- Offizieller Beitrag
Gibt es denn sonstige Gründe, warum Josef den eigenen Verkäufer nicht in die Pflicht nehmen kann? Was die denn sein könnten?
Ich finde, man sollte hier nicht mit Mutmaßungen anfangen. Dennoch sind natürlich Szenarien denkbar, unter denen eine Wandlung vermutlich nicht so eindeutig einklagbar wäre. Stell Dir beispielsweise vor, Du gehst zu einem Importeur und sagst: "DAS Auto will ich haben, bring es mir nach Deutschland". Dann gibst Du dem Importeur ja nicht automatisch einen Auftrag das Fahrzeug auf Herz und Nieren zu prüfen. Und der Importeur kann seinen Vertrag auch nur "nach bestem Wissen und Gewissen" formulieren. Da muss kein böser Wille im Spiel sein. Was ist, wenn schon der Vorbesitzer dem Importeur einen früheren Schaden verschwiegen hat? Vielleicht gibt es im Vertrag mit dem Vorbesitzer nicht mal einen Hinweis auf die Unfallfreiheit. Wer "haftet" dann? Und wie kommt man zu seinem Recht?
Dieses Szenario muss nun aber nicht weitergesponnen werden, denn es hat - vermutlich - nichts mit diesem Fall zu tun und ist rein erfunden.