. Gleichwertig ist in diesem Sinn nur die Verwendung einer neuen, eben nicht reparierten Clam.

    Dafür gibt es dann auch die Abzüge neu für alt.

    Warum sonst sollten andere Versicherungen neue Clams bezahlen?

    ...

    Ein weiterer nicht unwesentlicher Punkt ist auch das Reparaturrisiko. Bei einer Instandsetzung ist dies immer höher als bei Neuteilen. Was sagt denn der öbuv Sachverständige dazu?

    Genau. Diese 2 Punkte sind neben vom Gericht bisher ignorierten inneren Schäden der Clam auch meine beiden Punkte. Dies sieht der öbuv SV meiner (neuen) Lotuswerkstatt auch so. Ich habe ihn gebeten hierzu auf 1- 2 Seiten eine Stellungnahme zu verfassen, um damit evtl. in ein neues Verfahren zu starten.