Neu hier - Elise 111R aus England

  • Moin moin aus Hamburg, liebe Lotus-Gemeinde.

    Mit dem Gedanken, eine Elise zu kaufen, hab ich ja schon länger gespielt. Jetzt war ich letzte Woche meinen Bruder in England besuchen. Und das Pfund ist im Moment so günstig. Was liegt da näher, als ein paar Autos anzugucken und über die schmalen englischen Landstraßen zu scheuchen?

    Nach 2x drüber schlafen habe ich jetzt eine probegefahrene 111R in Storm Titanium beim Händler in Surrey gekauft. Mit Touring Pack, Klima und natürlich rechtsgelenkt.

    Damit stehe ich erstmal vor zwei Aufgaben: Abholen und Zulassung.

    Abholen dürfte hoffentlich wenig Probleme machen. Die UK-Zulassung bleibt erstmal drauf, damit kann ich sie nach Hamburg fahren, wenn das Wetter wieder mitspielt. Ich brauche aber wohl noch eine Versicherung für die Überfahrt. Beim ADAC hat man mir gesagt, dass deren Grenzversicherung nur auf deutschen Straßen gilt, also kein Versicherungsschutz in UK oder NL. Hier im Forum liest man ja häufiger auch das Gegenteil. Kennt sich hier jemand wirklich damit aus? Hab ich noch was vergessen?

    Zulassung: der Händler gibt mir das CoC mit, HPI-checked ist sie natürlich auch und das beste: wenn ich sie abhole, wird sie bereits nagelneue Scheinwerfer für den Rechtsverkehr montiert haben. Ich vermute, damit ist sie nach dem TÜV-Check schon zulassungsreif, oder? Wenn jemand aktuelle Tips hat zur Kfz-Versicherung und zum weiteren Ablauf, wär das echt klasse.

    Nette Kontakte in HH und Umgebung, möglichst mit etwas Lotus-Erfahrung, sind natürlich auch sehr willkommen. Ich werde zB noch im Innenraum ein paar Kleinigkeiten ausbessern wollen. Und dann gibts vermutlich noch 1000 Kleinigkeiten...

    Ich freue mich schonmal auf das nächste sonnige Wochenende. 8)

  • Moin,

    aus welcher ecke von HH kommst du denn?

    ich habe meine Exige mit der ADAC Grenzversicherung auch abgeholt. Wie auch ein ige andere hier

    Oh man ich muss glatt nochmal überlegen wie das genau war

    Ich glaube wichtig war nur das sie kein privat Plate (Nummernschild) hat und die Elise in England noch zugelassen ist.

    Für die Zulassung waren bei mir nur das COC und für den Tüv die Scheinwerfer entscheidend.

  • Hallo,

    danke für die schnelle Antwort. Mit dem Händler in UK habe ich das Thema auch schon kurz angerissen. Seine Auskunft: der Wagen hat eine gültige englische Zulassung (dafür ist mot/TÜV und gültige Steuerplakette erforderlich), aber ist nicht versichert. Die Versicherung läuft dort anscheinend über den Fahrer, nicht das Fahrzeug. Da ich als Deutscher natürlich nicht als Fahrer versichert bin, hätte ich dort überhaupt keinen Schutz. Der ADAC riet daher zu einer Überführungsversicherung aus UK, die dann evtl. auch erstmal für Deutschland greift (je nach dortigen Bedingungen).

    Heute habe ich nochmal den Händler gefragt, ob der dabei helfen kann, so eine Versicherung zu bekommen. Die Antwort war negativ, das macht wohl keiner (er hat schon mehrere Fahrzeuge nach D verkauft). Wie es aussieht, fahren die meisten vor der dt. Zulassung ihre Lotusse unversichert im Ausland - zum Teil wohl, ohne es zu wissen...

    Jetzt versuch ich mal, über meinen Bruder schlau zu werden. Der sitzt ja in England, also etwas näher an der Quelle.

    Ich wohne ziemlich zentral, in Rotherbaum. Und Du?

    Gruß

    Philipp

  • Hallo!

    Überführungskennzeichen gibt es UK nicht. Deshalb gilt für dort auch die ADAC Grenzversicherung. Das wissen allerdings die meisten Vermittler selbst nicht und müssen erst nachfragen. Soweit ich weiß ist dies eine Ausnahme.
    Ich selbst habe es bisher auch schon dreimal mit der Grenzversicherung gemacht und dafür benötigt man auch den Brief aus UK oder zumindest eine Kopie.

    Meiner Meinung nach die sauberste Lösung ;)

    Viel Spaß bei der Überführung!

    Viele Grüße

    Sven

  • Wenn das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist, das COC und auch V5 usw. vorliegen, dann einfach zulassen. Vorher noch natürlich abklären, ob etwas vom Tüv bzgl der LHD Scheinwerfer gebraucht wird.
    Ist das Fahrzeug älter als 3 Jahre wird der Tüv in D fällig...
    Was spricht eigentlich gegen eine Abholung mit Kurzzeitkennzeichen?

    Was sagt Deine zuständige Zulassungsstelle? Welche Lösung wird Dir dort angeboten?

    • Offizieller Beitrag

    Ausführkennzeichen gelten nur für den Export aus Deutschland, NICHT für den Import. Kurzzeitkennzeichen sind ebenfalls nicht zulässig.
    Es ist schon so, wie Benisch sagt: ADAC Grenzversicherung ist der (einzige) richtige Weg und England ist ein (richtig beschriebener) Sonderfall. Wer es nicht glaubt, ruft die Gesellschaft an, die für den ADAC die Versicherung abwickelt (Ich glaube das Unternehmen ist aus der Schweiz) - notfalls das Unternehmen für Nachfragen vom ADAC benennen lassen. Hier bei uns in München wusste der ADAC bescheid: Ah, England, ja, das geht. In kleineren NIederlassungen wird es wohl anders aussehen.

    Bei den Scheinwerfern darauf achten, dass es wirklich Neue für den Rechtsverkehr sind und der Händler nicht nur den asymmetrischen Keil mit dem Stellhebelchen wegblendet. Das reicht dem TÜV in Deutschland meist nicht aus.

    Ansonsten: Glückwunsch! Ich würde es jederzeit wieder so machen. Mein eigener Import war aufregend, einfach, hat viel Spaß gemacht und sich zudem wirklich gelohnt!

  • 'Ausfuhr' ist doch noch immer rot im Randfeld -oder ?

    Ja die Ausßenseite ist rot, braucht aber TÜV etc etc.
    Gelbe Außenseite = Kurzzeitkennzeichen, einfach drauf schnallen und fahren TÜV interessant da niemanden...


    Der Marco Grilli scheint ja damals von hiesigen Behörden verurteilt worden zu sein. Der EuGH hat es ja wieder zu Entscheidung zurück gewiesen...
    Der hatte seine italienischen Ausfuhr-/Kurzzeitkennzeichen hier in Deutschland drauf geschnallt. Wenn man also die Kurzzeitkennzeichen im eigenem Land anbringt dann geht das. Also müsste man zur Botschaft fahren und auf dem dortigen dt. Hoheitsgebiet die Kurzzeitkennzeichen anbringen ;)

    Ansonsten sind die Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich zu akzeptieren. Da gibt auch entsprechende Übereinkommen in der EU und außerdem soll doch der frei Warenverkehr gefördert werden :thumbup:

  • Guten Morgen Lotophage,

    gute Entscheidung und herzlich willkommen in der Nachbarschaft. Wohne in Eppendorf und hab ebenfalls eine silberne Elise MK1, Bj. 99. Wir sehen uns bestimmt ab April (Saisonzulassung) im Stadtteil. Kannst dich ja mal per mail mit Details melden. Meine Elise schlummert noch unter einer hübschen Abdeckung neben anderen Lieblingsfahrzeugen in einer geheizten Garage.

    Viel Glück beim Abholen und Zulassen. Bin bei OCC (Oldie Car Cover), bin mit der Versicherung zufrieden.

    Grüße von Tobi

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man also die Kurzzeitkennzeichen im eigenem Land anbringt dann geht das. Also müsste man zur Botschaft fahren und auf dem dortigen dt. Hoheitsgebiet die Kurzzeitkennzeichen anbringen ;)


    Richtig. - Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Wenn man Kurzzeitkennzeichen ausserhalb Deutschlands an den Wagen schraubt, gilt dies als unerlaubte "Fernzulassung". Am Straßenrand vor der Botschaft reicht also nicht, man müsste die Elli dort schon zwischen den Blumen direkt im Garten parken...

    Folglich: Kuzzeitkennzeichen für den Import = :thumbdown::!:

  • Hey,

    mach dir keinen Kopf und löse das ganze über die ADAC Grenzschutzversicherung! Du brauchst dafür nur eine Kopie des V5 und kannst sie dann auch vordatieren lassen, so das sie erst ab dem Tag gültig wo du den Wagen abholst, so kannst du die vollen 30 Tage nutzen, auch um hier in D noch ein paar fahrten zum TÜV usw. zu erledigen. Und wie der Name "Grenzschutzversicherung" sagt ist sie def. auch in UK oder NL gültig! Ein bekannter von mir hatte schonmal einen Fall wo er wegen eines Unfalls in UK einen Haftpflichtschaden über die Grenzschutzversicherung abrechnen musste , dies hat ohne größere Probleme funktioniert.

    Und bzgl. OCC Versicherung, diese ist sehr gut und auch preislich ok wenn man nicht gerade irgendwo noch einen zweivertrag mit 50% rumliegen hat. Da die OCC zur Provinzial gehört kannst du das ganze auch über deinen lokalen Provinzial Vertreter abwickeln. Aber bitte beachten, OCC schließt jedwegen Rennstreckenbesuch aus.

    Gruß,

    Marcel

    • Offizieller Beitrag

    ...so kannst du die vollen 30 Tage nutzen, auch um hier in D noch ein paar fahrten zum TÜV usw. zu erledigen. Und wie der Name "Grenzschutzversicherung" sagt ist sie def. auch in UK oder NL gültig!


    Jein... - Es gibt da eine ungeklärte steuerliche Feinheit: Wenn der Vertrag geschlossen wird, wird dem Neubesitzer das V5 zwar ausgehändigt, es bleibt jedoch ein kleiner, herausgetrennter Abschnitt ("Notification of permanent export") beim Verkäufer - der ihn zur Abmeldung des Wagens an die britische Straßenverkehrsbehörde schickt. Sobald dieser Abschnitt dort eingeht, verfällt augenblicklich (!) die bereits gezahlte britische KFZ-Steuer. Ab diesem Zeitpunkt ist der Wagen in Deutschland unversteuert unterwegs, was strafbar ist (Steuerhinterziehung).

    Lösungswege:
    Alternative 1: Der Verkäufer schickt de Notification erst 30 Tage später ab (ich würde mich ungern darauf verlassen, dass er es hinbekommt).
    Alternative 2: Ich schaue, dass ich schnell nach Deutschland komme und unternehme danach nur noch Fahrten die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen.
    Alternative 3: Man meldet sich bei Ankunft in Deutschland bei den Grenzbeamten und zahlt die Deutsche KFZ-Steuer für das ganze Jahr zum Höchstsatz im Voraus. Was dabei zuviel gezahlt wird (nochmal: Höchstsatz!) wird später für den Zeitraum von Zulassungstag bis Jahresende von den Behörden erstattet.

    Alternative 3 wäre mir viel zu kompliziert, ich bin damals entsprechend Nr. 2 vorgegangen, obwohl der Verkäufer (Will Blackham) mir versprach, sich mit der Abmeldung Zeit zu lassen.

    PS: "Grenzschutzversicherung" klingt lustig, der richtige Name lautet aber Grenzversicherung.

  • Hallo zusammen,

    wow! Mit so einer regen Diskussion hätte ich jetzt nicht hier gerechnet. Danke für die vielen Tips.

    Also werde ich's nochmal beim ADAC mit der Grenzversicherung versuchen. Die Dame, mit der ich neulich gesprochen habe (immerhin von der Hauptgeschäftsstelle hier in Hamburg) war aber sehr bestimmt mit ihrer Aussage, dass das nicht gehen soll - sie hätte die Frage schon öfters vorliegen gehabt. Insofern danke an Sorcerer für den Hinweis, dass die Versicherung einen Schaden in UK tatsächlich reguliert hat (die Erfahrungsberichte mit der Aussage "meine Überfahrt war problemlos" helfen da ja nicht weiter).

    Die Scheinwerfer sind neu und "original LHD". Als ich drüben war, hatte der Händler mit Lotus telefoniert, um den Preis für die Teile zu erfragen. Er verkauft sie mir zum Selbstkostenpreis und montiert sie kostenlos. Günstiger dürfte das hier auch nicht gehen. :thumbup:

    Für die Zulassung hatte ich Skizzys Alternative 2 geplant. Danke auch für den Hinweis auf OCC als Versicherung, die kannte ich noch nicht.

    Nachtrag: soeben mit OCC telefoniert. Die schicken mir jetzt ein Angebot. Wenn ich zu denen gehe, würden die den Versicherungsschutz am Überführungstag unter den englischen Kennzeichen beginnen lassen. Klingt doch schonmal vielversprechend.

    Einmal editiert, zuletzt von Lotophage (13. Februar 2013 um 14:49)

    • Offizieller Beitrag

    Er verkauft sie mir zum Selbstkostenpreis und montiert sie kostenlos. Günstiger dürfte das hier auch nicht gehen. :thumbup:


    Je nach Baujahr läge man zwischen 50 und 350 € für den Scheinwerferumbau. Neu ist natürlich besser, da Du dann auch gleich das richtige Prüfzeichen auf den "Gläsern" hast. Ausserdem weiß man ja nie, ob nicht schon irgendwelche Schrauben festgerottet wären...

    Nachtrag: Achte unbedingt darauf, dass bei der Abholung die Taxdisc noch gültig ist... - irgendwie musst Du ja auch aus dem Land herauskommen! 8o

  • mcsexxx : meine Anmerkung war ein sachter Hinweis (auch wenn den spitzen Humor darin wohl wieder keiner erkannt hat..)
    auf deine zu dem anderen Mitglied gerichtete Äußerung man dürfe die gelben Zitat "in Deutschland und zur Ausfuhr" ZitatEnde nutzen ;)

    ..ich kenne natürlich sehr wohl Zweck und Erscheinung der roten (das sog. Ausfuhrkennzeichen) und gelben (das sog. Kurzzeitkennzeichen) Schilder, also so schlimm ist et mit mir ja noch nicht im Kopf ..verstehste ;)

    "..eine alte else riecht meist nach frostschutz, wenn die nach totem hund riecht solltest du den marder ausbauen....."- 'C' by Guido Schuchert

    "selber essen macht satt" -'C' by me

    • Offizieller Beitrag

    hat schon einer mal dran gedacht, das auto auf nem hänger zu holen??? :D


    Es gibt hier doch den User Jack Bauer, der seine SC auf Hänger geholt hat. Sein Fazit war, dass er es nicht unbedingt wieder so machen würde, weil es sehr viel Aufriss war und die Reise dadurch unnötig lange gedauert hat.

  • was ist daran kompliziert, das man im Kreis links herum reinfährt ist so oder so gültig ..und sonst läuft der Hänger hier wie da auch bloß dem Zugfahrzeug hintergher ;)

    ..das es mühsam ist ggf. bei vergeblichem Kaufversuch einen fremden (gemieteten) Hänger erst in Deutschlnd abzuholen, dann auf der Fähre einen Platz mit Hänger zu zahlen ..und dann unverrichteter Dinge ebenso wieder zurück zu fahren und den Hänger noch zurückgeben zu müssen ..das das wenig reizvoll ist, das dürfte klar sein.

    Jedoch, wer den Hänger von jemand privat borgen kann, der sollte mit dem ganzen Hin und her wweniger Huddelei haben ..oder ?

    "..eine alte else riecht meist nach frostschutz, wenn die nach totem hund riecht solltest du den marder ausbauen....."- 'C' by Guido Schuchert

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  • das sog. Kurzzeitkennzeichen ist nicht gültig für den Gebrauch außerhalb Deutschlands .. darum geht's ;)

    Ach ja, du warst ja lange weg ..aber das es in Deutschland zu jedem Wiehern des Amtsschimmel auch eine Sonderform gibt ist dir bekannt ?
    ..wenn man nun gewisse Gesetzestexte durchgeht, dann stößt man auf diesen Punkt
    [Zitat]: "Für Zugkombinationen, die noch unter die Klasse B fallen, gilt ab 19.01.2013 folgende Bedingung:
    Die zGM der Zugkombination muss £ 3,5 t sein, wenn die zGM des Anhängers > 750 kg ist.
    Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so ist die Klasse BE erforderlich. Hinweis: Inhaber der Klasse B, denen diese Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2013 erteilt wurde, erhalten diesen neuen erweiterten Umfang der Zugkombinationsregelung automatisch ab dem Inkrafttreten der neuen FeV zum 19.01.2013 ohne ihren Führerschein umtauschen zu müssen...
    " [ZitatEnde]
    (http://www.tuev-nord.de/de/allgemeine-…tionen_3155.htm)

    -hilft das ggf. bei der von dir da eben angesprochenen Problemstellung weiter ..sprich wieviel Eigengewicht bringt ne Else durchschnittlich auf die Waage, das kombiniert mit einem leichten Hänger und dann in der vorgeschriebenen Relation zum Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges gesehen [Fahrzeug vorn schwerer als Hänger und so Zeugs] -da könnte man doch noch unter den 3.5t bleiben, oder ??
    Alternativ kann ich das noch mit den Vorlesungsunterlagen zu Führerscheinrecht abgleichen, aber ich denke bei einem so kleinen Auto wie der Elise sollte auch ein sehr kleiner und leichter Hänger noch nutzbar sein.


    Kurz im Kopf durchgegangen:
    http://www.pkwanhaenger.de/de/schein.htm
    Musterfahrzeug Marke xyz -Leermasse 1500kg, zul Gesamtmasse 2000kg
    Anhänger Model xyz -Leermasse meinetwegen 500kg (Alu flatbead) und zul. Gesamtmasse sagen wir 1500kg

    hierbei erfüllte Bedingung: gebremster Hänger, Gesamtmasse des Anhängers mit seiner Ladung ist nicht höher als Leermasse des Zugfahrzeuges ..und die zul. Gesamtmasse von 2000kg des Zugfahrzeuges plus die zul. Gesamtmasse des gerade beladenen Hängers ist insgesamt nicht größer als 3500kg -geht doch so ? die oben im Post zitierte Bedingung ist dabei ja auch erfüllt. ..und 1000kg wird ne Else bis jetzt nur als V6 knacken, denk ich

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    6 Mal editiert, zuletzt von Günter (14. Februar 2013 um 01:40)

    • Offizieller Beitrag

    skizzy
    Scheinwerferumbau für 350 Euro? :huh:
    Sind die danach vergoldet? ?(


    Das ist der Preis, den mir jemand für den Umbau der neueren, verklebten Scheinwerfer genannt hat. Die müssen schließlich sorgfältig geöffnet, bearbeitet und erneut verklebt werden. Ich denke schon, dass da ein paar Stunden ins Land gehen - wenn's gut werden soll. Was würdest Du denn dafür nehmen?

  • kann mir mal einer einen (gerne auch defekten oder zerkratzten) dieser sog. "verklebten" scheinwerfer zeigen, im Raum Berlin Brandenburg.

    Rein aus Interesse an der Problematik -ich habe keine wirtschaftlichen Interessen in Richtung Firmengründung oder dem Bedabua hier Konkurenz zu machen


    'verklebt' meint doch sicher die Klarglas (Polycarbonatdingens) Haube ist auf das schwarze Kunststoffgehäuse mit diesem thermoaktiven Knetklebstoff aufgebracht -oder ? Der ist recht leicht zu händeln mit etwas Übung

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  • skizzy
    weit weniger :thumbup:
    Es soll ja eine Hilfe darstellen, an frische Lotus Eigner (Privat) mit dem Lenkrad auf der originalen Seite :D
    Sorgfältiger Umgang versteht sich hier von selbst!


    Günter
    Gibt es eigentlich nicht viel zu sehen und du hast mal wieder recht, das Glas muss einfach runter.
    Bei der S2 und S2 Facelift (aka S3) ist das kein Problem.

    Das bzgl. der neuen Führerscheinregelung hatte ich nicht gewusst, echt prima wenn das nun funktioniert. Bezieht sich das aber auf nur auf D oder wird es EU weit harmonisiert anerkannt?
    Im übrigen ist es bei den gelben Kennzeichen tatsächlich so, dass Du ins Ausland damit darfst. Ob diese dann aber auch immer zu 100% akzeptiert werden ist so ne Sache. Oft lässt sich dies aber Regeln. Viele sind damit auch in Richtung Osten unterwegs, ohne Probleme. Die meisten Polizisten in dortigen Ländern wissen nun aber um das Datum im gelben Feld... Was die Nutzung dann auf die 5 Tage tatsächlich einschränken dürfte.

  • ja, so sehe ich das ..beim Kursthema 'Führerscheinrecht' wurde uns regelmäßig die zukünftig nötige, und ja bereits angewendete, Änderung und sog. "Vereinheitlichung der europäischen Führerscheinrichtlinien" nahegebracht vom Leiter der zentralen Prüfstelle des TÜV in Berlin.

    Schau mal die ganzen Geschichten mit Quads und den 16-18 jährigen Crossbiker/Moped Fahrern ..wie sich da so einiges änderte über die Jahre.

    Es gibt zukünftig, wie man aus obigem Link zum TÜV ersehen kann, ja sogar wieder 'die Ausnahme zu alten Ausnahme' ..weil eben jede eingefahrene nationale alte Regel sich wieder einornen lassen muss in die Brüsseler Denkmodelle :D ..ich sag ja 'Amtsschimmel' der wiehert kräftig


    Und nein, nach meinen Infos besitzt das gelbe sog. Kurzzeitkennzeichen keinen hoheitlich anerkannten Gültigkeitsweert außerhalb Deutschland -zumal ja nicht bloß die steuerliche Frage der deutschen KFZ Steuer daran hängt, sondern auch die zur Erlangung dieses Kurzzeitkennzeichens nötige Versicherungsdeckung.

    Was die Scheinwerfer betrifft -ich habe einige Übung darin diese geklebten Polycarbonat/Klarglashauben an VW-Transporter Scheinwerfern zu demontieren ..sollte also mal jemand einen von der Else verfügbar haben bin ich gerne bereit meine Zeit zu opfern um eben diesen zu öffnen -das dabei laut Aussagen von Bedabua vorhandene Risiko trägt natürlich der freiwillige Helfer, da ich ja eben kein Gewerbe daraus machen will -sondern lediglich darauf basierend dann fundierte Aussage über Anstrengung/Zeit/Arbeitsmittel und Methodik tätigen möchte.

    ..etwas das sehrwohl im Interesse der Comunity und zukünftiger Selbstimporteure stehen müsste ?!

    "..eine alte else riecht meist nach frostschutz, wenn die nach totem hund riecht solltest du den marder ausbauen....."- 'C' by Guido Schuchert

    "selber essen macht satt" -'C' by me

  • die Umrüstung der alten Toyota-Rücklichtkappen beim Esprit (orange auf Klarglasblinker) funktioniert auch nach dem simplen Prinzip einer thermischen Behandlung. Rücklicht mit Heißluft (riskanter) oder einfach mittels Heißwasser-Bad auf Temperatur bringen, und die Blinkerkappe aus dem nun weich gewordenen Kleberbett ziehen.

    Genauso stelle ich mir das bei diese Elise-Scheinwerfern vor -eben da ich nicht glaube das der Lampenzulieferer eine wesentlich andere Montage/Fügetechnik verwendet als ich sie eben auch bei den oben benannten VW-Transporter Scheinwerfern beobachten konnte.

    Sollte also lediglich das Anheben der Haube -ohne Rissbildung der sprichwörtliche 'Knackpunkt' darstellen ..so halte ich das für ein vertretbares Risiko im DIY-Bereich der Fahrzeugumrüstung

    *Skizzy: du kannst gerne bei den Forum-Mitgliedern ectabane, streetz, DanR oder pumpkin999 nachfragen -mein 'Carportarbeitsplatz' bietet mit Sicherheit keine Möglichkeit einer gewerblichen und noch da zu Innungsrechtlich gesicherten und ISO9002 zertifizierbaren Arbeitsleistung. Jegliche Unterstützung die ich in all den Jahren der Scene geleistet habe ist lediglich Gefälligkeit und Freundschaftleistung bzw. anders gesagt 'Dienst an der Sache'

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    • Offizieller Beitrag

    *Skizzy: du kannst gerne bei den Forum-Mitgliedern ectabane, streetz, DanR oder pumpkin999 nachfragen -mein 'Carportarbeitsplatz' bietet mit Sicherheit keine Möglichkeit einer gewerblichen und noch da zu Innungsrechtlich gesicherten und ISO9002 zertifizierbaren Arbeitsleistung. Jegliche Unterstützung die ich in all den Jahren der Scene geleistet habe ist lediglich Gefälligkeit und Freundschaftleistung bzw. anders gesagt 'Dienst an der Sache'


    ??? - Wer redet hier von Dir (ausser Dir selbst)?