Kennzeichenbefestigung und Klebekennzeichen

  • Mir fällt immer wieder auf, dass die Kennzeichenbefestigung an der Exige V6 eher unästhetisch ist. Ist das Kennzeichen eigentlich überhaupt die notwendigen 20cm über dem Boden angebracht? Ein Klebekennzeichen ist wohl keine Alternative, wenn man das Folgende liest:

    Klebekennzeichen nur mit Erlaubnis, sonst kann die Verwendung strafbar sein.

    Strafbefehle in Millionenhöhe gibt es nicht alle Tage. Schon gar nicht wegen der Verwendung von Klebekennzeichen anstelle der originalen Kennzeichen am Auto. Genau deshalb soll der Mitgesellschafter des Automobilzulieferers Brose Michael Stoschek nun laut BR einen Strafbefehl über 1,65 Millionen Euro erhalten haben. Der Unternehmer hat bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, sodass es nun zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kommt.

    Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung vorgeworfen

    Der Vorwurf soll laut BR auf Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung lauten. Als Grund für das Anbringen der Folienkennzeichen an seinem Porsche nannte Stoschek aerodynamische und optische Gründe. Die Original-Kennzeichen habe er stets im Kofferraum mitgeführt. Die Staatsanwaltschaft vermutet aber auch einen weiteren Zweck der rund 30 Prozent kleiner als die Originale aus Aluminium ausfallenden Folienkennzeichen: nämlich das Erschweren der Fahrzeugfeststellung bei Geschwindigkeitskontrollen. Der Unternehmer bestreitet jedoch entsprechende Absichten.

    Ohne amtliches Kennzeichen drohen nur 60 Euro Bußgeld

    Der Unternehmer findet es dabei nicht richtig, dass das Fahren ohne amtliches Kennzeichen nur ein Bußgeld von 60 Euro nach sich zieht, während ihm bei Verwendung eines gut lesbaren Klebekennzeichens nun eine Millionenstrafe droht. Diese Diskrepanz folgt daraus, dass § 22 Straßenverkehrsgesetz Letzteres, wenn Vorsatz und rechtswidrige Absicht hinzukommen, als Kennzeichenmissbrauch mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht, es sich insofern also um eine Straftat handelt. Die Geldstrafe bemisst sich hierbei nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Täters. Ein Tagessatz darf dabei laut Strafgesetzbuch bis zu 30.000 Euro betragen und kann so bei besonders vermögenden Personen ab 34 Tagessätzen zu einer Geldstrafe von über eine Million Euro führen.

    Im Raum steht hier insbesondere der Austausch des rechtmäßigen amtlichen Kennzeichens durch eine andere Kennzeichnung – hier in Form des Folienkennzeichens. Auch wer ein verlorenes Kennzeichen einfach ersetzt, ohne das neue Kennzeichen abstempeln zu lassen, kann einen Kennzeichenmissbrauch begehen. Entscheidend für die Verwirklichung des Kennzeichenmissbrauchs neben Vorsatz ist allerdings stets auch eine rechtswidrige Absicht. Es muss dem Täter darauf ankommen, andere im Rechtsverkehr zu täuschen – etwa um sich einer drohenden Entdeckung eines Fahrzeugdiebstahls zu entziehen. Im konkreten Fall kommt es vor allem darauf an, ob der Wille vorlag, mittels der Folienkennzeichen Geschwindigkeitskontrollen zu erschweren.

    Dagegen stellt das Fahren ohne Kennzeichen lediglich eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 48 Nr. 1b Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dar. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog hier bei fahrlässiger Begehung unter gewöhnlichen Umständen einen Regelsatz von 60 Euro vor.

    Folienkennzeichen nur mit Ausnahmegenehmigung

    Insbesondere § 10 FZV regelt, wie Kennzeichen auszusehen haben und anzubringen sind. Wer davon durch Verwendung eines Klebe- oder Folienkennzeichens abweichen will, bedarf einer Ausnahmegenehmigung. Die Kriterien für die Nutzung eines Klebekennzeichens bestimmt dabei jedes Bundesland selbst. In der Regel muss sich dazu ein normales Kennzeichen bauartbedingt nicht am Fahrzeug anbringen lassen. Bloße ästhetische Gründe reichen dazu regelmäßig nicht aus.

    Das zeigt auch der Fall einer Mazda-Fahrerin. Diese hatte an ihrem MX-5 das vordere abgestempelte Nummernschild durch ein nicht abgestempeltes Klebekennzeichen ersetzt. Das amtliche Nummernschild aus Blech legte sie beim Parken hinter die Windschutzscheibe. Nach einer Kontrolle untersagte ihr die zuständige Verkehrsbehörde der Stadt Andernach das und verlangte von ihr, das Klebekennzeichen zu entfernen und dafür wieder das amtliche Kennzeichen anzubringen. Ihre dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Insbesondere sah das Koblenzer Verwaltungsgericht in der nach Entfernung des bereits seit sieben Jahre auf dem Mazda befindlichen Klebekennzeichens notwendigen Neulackierung keinen Grund für eine Ausnahmegenehmigung (VG Koblenz, Urteil v. 06.04.2009, Az.: 3 K 904/08.KO).

    Da fällt einem echt nichts mehr zu ein. Unsere Staatsanwälte und Gerichte haben wohl zuviel Zeit und unsere Politiker zu wenig Ahnung, Vorschriften den heute existierenden Möglichkeiten anzupassen. Reflektirende Folien sind seit Jahren technischer Standard und sollten auch den Lordsiegelbewahrern des technischen Mittelalters langsam bekannt sein.

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  • Behörden mieten Porsche und sperren Bundesstraße

    Mit dem von der Polizei beschlagnahmten Klebekennzeichen unternahm ein Sachverständiger im Auftrag der Staatsanwaltschaft unterdessen einen aufwendigen Test: Die Behörde wollte herausfinden, ob das Nummernschild bei einer Geschwindigkeitskontrolle ablesbar ist.

    Dazu sperrte sie laut Stoschek den Teil einer Bundesstraße südlich von Coburg. An einen gemieteten Porsche Cabrio sei im Beisein von Stoscheks Anwalt das beschlagnahmte und angeblich beschädigte Klebekennzeichen angebracht worden. Beim Test wurde dieses Auto dann geblitzt - mit dem Ergebnis, dass das Kennzeichen auf den Beweisfotos schlecht zu erkennen gewesen sei. Das gleiche Ergebnis habe jedoch auch ein anschließender Test ergeben, bei denen ein neues Klebekennzeichen sowie ein normales Nummernschild an dem Porsche angebracht waren, sagt Stoschek. Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE wollte sich die Staatsanwaltschaft dazu nicht äußern..

    Eine Erklärung wäre interessant gewesen: Denn offenbar kann das Klebekennzeichen durchaus nach einer Geschwindigkeitskontrolle ausgewertet werden. Das beweist ein Knöllchen, das Stoschek im Jahr 2009 zugestellt worden war - mitsamt einem Foto, das der Blitzer von ihm im Porsche gemacht hatte.

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    • Offizieller Beitrag

    Mir fällt immer wieder auf, dass die Kennzeichenbefestigung an der Exige V6 eher unästhetisch ist. Ist das Kennzeichen eigentlich überhaupt die notwendigen 20cm über dem Boden angebracht? Ein Klebekennzeichen ist wohl keine Alternative,


    Ich nehme mal an, Du sprichst vom vorderen Kennzeichen. Nein, eh hängt zuläsigerweise tiefer als 20 cm - weil es per Ausnahmegenehmigung so in die EU-Zulassung aufgenommen ist. Die Zulässigkeit von Klebekennzeichen ist - glaube ich - nach Zulassungsbezuirken oder Bundesländern unterschiedlich geregelt. Kommt also darauf an, wo Du wohnst.

    Was bleibt sind 3 Möglichkeiten:

    • Alles lassen wie es ist und damit leben.
    • Kennzeichen ganz abbauen und lose mitführen. Das kostet im Falle des Falles ein überschaubares Buß- oder Verwarnungsgeld.
    • Wenigstens den häßlichen Kennzeichenrahmen entfernen und das möglichst kurze Kennzeichen mit selbstklebendem Klettband direkt am Fahrzeug befestigen.
  • Kleiner Hinweis hierzu: Wenn man in einer Gruppe unterwegs ist,
    und MEHR als einer das Kennzeichen im Kofferraum mitführt,
    wirds argumentationstechnisch ambitionierter.

    "Wir sind beide über die böse, böse Bodenwelle gefahren und zufällig ist uns beiden dabei das Schild abgefallen." :whistling:

    Irgendwann kommt der Tag, an dem die Hütte so verbastelt ist, daß nur noch das Verkloppen hilft.

  • :P Genau, und dabei sind uns auch zufälligerweise gleichzeitig Kennzeichenhalter UND Befestigungslõcher abhanden gekommen. Jajaja, unsere schlechten Strassen....Aber richtig krass ist es schon, dass es ohne Kennzeichen nur eine Ordnungswridigkeit mit selber gebautem Kennzeichen aber ein Straftatbestand ist. Also wäre es schon aus Selbstschutz sinnvoller, man fährt ohne. Sonst wird man anhand des gut lesbaren, aber nicht zulassungskonformen Kennzeichens erkannt und deswegen richtig verurteilt. Eine Verurteilung , zu der es ohne Kennzeichen selbst in einer Kontrolle nicht gekommen wäre. Ganz klar, :love: richtig sinnvoll und logisch. Wenn mein Kennzeichen erkennbar ist, reicht das doch wohl. Ich wandere in die Schweiz oder USA aus, da haben sie den Amtsschimmel schon erschossen und verspeist. ?(

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  • Habe mein Kennzeichen ohne Halter direkt verschraubt, da ich auch noch den bösen Griff

    zum Wegschmeißen (Cup Abschleppöse) verbaut habe.

    Dadurch sitzt das Ding noch tiefer und wird auch langsam immer kleiner weil es als akustischer Aufsitzsensor fungiert. :evil:

    Wegen einem Klebekennzeichen bin ich mit unserer ZuLa Stelle bisher erfolglos aber hartnäckig am verhandeln.....

  • Der Herr Unternehmer denkt wohl, dass die Gesetze dieses Landes für ihn nicht gelten. Wir sollten froh sein, dass die Staatsanwaltschaft dieses Vergehen konsequent verfolgt.

    Admins: Könnt ihr den Thread bitte in Polemik verschieben. Da ist in letzter Zeit so wenig passendes drin.

  • Mir wäre es ja lieber, wenn aufgrund des Verfahrens Normen entwickelt werden würden, nach denen man ein Klebekennzeichen legal verwenden kann. Leider kann man hier nur mit einem Gerichtsverfahren den Staat zum Nachdenken bringen. Oder hat hier jemand ausser Jaguar E-Type Fahrern schon mal legal ein Klebekennzeichen verbaut? Und nur weil man ein genauso gut wie das Original lesbares Kennzeichen selbst baut gleich zum Urkundenfälscher abgestempelt und bestraft zu werden, finde ich schon etwas heftig.
    Hat jemand von euch eine bessere Lösung zur Montage des vorderen Kennzeichens gefunden?

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    • Offizieller Beitrag

    Das Auto hat doch einen Kennzeichenhalter der so erlaubt und abgenommen ist - wie Du eingangs beschreibst handelt es sich in Deinem Fall um ein ästhetisches Problem. Und warum sollte der Staat sich um etwas kümmern, dass Dir persönlich jetzt gerade mal nicht gefällt? Manchmal muss sich auch einfach mal an Regeln halten und gegebenheiten hinnehmen - oder Porsche fahren.

  • Du hast ja nicht so ganz unrecht, Sven. Aber dieses "Delikt" mit einer solchen Strafandrohung zu verfolgen, ist schon ziemlich Balla. In Bayern kann das dann auch mal in der Psycahtrie enden. Selbstverständlich nicht für den Staatsanwalt 8)


    :!: Und bitte zu Polemiken verschieben. Bitte :!:

    • Offizieller Beitrag

    Du hast ja nicht so ganz unrecht, Sven. Aber dieses "Delikt" mit einer solchen Strafandrohung zu verfolgen, ist schon ziemlich Balla. In Bayern kann das dann auch mal in der Psycahtrie enden. Selbstverständlich nicht für den Staatsanwalt 8)


    :!: Und bitte zu Polemiken verschieben. Bitte :!:


    Vielleicht ist der Herr ja schon mehrfach aufgefallen und soll jetzt mal sauber abgewatscht werden. Staatsanwälte sind auch nur Menschen ...

  • ... Oder hat hier jemand ausser Jaguar E-Type Fahrern schon mal legal ein Klebekennzeichen verbaut? Und nur weil man ein genauso gut wie das Original lesbares Kennzeichen selbst baut gleich zum Urkundenfälscher abgestempelt und bestraft zu werden, finde ich schon etwas heftig.
    Hat jemand von euch eine bessere Lösung zur Montage des vorderen Kennzeichens gefunden?

    ich habe das einmal für meinen MX-5 vor ziemlich genau 20ig Jahren durchgeführt :wacko: - scheixxe geht die Zeit schnell um...
    Die StVZO hat sich in den relevanten Punkten aber (glaube ich) nicht wirklich geändert.
    Folgendes habe ich seinerzeit getan:

    Schritt 1:
    - die zuständige lokale Behörde StVA ansprechen und bzw. den zuständigen Regierungspräsident herausfinden. Immer freundlich (!) - die Damen und Herren müssen gar nichts!
    - beim Regierungspräsident (Bezirksregierung) eine Ausnahmegenehmigung für das Klebekennzeichen aus Folie stellen und ausreichend begründen warum der Antragsteller und das betroffene Kfz von der normalen Bestimmung (geprägtes Blechkennzeichen gemäß Norm) ausgenommen werden soll.
    EIn naheliegendes "gefällt mir besser" ist der falsche Ansatz :!: . Zielführender ist die Bauform des exotischen Fahrzeugs (fällt bei MX-5 und auch der Elise eher flach, da Halterungen vom Hersteller vorgesehen sind) das z.B. die Befestigung vom Blechschild erschwert oder verhindert.
    Ich hatte mir bei meinem MX-5 ständig am abstehenden Blechschild (bei der Fahrzeugpflege) verletzt was den Sachbearbeiter beim Landrat überzeugte.
    Gegen eine Gebühr (Höhe hab ich vergessen oder verdrängt, war aber erträglich) erhielt ich dann die Zusage eine Ausnahmegenehmigung von der Bestimmung ein geprägtes Blechkennzeichen gemäß Norm anbringen zu müssen, bei Bestätigung der Lesbarkeit zu erhalten => Schritt 1 erfolgreich abgeschlossen, weiter mit Schritt 2.

    Schritt 2:
    - vom Tüv muss die gewünschte bzw. vorgesehene Stelle an der das Klebekennzeichen angebracht werden soll auf Lesbarkeit geprüft und bestätigt werden. Der TÜV Mann hat an der gewölbten vorgesehenen Stelle die durchschnittliche Neigung ermittelt (muss im akzeptablen Bereich sein, dafür gibt es einen bestimmten Winkel...)
    - Klebekennzeichen besorgt bzw. drucken lassen und beim Tüv an der vorgesehenen Stelle angebracht.
    - dann hat der Prüfer die Lesbarkeit mit dem angebrachten Klebeschild bestätigt => Schritt 2 erfolgreich abgeschlossen, weiter mit Schritt 3.

    Schritt 3:
    - wieder beim Regierungspräsident vorstellig geworden und TÜV Bericht mit Bestätigung vorgelegt = Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese hat der RP direkt in den Kfz-Brief eingetragen => Schritt 3 erfolgreich abgeschlossen, weiter mit Schritt 4.

    Schritt 4:
    - Die Eintragung der Ausnahmegenehmigung wurde dann von der Zulassungstelle in den Fahrzeugschein eingetragen und die Siegel auf dem aufgeklebten Kennzeichen (Vorführung Kfz erforderlich) angebracht.

    War alles ein ziemlicher Aufstand und muss heute auch nicht mehr alles genauso vom Ablauf her sein, bzw. haben die lokal zuständigen Behörden ihren Ermessungsspielraum. Gut ist aber dass die Ausnahmegenehmigungund & Bestätigung der Lesbarkeit im Brief eingetragen ist!

    Achso:
    Das Kennzeichen ist ein amtliches Dokument und deshalb werden Änderungen daran als Urkundenfälschung angesehen. I.d.R. wird dann eine Straftat unterstellt und keine Ordnungswidrigkeit, was das Hauptproblem ist.

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    Einmal editiert, zuletzt von Ert (8. Oktober 2015 um 20:50)




  • Ich hatte mir bei meinem MX-5 ständig am abstehenden Blechschild (bei der Fahrzeugpflege) verletzt was den Sachbearbeiter beim Landrat überzeugte.

    Also reicht IRGENDEINE Begründung.
    Also Hut ab, es damit überhaupt zu probieren. :thumbup:

    Irgendwann kommt der Tag, an dem die Hütte so verbastelt ist, daß nur noch das Verkloppen hilft.

  • :P Genau, und dabei sind uns auch zufälligerweise gleichzeitig Kennzeichenhalter UND Befestigungslõcher abhanden gekommen. Jajaja, unsere schlechten Strassen....Aber richtig krass ist es schon, dass es ohne Kennzeichen nur eine Ordnungswridigkeit mit selber gebautem Kennzeichen aber ein Straftatbestand ist. Also wäre es schon aus Selbstschutz sinnvoller, man fährt ohne. Sonst wird man anhand des gut lesbaren, aber nicht zulassungskonformen Kennzeichens erkannt und deswegen richtig verurteilt. Eine Verurteilung , zu der es ohne Kennzeichen selbst in einer Kontrolle nicht gekommen wäre. Ganz klar, :love: richtig sinnvoll und logisch. Wenn mein Kennzeichen erkennbar ist, reicht das doch wohl. Ich wandere in die Schweiz oder USA aus, da haben sie den Amtsschimmel schon erschossen und verspeist. ?(

    Dann wandere mal in die USA mit einem selbst gebastelten Reisepass aus, mit der Begründung der sei einfach eleganter als der Echte !!!! ...viel Spass in Guantanamo, da gibts auch keinen Amtsschimmel mehr, nicht mal ordentliche Gerichtsverfahren, und über das Abhören der ganzen Welt entscheiden Geheimgerichte. Und Waffen darf jeder Honk kaufen soviel er mag, wer braucht denn da bitte einen Amtsschimmel, In den USA ist die Welt echt voll in Ordnung ;(

    Aber mal im Ernst, ein Kennzeichen ist eine amtliche Urkunde mit Siegel drauf und die darf man sich nun mal nicht selbst basteln. Das ist der Unterschied zum Kennzeichen im Kofferraum und sollte jedem Mensch mit Restverstand auch ohne juristische Vorbildung sofort klar sein..Wie im Artikel beschrieben muss die Urkunde aber auch geeignet sein jemandem im Rechtsverkehr zu täuschen. Das ist nun hier die große juristische Frage.

    Mit meinem MX-5 NA bin ich beim Klebekennzeichen gescheitert, damals fuhren aber (gefühlt) massenhaft MX-5 damit herum. Wenn aber wie oben beschrieben der Winkel über die Lesbarkeit entscheidet haben wir mit den flachen Mittelmotor-Fahrzeugen vermutlich eh keine Chance. Erlaubt sind meines Wissens nach nur 30 Grad Neigung

    Ansonsten kann ich über das Kennzeichen am V6 aber wirklich nicht meckern, es hängt eh schon maximal tief

    5 Mal editiert, zuletzt von Blue1000 (8. Oktober 2015 um 23:32)


  • Also reicht IRGENDEINE Begründung.
    Also Hut ab, es damit überhaupt zu probieren. :thumbup:

    nein, so ist ds nicht zu verstehen. Auch wenn das Argument simpel klingt, ist es doch nachvollziehbar da die Schilder nun einmal scharfkantig sind.

    Ich hatte oben nicht erwähnt dass ich mir im Vorfeld bei 2 oder 3 Fahrzeughaltern mit Klebekennzeichen hier bei uns im Kreis vorab Infos eingeholt hatte was denn so als Begründung erfolgversprechend ist und was nicht. Zu der Zeit bzw. für den Sachbearbeiter war eben gerade dieses Argument ok.
    Es gab auch Leute die einfach sagten, dieser oder jener hätte es auch an seinem Kfz und man wolle deshalb die Ausnahmegenehmigung. Oder der bereits zitierte E Type hat es und nun möchte ich es auch. Und auf diesem Weg hat es dann NIE funktioniert eine Genehmigung zu erhalten.

    Ich habe aber auch schon von Bezirksregierungen in unserer Region gehört die so etwas grundsätzlich nicht genehmigen wollen. Da hilft dann auch die sportlichste Argumentationskette nix...

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  • Für mich hab' ich da eben eine sehr schöne Lösung gefunden.
    Einfach mal "Klebekennzeichen Elise" googeln und die schicke britishe MK1, den RX-8 und den E-Type betrachten.

    Dabei hab' ich dann festgestellt, dass ich das Klebekennzeichen auf dem schönen Motorhaubenlack als noch viel deplatzierter empfinde :P
    Eigentlich ist der tiefe Platz vor der Nase, schön weit weg von allem, ideal.
    Für den ungesetzlichen Umbau auf eine solche Positionierung hab' ich bei meinem RX-8 damals noch fein Geld ausgegeben
    ...und ich war happy damit.