• Die Stützlast orientert sich vorwiegend am Hänger, nachrangig am Zugfahrzeug und wird nach tatsächliche Anhängelast / 100 x 4 errechnet, aber nicht weniger als 25kg. Steht so in der StVO und sollte man eigentlich auch schon mal gehört haben, wenn man mit Anhänger losfährt.

    Ok, Guido braucht Arbeit, daher ist es ihm lieber, wenn das niemand beachtet. Und natürlich kontrollieren die Damen und Herren in allen Blauschattierungen das gerne, vor allem auf der BAB.

  • Moin,

    bloß keine Arbeit mehr bevor hier nicht mindestens 2 Wochen nichts passiert...

    Ausnahme würde ich bei einer V6 Exe machen die unter dem Anhänger zu liegen kommt und zum Restwert veräußert wird....

    Und wer mit zu wenig Stützlast fährt merkt das und falls nicht hat er es auch nicht besser verdient.


    Guido

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  • Ich wiege das bei Gelegenheit mal nach

    Mein 350er Pongratz ohne Windenstand, aber mit Ersatzrad und kleiner Alubox (2,5kg) vor der Ladefläche hat 33kg am Kupplungskopf. Gemessen mit einer brauchbaren Stützlastwaage in korrekter Höhe.

    Ja, ich wollte es möglichst genau wissen um den Ausbau des Hängers richtig planen zu können.

  • Bei uns werden Baumarktanhänger meist zusammen mit zwei Sack Zement zum austarieren verkauft. Daher doch die Bezeichnung!

    Ein Humbaur Leichtgewicht habe ich für Gartenabfälle. Der bringt leer niemals 25kg auf den Kugelkopf.

    Bei den erwähnten 25kg handelt es sich allerdings um:

    Zitat Busgeldkatalog "Bei Gespannen, die von einem Pkw gezogen werden, liegt die zulässige Stützlast meist im Bereich von 50 bis 100 Kilogramm (ohne die max. Stützlast der Anhängerkupplung zu berücksichtigen). Laut § 44 Abs. 3 der StVZO muss die technisch zulässige Stützlast in Deutschland mindestens 25 Kilogramm betragen, wenn es sich nicht um ein Kraftrad handelt."

    Die Zementsäcke können also ausgeladen werden.