Die Stützlast orientert sich vorwiegend am Hänger, nachrangig am Zugfahrzeug und wird nach tatsächliche Anhängelast / 100 x 4 errechnet, aber nicht weniger als 25kg. Steht so in der StVO und sollte man eigentlich auch schon mal gehört haben, wenn man mit Anhänger losfährt.
Ok, Guido braucht Arbeit, daher ist es ihm lieber, wenn das niemand beachtet. Und natürlich kontrollieren die Damen und Herren in allen Blauschattierungen das gerne, vor allem auf der BAB.