• Hallo Lotus Fahrer und Fans,

    ich bin gerade dabei mir eine Exige V6 CR zu kaufen. Dazu bräuchte ich noch ein paar Tipps.

    Es geht um ein Auto das kurz in England zugelassen war. Gibt es da Probleme bei der Anmeldung in Deutschland? Garantie läuft 3 Jahre auf das Werk wurde mir gesagt. Sonstige Nachteile zu den 3 Jahren Wartung die fehlen?

    Dann hätte ich noch eine Frage zu der Cup 360, was ist darin alles verbaut was die Performance steigert im Vergleich zum CR? Garantie ist nur ein Jahr darauf, das habe ich schon mit bekommen.

    Gruß

    Roland

  • Hallo. Der/Die 360 hat eine andere Auspuffanlage und Luftfilter daher die 10 PS mehr. Dazu 4-Punktgurt, Cup-Sitze etc. und ist ca. 50 Kilo leichter als die Exige S und 35 Kilo leichter als die CR.

    Anmeldung sollte als EU-Modell kein Problem sein, aber da es vermutlich ein RHD Modell ist könnte das ein Problem mit den Scheinwerfern geben. Da sollte sich aber mal jemand kompetenteres hier äußern der schon RHD importiert hat ;)

  • Der Wagen ist ein Linkslenker der bisher nicht gefahren wurde. Nur mit EZ in England. Mir geht es nur darum das ich nichts machen muss außer zur Zulassungsstelle zu gehen und fertig. Auf große Aktionen habe ich keine Lust.

  • Für die Zulassung brauchst du nur die CoC (ganz wichtig), den Kaufvertrag und die alten englische Papiere.
    Ggf. verlangt die Zulassungsstelle noch einen TÜV Bericht/Vorführung, das ist aber keine Einzelabnahme oder ähnlich, der TÜV bestätigt nur, dass Fahrzeug und CoC-Dokument auch identisch sind (Fahrgestellnummer). HU entfällt auch, da das Fahrzeug noch zu neu ist.
    Bei neueren EU-Fahrzeugen mit CoC also alles recht simpel und fast genauso einfach wie ein Dt. Fahrzeug.
    > Am besten einfach zur Sicherheit vorher mal kurz mit deiner Zulassungsstelle telefonieren.

    Bei mir war es so dass ich noch eine zusätzliche Gebühr von ein paar Euro zahlen musst und es ein paar Minuten länger dauerte, da Lotus nicht in deren Datenbank war und sie vom CoC alle Daten händische abschreiben/übernehmen mussten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Blue1000 (20. Februar 2016 um 00:32)

  • Ich hab das selbst vor kurzem für nen BMW aus USA gemacht ... das war ne ganze Ecke komplizierter... aber am Ende auch nicht so schlimm wie man denkt. UK ist was anderes und ein CoC macht alles relativ einfach...

    Den CR kann ich nur empfehlen. Wirst viel Spaß damit haben.

    Gruß

    Norbert

  • Wenn Exige 2016 den Wagen als Privatperson erwirbt
    gilt für ihn m.E. das Fahrzeug-Einzelbesteuerungsverfahren.

    Der innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs unterliegt immer der Erhebung der Umsatzsteuer im Bestimmungsland.
    Während Unternehmer den Fahrzeugerwerb im normalen Umsatzbesteuerungsverfahren anmelden müssen, gilt für alle anderen Personen (z.B. Privatpersonen) das sogenannte Fahrzeug-Einzelbesteuerungsverfahren. An diesem Fahrzeug-Einzelbesteuerungsverfahren müssen teilnehmen:

    • Nichtunternehmer (zum Beispiel Privatpersonen)
    • Unternehmer (ausgenommen juristische Personen), die das Fahrzeug für Zwecke außerhalb ihres Unternehmens erwerben
    • nichtunternehmerisch tätige Personenvereinigungen

    MfG

    Lars

    Das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren.

    Einmal editiert, zuletzt von ectabane (22. Februar 2016 um 14:14)