• Tach zusammen,

    kennt sich jemand mit Fahrzeugen als Umzugsgut bei einer Rückkehr aus dem Ausland nach D aus?!

    Im Detail geht es mir um die Frist, bis wann ich mit meinem Auto beim Zoll vorfahren darf, damit es noch als Umzugsgut nach dem eigentlichen Umzug gilt.

    Auf der zoll.de Seite findet man:

    "Werden Kraftfahrzeuge oder Sportflugzeuge als Übersiedlungsgut angemeldet, ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug bzw. das Flugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war (z.B. Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde)."

    und weiter:

    "Das Übersiedlungsgut muss innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach dem Umzug des Begünstigten von diesem in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Das Umzugsgut kann auch in mehreren Teilsendungen eingeführt werden. Die Zwölf-Monatsfrist darf aber insgesamt nicht überschritten werden."

    Ich verstehe darunter, dass ich z.B. einen Monat (eben bis zu max. 12 Monaten) nach meinem eigentlichen Umzug (dabei soll das erste Auto beim eigentlichen Umzug als Umzugsgut gleich dabei sein) mit meinem 2. Auto beim Zoll vorfahren kann, es als weitere Teilsendung zu deklarieren, und es wird weiterhin als Umzugsgut behandelt. In meinem Fall wäre das der Lotus, den ich wenn es geht nicht bei Schnee und Eis über den Zoll fahren möchte.

    Je mehr Leute (die sich damit eigentlich auskennen sollten) ich dazu befrage, je mehr unterschiedliche Varianten werden mir unterbreitet.

    Ich selbst habe schon beim Zoll angerufen und eine andere Aussage erhalten, als die Spedition, die den Umzug abwickeln soll.

    Natürlich gebe es noch die Möglichkeit, das Auto auf nem Hänger mitzunehmen, aber das will halt auch alles organisiert und bezahlt werden.

    Und das würde ich gerne vermeiden.

    Weiss jemand Rat oder kennt jemanden der vielleicht jemanden kennt dessen Halbbruder väterlicherseits....blabla sich damit auskennt!? ?(

  • Ein guter Ansprechpartner für dich wäre wahrscheinlich (ausser des Zollamtes) der TÜV.


    Bei Umzugsgut handelt sich um einen Import.

    Die Richtlinien und das Verfahren sind in der Regel die selben wie bei Import.


    Der Unterschied zwischen Umzugsgut und Import besteht darin, dass das Fahrzeug seit mehr als 6 Monaten auf deinem Namen zugelassen ist. Das gilt auch bei Ausnahmen in der EU. Du kannst es immer als Umzugsgut deklarieren, innerhalb der 12 Monaten. Das muss bei der Zoll bewiesen werden. Sonst bezahlst du die 10% X( .
    Ich glaube auch (bin aber gar nicht sicher) dass du mit deinem Fahrzeug 12 Monaten in Deutschland mit originalem Kennzeichen fahren darfst.


    Soweit ich weiss (aber ich persönlich habe es nie ausser der EU gemacht) braucht man dazu alles, was man für die(Einwohner-) Anmeldung braucht, um den Umzug zu beweisen :Anmeldebescheinigung des deutschen Einwohneramt, Mietvertrag o.ä, eventuell Arbeitgeberbescheinigung, Visas (glaube ich).


    Zum formellen Verfahren weiss ich nicht genau, da fragst du am Besten den Zollamt. Hoffentlich habe ich dir ein Bisschen geholfen.

  • Anmeldung des Fahrzeugs auf den Namen des Fahrzeughalters muss an dem Ort erfolgen wo er sich mindestens 6 Monate eines Jahres aufhält -das gilt dann als der Wohnort/Hauptwohnsitz.

    Also müsstest du vom Prinzip erst nachdem du rechtlich in Deutschland 'als wohnhaft angemeldet' bist, dann auch dein(e) Autos(s) hier zulassen. So verstehe ich das zumindest.

    Finde es übrigens bedenklich, das Hausrat und Privatfahrzeuge nach deinen Erläuterungen offenbar unterschiedlich behandelt werden können??
    -denn Steuern zahlen auf privaten Besitz welcher nicht ursächlich zum gewerblichen Handel bestmmt ist, warum sollte man sowas unterstützen ..sch*****Bürokratie ..wäre das bei einem 'EU'-Land auch so streng geregelt ? Es kann ja auch gebrauchtes Zeugs sein aus deinem Privathaus/Wochenendhaus im Ausland -wer will/kann da schon entscheiden ob das alles deins ist

    "..eine alte else riecht meist nach frostschutz, wenn die nach totem hund riecht solltest du den marder ausbauen....."- 'C' by Guido Schuchert

    "selber essen macht satt" -'C' by me

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Aber so richtig zufrieden bin ich noch nicht.

    Im Moment wäre es nur wichtig für mich zu wissen, ob ich wirklich bis max. 3 Tage nach dem eigentlich Umzug alle weiteren Fahrzeuge über den Zoll bringen muss.
    Lt. Spedition, die wiederum die Frist angeblich vom Zoll selbst haben will, hat mir freundlicherweise das Mail vom Zoll weitergeleitet - dort war aber nichts von einer Frist erwähnt. Ich könnt :kotz:

    Und dann wäre es noch gut zu wissen, was es mit dem Gefasel von den mehreren Teillieferungen innerhalb 12 Monate auf sich hat. Wenn das geht und ich auch ein Auto als Teillieferung deklarieren könnte (was meines Erachtens gehen sollte) wäre ich vollstens zufrieden.

    Übrigens sollte man sich nicht mit einem geliehenen Auto mit ausländischem Kennzeichen, auch wenn man angibt es wäre vom Freund geliehen, erwischen lassen...das wird teuer. In dem Land, in dem man arbeitet und lebt muss man mit inländischem Kennzeichen fahren...sonst nix gut. Hintergrund ist wohl der, dass die Behörden verhindern wollen, dass man irgendwo auf der Welt wo Steuer und Versicherung günstig sind, sein Auto anmeldet und so wohlmöglich unterversichert durch die Gegend gondelt. Das sehe ich ja noch ein.

    Bleibt wohl mal wieder nichts anderes übrig als sich selbst schlau zu machen. Wie sooft heutzutage.

  • inländische (deutsche) Kennzeichen brauchst du nur wenn du selber der Fahrzeughalter sein willst, und du dich hier mehr als 6 Monate aufhälst im Jahr (dann kommt die Hauptwohnsitz-Regel zum tragen!)

    ..geht also durchaus einen Wagen noch ne Weile in deinem früheren Aufenthaltsort registriert zu lassen, du musst nur einen Bekannten/Verwandten finden welcher das Fahrzeug formal übernimmt dort und es oft genug zu sich holt.

    "..eine alte else riecht meist nach frostschutz, wenn die nach totem hund riecht solltest du den marder ausbauen....."- 'C' by Guido Schuchert

    "selber essen macht satt" -'C' by me

  • Nachtrag:

    Also alles easy:

    Man muss (wie sooft) einfach mal selbst die Sache in die Hand nehmen.

    Umzugsgut kann in mehrerer Teillieferungen eingeführt werden. Also auch ein Auto. Einziger Haken: man muss für jede Teillieferung den gesamten Papierkram nochmals machen.

    Übrigens:
    Man kann als Privatperson sogar Leasingfzge als Umzugsgut abgabefrei mitnehmen, wenn man sie nachweislich mindestens 6 Monate vorher schon in Gebrauch hatte. Sie müssen dabei nicht seit min. 6 Monaten Eigentum sein (dann würde man ja auch nicht mehr von einem Leasingfzg sprechen...). Es reicht wie schon erwähnt, dass man nachweisen kann, dass man sie seit einem halben Jahr in Gebrauch hat.

    Ganz bemerkenswert. Hierbei war nämlich der Schlamassel losgegangen.

    Und noch was zu den Kosten: der Zoll köpft einem direkt für einen Benziner 25Euro pro 100ccm (mal schnell gerechnet: 450Euro für einen 1.8l Lotus :wacko: ) Kfz-Steuer ab. 8| Die werden dann später wieder mit dem eigentlichen Steuersatz verrechnet.