Hi Leute,
ist zufällig jemand bei Kaufverträgen kundig?!
Ich hab meine Elise in DE gekauft (bin AUT), mit riesen Gier hab ich da (hoffentlich) nicht etwas vorschnell unterschrieben.
Auf dem Kaufvertrag hat der deutsche Händler hinaufgeschrieben, "wegen Exportgeschäft keine Garantie oder Gewährleistung)". Hab bei unserem Autoclub noch vorher nachgefragt, lt. deren Meinung ist das nicht haltbar (da es ja ein Eu weites Gesetz gibt wonach er sehrwohl auch bei Export Haftung übernimmt).
Doch nun, wo mir der Kühler geplatzt ist und es jetzt wirklich darum geht dem Händler auf die zehen zu steigen... weis nicht, was wenn der da wirklich mit dem saublöden Passus durchkommt?
So im nach hinein... zum Autokauf brauchst einen anständigen Mechaniker (oder wissenden) UND einen Rechtsanwalt. :wacko: