Lotus Elise Import aus der UK

  • Hallo liebes Lotus-Forum!

    Ich bin neu hier und habe mich schon etwas durch gelesen!

    Ich möchte gerne eine Elise MKI oder Elise MKII aus der UK importieren.

    Jetzt ist meine Frage was muss ich ALLES beachten!

    1) Ich brauch den Elise mit Kaufvertrag , COC-Bescheinigung , Englischen Brief. Noch was!?

    2) Um das Fahrzeug auf eignen Rädern zu überführen benötige ich ein Kurzkennzeichen, aber wie ich hier im Forum gelesen habe, darf man damit in England nicht fahren sondern man bekommt die alten Kennzeichen mit!?

    Frage: Kann ich mit den Englischen-Kennzeichen bis nach Hause fahren oder sollte ich nach der Grenze die Kurzkennzeichen montieren!?

    3) Was wäre der günstige Weg von D nach GB und wieder zurück!? Hat jemand von euch eine Preisliche Vorstellung !?

    4)TÜV: Beim Elise MKI müssen ja die Scheinwerfer umgebaut werden und beim MKII nur verstellt werden , geht das MKI auch !? WIe sieht es mit der Nebelschlussleuchte aus!?

    5)Da die UK ja in der EU liegt müsste keine Steuer zu zahlen sein!?

    6) Muss ich noch irgendwas beachten, damit ich vom Kauf bis zur Anmeldung alles erledigt habe!?

    Danke bitte um jede Info die wichtig für den Import ist:)

    Gruß

  • MK1 hat Scheinwerfer mit der klassischen Streuscheibentechnik aus Glas. Das ist schonmal anders als die EU-Version.

    Bei MK2 sind nur glatte Plastecover drüber und du veränderst die Blende im eigentlichen Leuchtengehäuse. Deshalb hol dir einfach billige runde Scheinwerfer aus dem Nachrüstmarkt. Die kombinierten Abblend-/Fernscheinwerfer welche auch im Esprit passen gehen hier. Findet man bei jedem Oldtimer-/Engländerhändler... Limora & Co. halt..

    Deine Versicherung könnte sich noch für die normgerechte Verschaltung der Alarmanlage interessieren. Es gibt auch unterschiedliche Vorschriften was wann,und wie blinken und hupen darf bei der Alarmauslösung innerhalb Europas/ROW. Inclusive verschiedener Frequenzmuster.. .

    Füpr das fahren in UK muss auch die Steuerplakette in der Scheibe sein !

    "..eine alte else riecht meist nach frostschutz, wenn die nach totem hund riecht solltest du den marder ausbauen....."- 'C' by Guido Schuchert

    "selber essen macht satt" -'C' by me

  • Moin,

    Ich weiß nicht, wie die Auflagen zum Zulassen eines Fahrzeugs in Deutschland sind, daher kann ich dazu nichts sagen.

    Als ich in England war um den Esprit abzuholen habe ich gleich meine Kennzeichen (von einem anderen Auto)draufgepappt. Der Versicherung hatte ich im Vorfeld Bescheid gesagt, dass ich 2 Tage mit einem Lotus mit der Versicherung fahren würde. Das war kein Problem, die brauchten nur die Chassisnummer.

    Man ist dann zwar nicht ganz konform bei einer Polizeikontrolle, aber man ist zumindest Versichert und das ist das wichtigste. Ich dachte mir, dass ich ein Bußgeld verkraften würde da ich mir die Kurzkennzeichen gespart habe.

    Ach ja, Du kannst das Auto im Vorfeld über Schäden, die über die Versicherung gegangen sind, informieren. da gibt es verschiedenen Internetseiten, wie HPI check aber es gibt auch Alternativen, wie My car check

    Lampen der Elli MK1 sind gleich dem was ich auf dem Esprit hab, Cibie. Ich hab die Lokal hier für etwas über 50 Euro gekriegt (wollte nicht warten), gibts auch im Internet. Sind aber für die Überführung nicht notwendig.

    Beim Englischen Brief (V5) lässt du nur einen kleinen Teil bei dem Verkäufer, der V5c, den Rest nimmst Du mit.

    Ich bin damals mit dem Eurotunnel gefahren. Wenn Du Hin- und Rückfahrt in weniger als 2 Tagen machst wirds wesentlich billiger (ca 50-70 Euro bei mehr als 2 Tagen sind es etwa 200 Euro). Sogar billiger als eine einfache Fahrt. Daher habe ich für den Lotus eine Rück - und Hinfahrt gebucht und bin die zweite Fahrt nicht angetreten.

    Elli MK2 musst Du eine kleine Blende im Scheinwerfer ersetzen, da gibt es ne Quelle hier im Forum.

    Sag zum Verkäufer, er soll auf die Rechnung schreiben, dass die Mehrwertsteuer beim Preis inklusive ist.(VAT incl.)

    Na denn, viel Spaß

    Kaes

    Einmal editiert, zuletzt von Kaes (2. November 2010 um 16:11)

  • Deutschland hat [noch] keine Wechselkennzeichen. Also die Zulassungsschilder eines hier in Deutschland im Besitz befindlichen Wagens drannschrauben ist rechtswidrig !

    Allerdings wurde ja in der Szene nun schon oft genug der Hinweis einer ADAC'Grenzversicherung' (oder so, frei formuliert...) angesprovchen. Deckt prinzipiell den nötigen Haftpflichtschutz welcher hier in D verlangt ist -und das sogar für längere Zeit (1 Monat, richtig ?).
    Die GB-Zulassungsschilder können dann drannbleiben um das Auto hier her zu bringen.

    Andernfalls mit dem deutschen Wunschversicherer einen Deal machen und nach einer grünen Karte für Kurzzeitkennzeichen fragen ..und das halt beim Grenzübertritt nach Deutschland ranmachen -weil die gelten ja auch nur eingeschränkt -bis gar nicht .. in Resteuropa !?

    "..eine alte else riecht meist nach frostschutz, wenn die nach totem hund riecht solltest du den marder ausbauen....."- 'C' by Guido Schuchert

    "selber essen macht satt" -'C' by me

  • Moin,

    Bei uns gibt es auch keine Wechselkennzeichen. Ich weiss ja auch, dass das nicht ganz korrekt ist, allerdings konnte keiner mir einen echt Legalen Weg nennen.

    Leider grenzt GB nicht an Deutschland also gibt es doch einen Teil indem Du nicht legal bist. Das gleiche Problem hatte ich.

    Unsere Überführungskennzeichen sind nur legal in Benelux. Da ich auch Frankreich durchfahren musste haben die also nicht gereicht. In GB kann man eine Tagesversicherung machen, die gilt dann allerdings nur in GB, genau wie die Nummernschilder. Für die Fahrt durch Frankreich konnte keiner mir sagen was ich machen sollte.

    Da meine Versicherung nur ein Lux-Kennzeichen versichern kann, das allerdings Europaweit, bin ich diesen Weg gegangen.

    1. Das Wichtigste ist doch, dass man im Falle eines Unfalls nicht ein Leben lang zahlen muss weil man nicht versichert war.
    2. Das Kennzeichen läuft auf meinen Namen, somit kann man auch auf diesem Weg die Verbindung zu mir machen.
    3. Das Auto hatte MOT
    4. Ich hatte den V5 Fahrzeugbrief mit einer rechtkräftigen Rechnung.

    Wenn man der Polizei nicht gleich auf die Füsse tritt kommt man damit sicher durch und falls nicht kriegt man ein Bussgeld was sicherlich nicht die Welt kostet im Vergleich zu Tageszulassung/Überführungskennzeichen etc (Das hätte bei mir schon fast 200 Euro gekostet)...

    Gruss

    Kaes

  • nachdem ich das ganze vor 4 wochen durchexerziert habe...

    habe mir von Lotus mithilfe des vom verkäufer eingescannten V5 das CoC-Papier schicken lassen (ca. 70 Euro)

    beim ADAC diese "Grenzversicherung" auf die englischen Kennzeichen abgeschlossen (einige Kundenbetreuer beim ADAC wussten nichts davon als ich danach fragte...solange fragen bis man einen findet der sich damit auskennt...) 105 euro...gilt 29 Tage lang
    bekam vom verkäufer in england:
    - Original V5 (sowas wie nen Fahrzeugbrief haben die engländer nicht
    - Rechnung/Kaufvertrag (sollte der gleiche Name draufstehen wie auf dem V5)

    MOT und Tax waren bezahlt bei dem Fahrzeug

    Flug nach London (easyjet) für 2 Personen inkl. Mietwagen waren dann nochmal 160 euro (Warndreieck, Warnwesten und Verbandskasten mitgenommen)

    Fähre Norfolkline schon im voraus gebucht für 40 Euro (inkl. VIP-Paket...kostet 10 Euro oder so und lohnt sich...Sessel und freie Getränke

    Bin dann mit den englischen Kennzeichen nach Deutschland gefahren (dauert länger als man denkt...speziell wenn es dauerregnet und man sich nicht traut schneller als 80 km/h zu fahren...)und hier den ganzen Monat mit nem breiten Grinsen rumgefahren

    Hatte dabei allerdings immer Kaufvertrag, V5 und Grenzversicherungskarte dabei und das hat den netten Herren in grün auch gereicht, als sie mich nach 2 wochen rauswinkten...

    LHD-Scheinwerfer eingebaut, Nebel- und Rückwärtsfahrlicht getauscht...

    TÜV war kein Problem, nur die Tatsache, dass auf dem V5 das Erstzulassungsjahr 2004 angegeben war (statt 200...damals Erstzulassung in Nordirland) gabe bei der Zulassung etwas Schwierigkeiten...liess sich aber mit dem Hinweis auf das Serviceheft ganz gut klären


    hoffe das hilft
    vg

  • so ähnlich war es bei mir auch:

    Kopie vom V5 vom Verkäufer erhalten, damit Grenzversicherung abgeschlossen
    Morgens um 6 mit Easyjet nach London Luton für 2 Personen 66 Euro
    Taxi zum Verkäufer 50 GBP (vorher im Internet gebucht)
    Probefahrt mit Auto und ab zur Fähre
    13 Uhr die Fähre von Dover nach Calais (vorher im Internet gebucht bei P&O 39 Euro)
    Um 23.30 Uhr kaputt aber glücklich wieder zu Hause.

    TÜV und Zulassung steht noch aus, mach ich im Frühjahr

    CoC habe ich letzte Woche von Lotus bekommen, kostet 50 GBP plus Tax

  • Hole mal die Leiche hoch.

    Wie oben beschrieben: Grenzversicherung etc. das ist der gängige Weg. Was schade ist, ist dass man keine Vollkaskoschutz für den Transport hat - und diesen auch nicht bekommt bzw. versichern kann - soweit ich das bis jetzt recherchiert habe. Haftpflicht ist ja schön und gut, habe aber eigentlich noch einen Stop in Dover eingeplant (Übernachtung). Sollte die Kiste dort geklaut werden ist alles weg :(

    Auf deutschem Boden könnte man - wenn man auf sicher gehen will - sich die Überführungskennzeichen (5 Tage) dran machen. Dann hat man wenigstens hier Vollkasko. Das Problem scheint versicherungsseitig der Weg GB/F/B zu sein... :(

    ...oder hat hier jemand noch eine andere Lösung gefunden?

    • Offizieller Beitrag

    ...oder hat hier jemand noch eine andere Lösung gefunden?


    Ja, es gibt einen Weg. Kürzlich hat es jemand geschafft, mit Hilfe der VIN das noch nicht zugelassene Fahrzeug schon Vollkasko zu versichern, bevor es in Deutschland ankam. Diese Absicherung ersetzt aber nicht die Grenzversicherung, sondern lief zusätzlich. Der Versicherungsschutz, der normalerweise erst ab Zulassung eintritt, begann hier einfach bereits etwas früher. Die Sache war mit der Versicherung speziell und individuell ausgehandelt worden. Sprich Deinen Versicherungsspezi doch mal darauf an (sofern Du schon weißt, wohin du gehst). Leider weiss ich nicht mehr genau wer es war - ist aber höchstens 6 Wochen her.

  • Genau das handle ich gerade aus. Interessant, dass das schon mal bei einem funktioniert hat.

    michael_S: Der Abstellplatz soll sicher sein. Ganz konkret weiß ich das allerdings nicht: "I have ample parking off road so no problem." Das heißt ja nur, daß es abseits der Straße ist...

    • Offizieller Beitrag

    Vorausgesetzt die Eli muss nicht vor Zulassung zum Tüv, also jünger als 3 Jahre ab EZ.
    Wieso nicht einfach zulassen und Schilder dran machen.... Jaja, hoheitlicher Akt...


    Du hast recht, es könnte alles so einfach sein... - Leider bestehen manche Zulassungsstellen beim Kauf aus England auf JEDEN Fall auf den TÜV-Besuch (da geht es dann halt nicht um die HU sondern ums Licht).

  • mal hier dran gehängt, weil es sich gut finden lässt... Hat wer vor kurzem nun mit neuer Kurzkennzeichenregelung auf eigener Achse schon importiert? Wenn ja, wie?

    Ich bin noch nie kontrolliert worden, aber die Zeichen der Zeit stehen ja nun einmal anders momentan...

    Teile für esprit-eclat-excel-m100-europa S/SE => klick mich

  • hiesige Kurzzeitkennzeichen darfste soweit ich weiß nicht außerhalb D ans Auto bappen...
    Fahr mit ner Auslandsversicherung auf den UK Plates nach D. Oder haben sich dort auch Änderungen ergeben?

    Am besten aber mit nem Schlepper oder Hänger das Ding holen. Wer weiß was sonst passiert... Gab ja schon welche die auf dem Festland vor Freude und Unkenntnis das Ding direkt in den Graben geworfen haben...

  • Auslandsversicherung ist klar.

    Dass man damit keine Fernzulassung machen darf, war auch "damals" so. Aber es gab und gibt ja die Anerkenntnis innerhalb der EU. Daran hat sich nichts geändert.

    Das mit der HU ist neu. Und die gibt's bekanntlich auch nur mit der AU.

    Liest dann so:
    "Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Des Weiteren ist zu beachten, dass für die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens nun die Vorlage der Fahrzeugpapiere und eines gültigen HU Nachweises notwendig ist. Die Vorlage kann bei den meisten Zulassungsstellen auch in Kopie erfolgen. Sollte die Vorlage einer gültigen HU nicht möglich sein, wird das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes eingeschränkt."

    Hat jmd schon so eone Einschränkung gesehen?

    Teile für esprit-eclat-excel-m100-europa S/SE => klick mich

  • Auslandsversicherung ist klar.

    1.) Aber es ... und gibt ja die Anerkenntnis innerhalb der EU. Daran hat sich nichts geändert.

    2.) Das mit der HU ist neu.


    1.) FALSCH (01.10.15)

    2.) auch FALSCH (01.05.15)