Hallo,
eine Frage in die Runde?
Der TÜV hat mein Lenkradschloss bemängelt .
Es rastet in Stellung 0 ein und das geht nicht??
Ist das Normal oder nicht.
Lotus elise Bj2002 MK2.
Grüße
Jochen
Hallo,
eine Frage in die Runde?
Der TÜV hat mein Lenkradschloss bemängelt .
Es rastet in Stellung 0 ein und das geht nicht??
Ist das Normal oder nicht.
Lotus elise Bj2002 MK2.
Grüße
Jochen
Ich würde einfach woanders hin fahren und fertig…
Selbst als ich noch zum TÜV gefahren bin für die HU hat das noch nie interessiert.
Verriegeln darf es erst bei abgezogenem Zündschlüssel, Stellung 1 entsperrt.
Wobei ich noch nie mitbekommen habe, dass ein TÜV Prüfer das kontrolliert.
Habe ich auch noch nie gehabt
Die Frage ist, was kann ich tun, wenn
es so ist?
Das mit zurück drehen auf Stellung 0,
das Lenkradschloss nicht einrastet
Rastet es, wenn Du den Schlüssel abziehst?
Nein mit Schlüssel
Schlüssel in Position 0 gedreht und Lenkrad gedreht und eingerastet
Hatte gerade gelesen das es am Zündschloss liegen kann.
Kann man das ohne Probleme wechseln?
Wegen Wegfahrsperre?
Ich würde einfach woanders hin fahren und fertig…
Da wollte es aber jemand genau wissen. Wenn du woanders hinfährst dann wechsel aber auch den Verein. Die Filialen sind u.U. vernetzt und wär ja blöd wenn der alte Mängelbericht aufploppt wenn sie deine Fahrgestellnr. eingeben...
Schlüssel in Position 0 gedreht und Lenkrad gedreht und eingerastet
Also mein Speedster macht das genauso. Habs gerade getestet, weil mir das beim herumschieben in der Garage schon mal aufgefallen ist.
Denke nicht dass das ein Fehler ist..
Ich wechsle jetzt mal das Zündschloss und teste das mal.
Sonst anderer TüV KUS oder GTÜ.
Stellung 0 sperrt. Ist aber bei jedem Corsa b und c so, daher kommt die Lenkung.
Zündschloss kann man ohne WFS austauschen. Würd ich aber an deiner Stelle nicht machen.
Gruß werki
Ich würde auch als Erstes die Prüforganisation wechseln.
Dass sowas geprüft wird ist auch mir neu.
Hast vermutlich den falschen Prüfer erwischt...
Hab ähnliches bei meinem Oldie erlebt:
Da Zündschlösser nur noch von Druidenvater zu Druidensohn weitergegeben werden, und mein Oldie keines hat, muß ich jetzt ne Lenkradkralle mitführen.
Evtl reicht das bei dir ja auch. Ist billiger als Schloß tauschen.
Kommt wohl öfter vor, dass der TÜV das bemängelt:
Da Zündschlösser nur noch von Druidenvater zu Druidensohn weitergegeben werden, und mein Oldie keines hat, muß ich jetzt ne Lenkradkralle mitführen.
Evtl reicht das bei dir ja auch. Ist billiger als Schloß tauschen.
Darum gehts nicht. Es geht wohl eher darum das er ja während der Fahrt den Motor abstellen könnte. (Warum auch immer). Die Lenkradsperre darf aber erst einrasten wenn man den Schlüssel rauszieht. Auf Stellung 0 könnte sie ja schon einrasten wenn der Wagen noch rollt und der Schlüssel noch im Schloß steckt. Das sieht der Tüv wohl als Sicherheitsrisiko und er wird seine Meinung auch nicht durch ne mitgeführte Lenkradkralle ändern.
Was kommt als nächstes? Den Prüfer wechseln weil es einem nicht passt, dass der festgestellt hat, dass ein Radbremszylinder undicht ist?
Die regelmäßige Prüfung beim Tüff soll dafür sorgen, dass die Fahrzeuge in Deutschland sicher im Straßenverkehr bewegt werden. So ein unkontrolliert einrastendes Zündschloss ist sicher nicht witzig, heute rastet es in der 0 Position ein - morgen vielleicht bei 1, wäre schon doof, oder?
Seid doch froh, dass er den Fehler gefunden hat und er behoben werden kann.
Darum gehts nicht. Es geht wohl eher darum das er ja während der Fahrt den Motor abstellen könnte. (Warum auch immer). Die Lenkradsperre darf aber erst einrasten wenn man den Schlüssel rauszieht. Auf Stellung 0 könnte sie ja schon einrasten wenn der Wagen noch rollt und der Schlüssel noch im Schloß steckt. Das sieht der Tüv wohl als Sicherheitsrisiko und er wird seine Meinung auch nicht durch ne mitgeführte Lenkradkralle ändern.
ohja, stimmt. Hab ich überlesen!
das Problem ist man kann den Fehler nicht beheben, das ist bei dem Typ halt so. Bei mir auch und ich hab ein neues Schloß drin.
Alles für den Lotus, alles für den Club, unser Leben für das Auto!
unbekannter Autor
Hausmeister Krause?
Musst schon die Quellen angeben, sonst kriegst Du den Dr. Titel entzogen
Man kann auch den Bolzen abfeilen, dann sperrt das Schloß nie mehr die Lenkung......
Das hat den TÜV nie gestört.
ich hatte mal einen Einraster des Schlosses beim Fahren ... war wenig Lustig, seitdem ist der Bolzen weg.
Semmel
das Problem ist man kann den Fehler nicht beheben, das ist bei dem Typ halt so. Bei mir auch und ich hab ein neues Schloß drin.
Dann musst Du aber ein ganz besonderes Schloss haben. Die 3, die gerade hier bei mir stehen und mehrere weitere, die dich gut kenne sperren erst, wenn der Schlüssel abgezogen wird.
das Problem ist man kann den Fehler nicht beheben, das ist bei dem Typ halt so. Bei mir auch und ich hab ein neues Schloß drin.
Stellung 0 sperrt. Ist aber bei jedem Corsa b und c so, daher kommt die Lenkung.
Sorry, aber das ist Quatsch. Bei einer Lenksäule mit integriertem Zündschloss, egal ob von Opel, VW oder Lada, darf das Lenkradschloss nicht verriegeln, solange der Schlüssel noch steckt. Wen dem so ist, hat der Mechanismus einen weg oder das Schloss wurde fehlerhaft montiert.
Insofern ist es korrekt, dass der Prüfer das moniert hat. Es wunderte mich jedoch, dass er das tatsächlich kontrolliert hat, ist mir Jedenfalls noch nie bei einer HU passiert... zumindest nicht, dass ich es mitbekommen hätte.
Und bei meiner S1 verriegelt das Schloss seit 24 Jahren erst wenn der Schlüssel abgezogen wurde. Gerade noch Mal gecheckt.
Es war das Zündschloss.
Am Ende vom Zapfen ist ein Stift abgschert.
Also der TÜV hatte Recht.