Tach zusammen,
kennt sich jemand mit Fahrzeugen als Umzugsgut bei einer Rückkehr aus dem Ausland nach D aus?!
Im Detail geht es mir um die Frist, bis wann ich mit meinem Auto beim Zoll vorfahren darf, damit es noch als Umzugsgut nach dem eigentlichen Umzug gilt.
Auf der zoll.de Seite findet man:
"Werden Kraftfahrzeuge oder Sportflugzeuge als Übersiedlungsgut angemeldet, ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug bzw. das Flugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war (z.B. Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde)."
und weiter:
"Das Übersiedlungsgut muss innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach dem Umzug des Begünstigten von diesem in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Das Umzugsgut kann auch in mehreren Teilsendungen eingeführt werden. Die Zwölf-Monatsfrist darf aber insgesamt nicht überschritten werden."
Ich verstehe darunter, dass ich z.B. einen Monat (eben bis zu max. 12 Monaten) nach meinem eigentlichen Umzug (dabei soll das erste Auto beim eigentlichen Umzug als Umzugsgut gleich dabei sein) mit meinem 2. Auto beim Zoll vorfahren kann, es als weitere Teilsendung zu deklarieren, und es wird weiterhin als Umzugsgut behandelt. In meinem Fall wäre das der Lotus, den ich wenn es geht nicht bei Schnee und Eis über den Zoll fahren möchte.
Je mehr Leute (die sich damit eigentlich auskennen sollten) ich dazu befrage, je mehr unterschiedliche Varianten werden mir unterbreitet.
Ich selbst habe schon beim Zoll angerufen und eine andere Aussage erhalten, als die Spedition, die den Umzug abwickeln soll.
Natürlich gebe es noch die Möglichkeit, das Auto auf nem Hänger mitzunehmen, aber das will halt auch alles organisiert und bezahlt werden.
Und das würde ich gerne vermeiden.
Weiss jemand Rat oder kennt jemanden der vielleicht jemanden kennt dessen Halbbruder väterlicherseits....blabla sich damit auskennt!?