Geblitzt mit Rechtslenker, Beifahrer auf Foto - Verfahrensfehler?? Wer kennt sich aus?

  • Hallo Gemeinde!


    Ich wurde geblitzt! Nicht viel zu schnell, nicht dramatisch!

    Allerdings ist wohl ein Fehler passiert: Meine Frau ist auf dem Foto :D und ich bin geschwärzt (für die Langsamen: ich war Fahrer, saß aber auf der falschen Seite, da ich mir aus religösen und finanziellen Gründen, keinen LHD leisten kann ;)).

    Kennt sich da jemand aus? Ich habe gehört, dass kein anderer als der Fahrer auf so einem Blitzfoto erkennbar sein darf. Das ist bei mir ja wohl klar der Fall!


    Hat jemand Erfahrungen, ob sich die Sache wegen eines "Verfahrensfehlers" erledigt hat??


    Gruß Otti

  • Hallo Otti,

    zahlen und schweigen. Es soll schon RHD Fahrer gegeben haben, die bei eigenem hohem Punktekonto ganz dankbar um genau diesen Umstand waren. Da habe nämlich einfach der Beifahrer behauptet, gefahren zu sein... Wie gesagt: Hörensagen.

    Einmal editiert, zuletzt von oww (14. Mai 2012 um 13:02)

    • Offizieller Beitrag

    Nach meinem laienhaften Verständnis hat sich die Behörde allenfalls einen Datenschutzfehler geleistet, indem der Beifahrer kenntlich gemacht wurde. - Hätte ja auch Deine Frau am Steuer gesessen haben können, mit ihrem Lover neben sich... 8)
    Dennoch: wenn Du es darauf anlegst, hast Du garantiert wenig später eine korrigierte Aufnahme auf dem Tisch, musst die Strafe doch zahlen und möglicherweise eine Bearbeitungsgebühr obendrein. Also besser zahlen und gut.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob die Behörde Zugriff auf das Originalfoto, also in dem Fall auf den "Beifahrer", hat. Ich habe mal gehört, dass das Ausblenden automatisch geschieht und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (eben aus Datenschutzgründen). Daher hast Du in meinen Augen sehr gute Karten. Letztendlich ist es Deine Entscheidung. Ich würde es aber in einem solchen Fall wahrscheinlich drauf ankommen lassen und im Antwortschreiben mitteilen, dass das Fzg. ein Rechtslenker ist und Du nicht mehr genau weisst, wer zur "Tatzeit" gefahren ist. Wenn sie dann Dein Foto aus der Tasche ziehen, kannst Du immer noch zahlen. Das darf eigentlich auch nichts kosten, da Du ja nicht mal Einspruch eingelegt hast.

    Mir ist mal genau genau das gleiche passiert. Meine Frau hat aber so offensichtlich gepennt (Kopf weit nach hinten gedreht :D ), dass ich nie Post bekommen habe. Schade eigentlich, hatte mich schon auf das Foto gefreut 8) .

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mal gehört, dass das Ausblenden automatisch geschieht und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (eben aus Datenschutzgründen)...

    ...Meine Frau hat aber so offensichtlich gepennt (Kopf weit nach hinten gedreht :D ), dass ich nie Post bekommen habe.


    Dann würde mich aber wirklich interessieren, was passiert, wenn man im Rechtslenker ohne Beifahrer geblitzt wird...

  • Mach es wie Jack.Bauer sagt. Erst mal den Hinweis, dass der Fahrer leider nicht abgebildet ist, da RHD. Sie mögen doch bitte das vollständige Foto senden.

    Es ist erschreckend wie viele dieser Radarfotos unbrauchbar sind. Daher mein Tipp: immer erst mach nachfragen mit Hinweis, dass ggf. mehrere Personen gefahren sein könnten. Bis zu diesem Schritt ist der ganze Prozess automatisiert, d.h. das Originalfoto hat nie ein Mensch gesehen. Erst mit deiner Rückfrage muss sich da jemand die Mühe machen.

    Lotus Komotec Exige Ex460 JPS #1

  • Kommt immer auf den Sachbearbeiter an.
    Bin mal in Do geblitzt worden, leider war das Nummernschilde nicht abgebildet. Habe dann tfreundlich telefonisch nachgefragt, warum mein Kennzeichen nicht mit abgebildet wurde. Die nette Sachbearbeiterin schaute sich Ihr Schreiben an und sagte mir dann, Sie verfolgt die Angelegenheit nicht weiter, für mich sei die Sache erledigt.
    Es kam auch nichts mehr.
    Versuch es doch einfach; vielleicht bringt auch anrufen mehr und wenn Du dann noch ganz nett am Telefon bist, läßt man deine Zahlungsaufforderung vielleicht auch fallen.

    Gruß

    Georg

    Probieren geht über studieren

  • Zitat

    Dann würde mich aber wirklich interessieren, was passiert, wenn man im Rechtslenker ohne Beifahrer geblitzt wird...


    Dann bekommst du ein Foto von dir auf der rechten Seite und mußt zahlen...

    Man munkelt das es mir schonmal passiert ist...


    Du könntest aber auch mal der Behörde schreiben das wegen dem Foto deine Frau das jetzt von dir und deiner geliebten weiss und sich scheiden lassen will und das alles aufgrund ihrer Datenschutzverletzung wäre mal auf die Antwort gespannt :D

  • Ich weiß nicht wie das bei euch in Deutschland ausschaut, aber hier könnte man dich perfekt auf eine verjährung hinspielen (6 Monate). Nicht zahlen, Anzeige abwrten, spätestmöglich beeinspruchen, dann wird nachgeforscht, weider beeinspruchen weil ja falsche Fahrerseite, und dann sind die Montage schon um und fertig.

  • Ich weiß nicht wie das bei euch in Deutschland ausschaut, aber hier könnte man dich perfekt auf eine verjährung hinspielen (6 Monate). Nicht zahlen, Anzeige abwrten, spätestmöglich beeinspruchen, dann wird nachgeforscht, weider beeinspruchen weil ja falsche Fahrerseite, und dann sind die Montage schon um und fertig.


    Wenn Du innerhalb der Frist angeschrieben wirst, ist die Verjährung hinfällig. Sonst könnte da ja jeder kommen und es hinauszögern...

    Jimmykane: Du solltest Dir schon was Hübsches raussuchen. Schließlich willst Du doch an der Ampel (doppelt) neidisch bestaunt und nicht ausgelacht werden :D

  • Also, die Essener Behörde hat nach interner Umfrage einen Verfahrensfehler eingestanden und das Ganze zu den Akten gelegt ( 20 € ). Aktuell geht es um den gleichen Betrag mit einer Siegener Behörde, die will "nachbessern" und korrigiertes Foto senden, Ausgang noch unklar.