EU Recht bei Kaufverträgen

  • Hi Leute,

    ist zufällig jemand bei Kaufverträgen kundig?!
    Ich hab meine Elise in DE gekauft (bin AUT), mit riesen Gier hab ich da (hoffentlich) nicht etwas vorschnell unterschrieben.

    Auf dem Kaufvertrag hat der deutsche Händler hinaufgeschrieben, "wegen Exportgeschäft keine Garantie oder Gewährleistung)". Hab bei unserem Autoclub noch vorher nachgefragt, lt. deren Meinung ist das nicht haltbar (da es ja ein Eu weites Gesetz gibt wonach er sehrwohl auch bei Export Haftung übernimmt).
    Doch nun, wo mir der Kühler geplatzt ist und es jetzt wirklich darum geht dem Händler auf die zehen zu steigen... weis nicht, was wenn der da wirklich mit dem saublöden Passus durchkommt? ?(

    So im nach hinein... zum Autokauf brauchst einen anständigen Mechaniker (oder wissenden) UND einen Rechtsanwalt. :wacko:

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde das Thema garnicht uninteressant, kann es doch auch jeden betreffen, der darüber nachdenkt ein Fz. aus UK zu importieren. Es wäre also schön, wenn das Thema weiter hier im Forum besprochen wird und nicht nur per PMs, soweit möglich.

    HorstGas: Lass uns doch bitte wissen, wie die Sache sich für Dich entwickelt. Danke!

    --- Elise: Da steigt man nicht ein, die zieht man sich an! ---

  • Imho:

    Recht haben und Recht bekommen....

    Ich würde das ganz pragmatisch sehen:
    Reparaturkosten vs potentieller Rechtsanwaltskosten/Gerichtskosten und eigener Nerven/Zeit.
    Umfasst die Garantie eine Abholung des Fahrzeugs?
    Wenn du den Wagen auf einem Transporter dort hin karren und abholen mußt --> rechnet sich das noch?
    Lotus kann die Original-Teile (die du beim Händler ggf. bekommst; Ersatzteile aus dem Zubehör wird der Händler vermutlich nicht zahlen wollen --> willst du den gleichen Kühler nochmal?) nicht liefen und der Wagen wird erst Dezember fertig, es liegt aber Schnee und Eis -> mit Hänger zurück?


    skizzy
    Selbiges würde ich mir auch bei einem UK-Kauf überlegen...

    Selbst wenn der Händler sagt, er würde das Fahrzeug auf Garantie reparieren und du müßtest es nur vorbei bringen --> was dann?
    Du karrst die Karre auf nem Hänger dahin und der Händler stellt fest (nach 2-4 Tagen, du bist wieder @home) das die "Gebrauchtwagengarantie" nicht greift?
    usw..
    :(

    Fazit:
    Wenn ich mir aus Preisgründen einen Gebrauchtwagen kaufe, und diesen dann auch im Ausland (weil günstiger), muß ich halt mit gewissen Risiken leben.
    Dann passt man halt das eigene Budget entsprechend an und legt ein Teil des selbigen für potentielle Reparaturen zurück.
    Imho wesentlich einfacher, als wegen ein paar hundert €uro ein grenzüberschreitenden Rechtsstreit zu entfachen, bei dem unterm Strich nur die Anwälte gewinnen.
    ;)

    mfG Sascha

  • @ drdope;
    magst ja Recht haben, es zahlt sich möglicher weise nicht aus. Doch wäre es interessant was für Möglichkeiten ich habe und welche der Händler. Wenn der Händler das Recht hat, ohne sich an den Transportkosten zu beteiligen, das Fahrzeug selber zu reparieren ( er ist ein sehr kleiner Händler ohne echte Werkstatt) - kann ich mir jegliche Mühe sparen, auch wenn ich weis das er die Reparatur nur "irgendwie" hinbekommt.

    Mal sehen...

    ich werde berichten.