Beiträge von IF-I

    Man könnte doch die Verpressung mit nem Dremel anritzen, dann mit nem Hammer draufschlagen bis es bricht oder mit nem Schrauberdreher hebeln bis es bricht und dann das Lot mit nem Brenner wegschmelzen, dann sollten die Anschlüsse wie neu vor einem liegen.

    Hmm, da liegen wir gedanklich aber weit auseinander. Dann ist die Hülse doch defekt. Gerade die Hülse möchte ich doch behalten.

    Ich würde eher behaupten, die Verbindungen sind gewalzt, nicht verlötet...

    Meine haben an den Stellen an der die Seilenden eingeführt sind Sechskante. Diese sehen wie gepresst aus. Zudem ist der Bereich um die Bohrungen braun-, beige-, goldfarbig. Deshalb ist meine Vermutung, dass sie zusätzlich verlötet sind. Evt. auch verklebt.

    Das klingt ja top.

    Am alten Seil sind die Anschlüsse dummerweise verlötet (?) und nicht durchgeschlauft und dann gecrimpt. Das ist bei meinem nämlich dann auch genau die Stelle an der sie gebrochen sind..

    Denke also nicht, dass die alten Anschlüsse somit wiederverwendbar sind?

    Man müsste den alten Schmodder eigentlich "nur" herausbohren. Nur in Anführungszeichen, weil ich vermute, dass dabei die Bohrer abbrechen. Sollte dies funktionieren sollte eine Neuverlötung und -verpresung kein Problem sein.

    Einen Versuch ist es aber sicher wert.

    Ich habe mich jetzt mal durch die Lotus Service Notes Section BO (Elise S2) gelesen.

    Dass die so widersprüchlich sind hätte ich nicht gedacht. Auf der einen Seite wird darüber schwadroniert wie crashoptimiert die GFK Teile sind und das dafür unterschiedliche Fertigungsmethoden und Materialstärken gibt usw. und dann steht dort tatsächlich ohne weitere Detailbeschreibung geschrieben dass die Bauteile zur Reparatur laminiert werden können.

    Des weiteren wird auch noch klar geschrieben dass zunächst nicht sichtbare Risse erst später die Oberfläche beeinträchtigen können...

    In Summe ein schlechter Scherz!

    Ich möchte gerne einmal wissen wie ein Vertragshändler dazu steht, denn für das Risiko so durchgeführter Reparaturen muss dieser ja die Gewährleistung bzw Garantie übernehmen!

    Hehe, da ich eine neue Clam möchte, haben wir auch diesen Punkt schon durch eine Stellungnahme eines Händlers in das Verfahren eingebracht. In dieser sagt der Händler, dass er die vorgeschlagene Reparatur aus Gründen der Gewährleistung / Garantie nicht durchführen kann.

    Das interessiert aber nicht. Es zählt NUR der Gerichtsgutachter.

    Ja, das ist tatsächlich eher wirr. Ich werde den Satz:

    „A composite panel may return to its original shape after deflection, but beyond a certain level of flexibility, such treatment may result in the formation of surface cracks which may not be immediately apparent due to the masking effect of the paint film. ... The cracking may be confined to the surface layer with no reduction in panel strength, but if the damage is more severe the composite structure below the surface may be weakened.“

    bzgl. der Gewährleistung noch einmal aufgreifen.

    Das meinte der Gutachter auch zu mir, meine Clam wäre reparabel gewesen nur wäre man dann nicht sehr viel günstiger gekommen, wenn man es direkt bei Lotus machen lässt und wenn die Clam vorher unbeschädigt/ nicht bereits geflickt wurde, steht einem eine neue Clam zu - Thema Werterhalt.

    Thema Werterhalt: Hierfür kriegst du ein paar hundert Euro Wertminderung. Schon ist diese Argumentation erledigt.

    Für 3.000 Euro kann man viel reparieren. Auch mit Demontage der Clam und direkt bei Lotus! Die Lotusrichtzeit für die De- UND Montage der Clam beträgt übrigens 3,3 Stunden.

    Die Werkstatt sagt, dass dies schwer möglich ist. Das interessiert den Gerichtsgutachter aber nicht.

    Als Stundensätze werden ortsübliche Vergleichsstundensätze herangezogen. Diese liegen aber erheblich unter denen meiner Werkstatt. Auch dies ist ein Punkt. Aber nur Nebenschauplatz.

    Weitere eigene Gutachten sind nichts wert und Geldverschwendung. Die schon genannte Stellungnahme soll nur den Weg in ein neues Verfahren öffnen. Der Einspruch muss ja begründet werden.

    Ausschlaggebend wird dann, falls da es dazu kommt, ein zweites gerichtliches Gutachten sein. Und weil die Erde eine Scheibe ist, stehen die Chancen hierbei bei 50:50.

    Durch die Service Notes aber eher bei 10:90. Danke Lotus 😊.

    Bei meinem Clamschaden wollte die gegn. Versicherung mich auch zu einem GFK Flicker schicken, hätte mit lackieren dort ca. 2500€ gekostet. Ich habe mir daraufhin ein Gutachter über einen Lotushändler besorgt und der hatte entschieden es muss eine neue Clam drauf, dem ist dann die gegn. Versicherung gefolgt, obwohl man es hätte reparieren können.

    Ich kann dir nur abraten weiter zu klagen, nimm lieber das Geld was du für die weitere Klage zahlen müsstest und nimm die paar Kröten von der Versicherung und kaufe dir eine neue Clam und leg dir eine RSV zu ;)

    Lustig, so knapp 3.000 Euro (ohne Wertminderung) ist auch mein Schaden (ohne Austausch).

    Bezahlt ohne Klage lese daraus, richtig?

    Ja, ich hatte mal x Jahre eine RSV für meinen anderen Wagen. Für die bisherigen Kosten, wenn die Versicherung gezahlt hätte, hätte ich die Beiträge ca. 100 Jahre zahlen können. Hätte, hätte…

    Aber egal, da ich keine Lust habe mich mit selbst bezahlten Versicherungen rumzuärgern, habe ich neben den Pflichtversicherungen nur das absolut Nötigste.

    Aber bei der Argumentation mit der ordnungsgemäßen Wiederherstellung und der Anforderung „unter mehreren gleichwertigen Reparaturwegen grundsätzlich den preisgünstigsten wählen“ wird nach meinem Verständnis eben nicht berücksichtigt dass eine Laminierung zur Reparatur eben nicht den Zustand vor dem Unfall wieder herstellt und somit eben nicht gleichwertig ist. Gleichwertig ist in diesem Sinn nur die Verwendung einer neuen, eben nicht reparierten Clam.

    Dafür gibt es dann auch die Abzüge neu für alt.

    Warum sonst sollten andere Versicherungen neue Clams bezahlen?

    ...

    Ein weiterer nicht unwesentlicher Punkt ist auch das Reparaturrisiko. Bei einer Instandsetzung ist dies immer höher als bei Neuteilen. Was sagt denn der öbuv Sachverständige dazu?

    Genau. Diese 2 Punkte sind neben vom Gericht bisher ignorierten inneren Schäden der Clam auch meine beiden Punkte. Dies sieht der öbuv SV meiner (neuen) Lotuswerkstatt auch so. Ich habe ihn gebeten hierzu auf 1- 2 Seiten eine Stellungnahme zu verfassen, um damit evtl. in ein neues Verfahren zu starten.

    Dann kämpfst Du wohl auf verlorenem Posten.

    http://www.bussgeldkatalog.org/wertminderung/

    Der Punkt reiner Blechschaden ist wohl hier anwendbar: ... reine Belchschäden ... führen nicht zur Wertminderung.

    Ich würde an Deiner Stelle nicht weiter Kohle in den Sand setzen. Wobei Du als unfallgeschädigter ja grundsätzlich einen Anwalt bezahlt bekommst.

    Hacke es ab und genieße das Leben. Rückschläge gehören dazu.

    Wahrscheinlich.

    Die Wertminderung steht einem beim zurechtflicken, da dies keinen Austausch, wie bei einem „Blechschaden“ (z.B. Kotflügel) darstellt, aber definitiv zu.

    Die Anwaltskosten die du meinst beziehen sich aber nur auf die Grundforderung.

    Dies sind "Pfennigbeträge." Der Rest wird nach Urteil abgewogen. Da die Versicherung mein Gutachten als unbrauchbar abgetan hat und die Kosten hierfür nicht zahlen wollte, dies das Gericht aber anders gesehen hat, bekomme ich aber tatsächlich einen kleinen Teil der Anwaltskosten zurück. Diese sind bei den ca. 8.000 Euro aber schon abgezogen.

    Ja, ein guter Rat.

    Hallo,

    Lotus UK hat zu Burnt Orange (B135) ausführlich geantwortet. Es sind tatsächlich nur 2 Schichten.

    B135 basiert auf der Lamborghinifarbe Arancio Atlas. Dies ist eine 3-Schicht-Lackierung mit Grundlack (Vorlack).

    Lotus hat diese, scheinbar aus Gründen der Reparaturfreundlichkeit, als 2-Schicht-Lackierung ausgeführt.

    Der Nachfolger C135 (ab Juni 2010) ist sogar eine 1-Schicht-Lackierung. Weiß jemand wo diese Farbe, außer als Sonderlackierung, eingesetzt wurde?

    „Der dem Kläger zustehende Schadensersatzanspruch ist gem. §

    249 Abs. 2 S. 1 BGB der Höhe nach jedoch auf die Summe begrenzt, die zur
    ordnungsgemäßen Wiederherstellung der beschädigten Sache erforderlich ist. Daher
    muss der Geschädigte unter mehreren gleichwertigen Reparaturwegen grundsätzlich
    den preisgünstigsten wählen (vgl. Grüneberg, in: Palandt, BGB, 78. Aufl. 2019, §
    249 Rdnr. 12).“

    Das stammt übrigens Im Namen Des Volkes aus meinem LG- Urteil.

    Moin Ert,

    wir haben einen Einspruch angekündigt. Müssen den aber nun auch begründen. Die Frist läuft ab.

    Ich habe bislang vor dem LG ca. 8.000 Euro für die Klage in den Sand gesetzt (keine RS). OLG könnte nun noch teurer werden.

    Mein Anwalt meint es macht keinen Sinn und rät ab. Ein weiterer hinzugezogenen öbuv SV meinerseits meint dies in einer ersten Stellungnahme auch (Lotus lässt ausdrücklich laminieren zu, beschreibt es sogar ausführlich und untersagt es auch an der Heckclam nicht, laminieren ist fachgerecht, …).

    Mein Anwalt ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dies sollte ja zumindest schon auf eine gewisse Affinität hindeuten… aber nunja. Ich hatte auch vor den Anwalt zu wechseln. Nun bin ich aber doch noch da.

    Das sind gute Punkte die du nennst. Genau so habe ich auch schon argumentiert.

    Nur der Punkt Werterhaltung ist ganz schnell durch die Wertminderung Geschichte.

    Es bleiben aber die anderen Punkte:

    „das sehe ich anders und wird üblicherweise auch anders von Gerichten gesehen!

    Wenn dein Auto vor dem Unfall keine reparierte Clam hatte musst du dich auch nicht mit einer irgendwie mit Reparaturrisiko auf deiner Seite bzw zu deinen Ungunsten reparierten Clam zufrieden geben. Und Clam flicken / laminieren ist unter Werterhaltung bzw Wiederherstellung eben nicht gleichwertig zu einem Neuteil.

    Denn auf ein „normales“ Auto bezogen würde diese Argumentation nichts anderes bedeuten als „ausbeulen reicht aus“ – dem ist aber nicht so.“

    Kennst du oder jemand anderes BGH / OLG / LG- Urteile in die Richtung. Auch in Bezug auf Haftpflichtschäden. Dies würde mir und auch viele mit solchen Problemen in der Zukunft helfen.

    Ich weiß nicht wieso mein Anwalt hierzu nichts hat. Evtl. gibt es auch nichts passendes.

    Jo, wenn Du denen keinen Weg aufzeigst, dann bekommen die das nicht hin.

    Genauso ist es.

    Heckschaden Elise. Eine andere Elise ist draufgerollt. Unglaublich, aber wahr.

    ---

    Das ist die Basis (erst einmal unabhängig von zeitwertgerecht, …):

    „Der dem Kläger zustehende Schadensersatzanspruch ist gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB der Höhe nach jedoch auf die Summe begrenzt, die zur ordnungsgemäßen Wiederherstellung der beschädigten Sache erforderlich ist. Daher muss der Geschädigte unter mehreren gleichwertigen Reparaturwegen grundsätzlich den preisgünstigsten wählen (vgl. Grüneberg, in: Palandt, BGB, 78. Aufl. 2019, § 249 Rdnr. 12).“

    Ordnungsgemäß heißt imo fach- und sachgerecht. Dummerweise ist laminieren fachgerecht.

    Haftpflicht.

    Mir hat hauptsächlich Lotus selbst mit den Service Notes das Genick gebrochen. Dort steht wortwörtlich, dass jeder GFK- Schaden, solange ökonomisch sinnvoll, zurechtgeflickt werden kann.

    Und nun führt euch mal vor Auge was man alleine für den Ersatzteilpreis der Clam für Laminierorgien veranstalten kann.

    Der Schaden ist nicht gigantisch. Neben mir und meinem erstsen SV ist aber auch für 3 unserer Händler
    der Austausch angebracht (ja, eigene Interessen).

    Anwälte, öbuv Sachverständige… kein Bock, Beschiss, Lug und Betrug.

    Der öbuv Sachverständige der Versicherung (Haftpflichtschaden 2012) begründete seine Kalkulation so:

    „Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem beschädigten Heckteil um eine komplexe GFK-Laminat-Struktur handele, die mit dem Rahmen des Fahrzeugs teilweise verschraubt, teilweise verklebt und mit den angrenzenden Teilen Iaminiert sei. Die unfallbedingt eingetretenen Risse rechtfertigten lediglich eine lokal begrenzte Reparatur der beschädigten Stellen. Der Austausch des gesamten Fahrzeughecks stelle einen weitaus größeren Eingriff in das Karosseriegefüge dar. Bei der Erneuerung des Heckverbundes müssten weitaus längere Schnitte durchgeführt werden, die anschließend wieder zu Iaminieren seien.“

    Dieser Schrott ist sowieso hinfällig. Nun bin ich gegen die Aussagen des Sachverständigen des Gerichts am argumentieren. Laut meinem Anwalt alles sinnlos, weil obuv SV allmächtig ist. Auch schon eingebrachte Stellungnahmen direkt aus England waren wertlos (es haben ja alle ihre eigenen Interessen).

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    Es handelt sich ja unstrittig um einen Effektlack. Einen solchen kann man auch mit 2 Schichten kredenzen. Hierzu finden sich im Internet viele Quellen. Habe jetzt mal direkt bei Lotus in England angefragt. Mal schauen, ob die Lust haben zu antworten.

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    Da der Schaden noch nicht repariert ist fiktiv. Ich hätte die Clam direkt auf Basis meines ersten Gutachtens austauschen lassen sollen. Aber später ist man immer schlauer.

    Die Informationen von Tristarcolor hatte ich auch schon gesehen.

    Ich hatte Informationen von Standox, Glasurit, … erhofft. Ich selbst blicke bei Standox Standowin zu B135 nicht durch. Ich habe auch keinen vollen Zugang.

    Ob 2- oder 3- Schicht ist nur Nebenschauplatz.

    Ja, der beste Weg wäre einen Händler zu „belästigen“.

    Wenn es Burnt Orange ist heißt es: B135 Burnt Orange und ist ein Dreischichtlack

    Hallo, hast du hierzu eine Quelle?

    Ist streite mich gerade vor einem Landgericht mit einer Versicherung und dem ö.b.u.v. Sachverständigen des Gerichts (bzw. habe durch den SV die Klage erst einmal verloren).

    Laut diesem ist burnt orange (B135) eine 2-Schicht-Mineraleffekt-Lackierung.

    Zur Lackierung der Heckclam:

    "Für die Fahrzeuglackierung ist in Anlehnung an ähnliche

    Lackieraufgaben eine Lackiervorbereitungszeit von 1,30 h anzusetzen. Die reine

    Lackierdauer für die große Heckhalbschale im Umfang einer lnstandsetzungslackierung

    der Stufe lll ist mit 4,50 h anzusetzen. Für die lnstandsetzungslackierung der

    kleinen Luftführung des Diffusers auf der rechten Fahrzeugseite sind 0,20 h nach

    Instandsetzung angemessen. Es ergibt sich dann eine Gesamtlackierzeit von 6,00

    h. Unter Berücksichtigung ortsüblicher

    Vergleichskonditionen betragen die Lack-Lohnkosten dann EUR 654,00. An

    Lackmaterialkosten sind in Anlehnung an das Kalkulationsverfahren nach AZT für

    ähnliche gelagerte Lackieraufgaben Lackmaterialkosten in Höhe von EUR 286,53 zu

    ermitteln. Die Gesamtlackierkosten belaufen sich dann auf ohne MwSt. EUR 940,53."

    Was sagt ihr zu der Kalkulation?

    Hat mal wer ein Bild vom vollständigen klotz?


    Kunstoff, welcher guter Gleiteigentschaften hat und trotzdem sehr wiederstandsfähig ist. Hört sich nach TecaPeek PVX oder ähnlichen an. Eventuell auch normales Peek in der Farbe „natur“


    Man könnte so ein Teil recht einfach Fräsen.

    Eigentlich eine ganz einfache geometrische Form. Ein Quader mit 2 quadratischen Schlitzen. In einen wird die Scheibe geklebt. In dem Anderen wird die Führungsschiene geführt.

    Die beiden äußeren Gleitflächen sind auch einfach herzustellen. Die beiden inneren Runden sind da schon interessanter.

    Das ist nicht so einfach, da die eigentliche Gleitfläche ein kleiner "Hubbel" im Schlitz des Klötzchens ist. Ein Filz darauf wäre nach wenigen Minuten runtergerubbelt, ein großflächigerer Filz könnte die Scheibe einklemmen wenn er feucht wird - oder zumindest die Reibung stark erhöhen.


    Und selbstdrucken fällt auch aus, weil das Zeug ein extrem festes Material ist...

    Moin Skizzy, es gibt pro Kunststoffführung 4 Gleitflächen. Die 2 auf dem ersten Bild zu erkennenden und 2 der von dir angesprochenen Hubbel. Auf jeder Seite des Schlitzes einen.

    Hi,

    zuerst einmal ein Danke für den Einsatz.

    Die Trennung der Marktplätze in Fahrzeuge und Teile ist ohne Moderation nicht so glücklich.

    Einen Moderator einstellen oder wieder zusammenlegen wäre hier mein Wunsch.

    Gruß

    IF