Tach Jungs,
bei mir ist in der Zulassung unter U.1 für das Standgeräusch 98 dB eingetragen (U.3 Fahrgeräusch 74).
Ist doch ziemlich laut, meine Duc hat 93 dB, ist das korrekt?
Tach Jungs,
bei mir ist in der Zulassung unter U.1 für das Standgeräusch 98 dB eingetragen (U.3 Fahrgeräusch 74).
Ist doch ziemlich laut, meine Duc hat 93 dB, ist das korrekt?
Zitat
Tach Jungs,bei mir ist in der Zulassung unter U.1 für das Standgeräusch 98 dB eingetragen (U.3 Fahrgeräusch 74).
Ist doch ziemlich laut, meine Duc hat 93 dB, ist das korrekt?
das Standgeräusch hängt doch von ein paar Faktoren ab:
Auto, Motor, Luftfilter, Krümmer, Auspuff etc.
Ein paar Details mehr wären hilfreich.
Beim 340R steht auch 98 dB im Schein.
Mehr Details gibts leider nicht. Eigetragenes Standgeräusch: 98 dB. Ich kenne andere 111R, da steht 95 dB drin udn das ist schon viel. Normal sind so was zwischen 78 und 88 dB.
Zitat
... Normal sind so was zwischen 78 und 88 dB.
bei mir steht 89 dB drin, fühlt sich aber lauter an.
ps: normale Autos sind auch langweilig...
Haben die Deppen bei mir einen Dreher drin, oder?
Ist das jetzt ein Freibrief für eine Krachtüte?
Zitat
Haben die Deppen bei mir einen Dreher drin, oder?
Ist das jetzt ein Freibrief für eine Krachtüte?
sei froh, ich würde nur eine Krachtüte mit ABE oder eine auf der Lotus steht einbauen. Eintragen kann anstrengend sein/werden. Und alles andere ist bei Kontrollen hinderlich.
Die Bastuck z.B. haben ABE
bei meiner 111R sind auch von Anfang an 98 db eingetragen und das dürfte sie inzwischen auch mindestens haben
olli
Lotus Level 1 bereits bestellt
Meine odinäre 111S MK1 hat 92dB eingetragen - besser als nix
Chouca das stimmt nicht ganz!! beim 340R stehen 100dB im Brief!!!
Es gibt aber auch Fahrzeuge die mit z.B. 109dB eingetragen sind.
Für das Standgeräusch gibt es keinen Grenzwert, Relevant ist nur das Fahrgeräusch, hier gibt es einen Grenzwert!
Ich habe mich damit eingehen befasst als ich meine CR 500 (500 2Takt) für die Straße zugelassen habe!
Gegen die hört sich der 340R wie eine Nähmaschine an!!
und Du weißt ja wie ein 340R klingt
ZitatFür das Standgeräusch gibt es keinen Grenzwert, Relevant ist nur das Fahrgeräusch, hier gibt es einen Grenzwert!
Stimmt so nicht ganz:
Es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert für das Standgeräusch. Aber es dürfen bei einer Überprüfung max. 5 dB(A) mehr sein, als eingetragen.
Sehr interessant dazu ist folgede Veröffentlichung vom KBA, die den Sheriffs als Referenz vorliegt: "Kraftstoffverbrauchs- und Emissions-Typprüfwerte von Kraftfahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis oder
EG-Typgenehmigung"
"Leider" sind unsere Autos nicht enthalten
Gibt's eigentlich eine Möglichkeit, das Fahrgeräusch ohne Unterstützung der Exekutive zu ermitteln? Mich würd' echt interessieren, was mein Seven an Schalldruck in die Umgebung entläßt. Die Angabe lt. Zulassungsschein mit sanftmütigen 0 dBA kann ich nämlich nicht recht glauben.
Den Aussagen des geneigten Beobachters zufolge klingt mein Seven eher recht drastisch, was ich gerne bestätige. Längere Fahrten ohne Ohrstöpsel gefährden jedenfalls das Gehör - ich meine festgestellt zu haben, daß etwa ein offener V8 (also ebenfalls, wie mein Seven ohne unnötigem Schalldämpfer), wie er in einem dieser Boote (Ihr wisst schon: die mit dem Propellerantrieb) in den Everglades gerne montiert wird, geringfügig lauter ist. Nach einer ausgiebigen Fahrt mit einem derartigen Boot war jedenfalls die Verständigung mit meiner Frau nur eingeschränkt möglich; dies ist auch nach einer längeren Fahrt im Seven so (was im zweiteren Fall nicht am Verdruß, sondern vielmehr an der Vertäubung liegt).