Anonymverfügung Österreich, Ausweg?

  • Hi Leute,
    ich weis passt nicht hier her, aber Fragen kostet ja nichts! :rolleyes:

    Hab heute gleich 2 Anonymverfügungen bekommen! ;( ;( Ich bin in der "50"er einmal um 11 und einma um 13km/h zu schnell gefahren. :cursing: Beide Polizeiballkarten kosten je 50 Teuronen!
    Hat wer da eine Idee wie man da mit rechtlichen Schlupflöchern rauskommt?!

    Bitte keine Antworten wie; ist eine gerechte Strafe - du hast sie verdient, oder über Sinn und Unsinn... und NEIN ich glaub nicht das nur weil der Majakalender 2012 zu Ende ist wir alle sterben! :pinch:

    Also... ich bin ganz Ohr! :thumbup:

  • warum 'Anonym' ..darf bei euch der Beschuldigte keine Unterlagen erhalten aus welchen hervorgeht wer (Kennnummer des Beamten), womit (Gerätetyp) unter welchen Umständen/in welcher Position geblitzt wurde ? Also dürft ihr auch per Verkehrsanwalt Widerspruch einlegen ?

    "..eine alte else riecht meist nach frostschutz, wenn die nach totem hund riecht solltest du den marder ausbauen....."- 'C' by Guido Schuchert

    "selber essen macht satt" -'C' by me

  • @ Günter,

    sollte eine "vereinfachte" Abwicklung sein. Vorteil, du zahlst weniger, Nachteil, NULL Information (auuser welches Kennzeichen,Ort des geschehens und wieviel du drüber warst).

    Mir kommt vor die schicken da ein bissl vorschnell... wenn du mehr Daten haben willst musst du die Anonymverfügung einfach ignorieren, dann kommt nach 4 Wochen eine Lenkererhebung und damit das echte Strafverfahren = teurer, ausser du hast einen Ausweg...

  • Wer ne Verkehrsrechtschutz hat sollte auch bei einem Strafzettel Unterstützung bekommen, würde ich jetzt erwarten.. .

    Finde die herrlich 'klassische' freundliche Ausdrucksweise in Austria aber herzlich: -> Anonymverfügung und "Lenkerhebung" vs. die typisch deutsch 'harten' Ausdrucksformen wie Bußgeldbescheid und Strafanzeige ..insbesondere die Lenkerhebung hat's mir angetan ;) ..sorry Horst für die Abschweifung, aber du merkst schon 100Euro ist ne etwas größere Tankfüllung, solang hier nicht einer Anwalt ist wirst du wohl kaum aktive Unterstützer finden.

    "..eine alte else riecht meist nach frostschutz, wenn die nach totem hund riecht solltest du den marder ausbauen....."- 'C' by Guido Schuchert

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  • Daniel82: bezüglich deiner Nachricht/Post ..ja richtig, die Polizei stellt in D. das Foto online und du kriegst hier ein Schreiben zum Sachverhalt ..mit dem Hinweis wo du das 'Beweisfoto' einsehen kannst. Wer nicht erkennbar ist (oder sich dafür hält), der darf auch von dem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen, und/oder behaupten nicht schuldig zu sein. Dann müssen die mit deinem Blitzerfoto und den Daten aus dem Melderegister ggf. in der Nachbarschaft hausieren gehen oder sich sonstwie eine Identifizierung einholen. Letztlich soll es auch Auflagen wie Fahrtenbuch und solche Scherze geben ..hab ich aber bis jetzt nie gebraucht, da auf merkwürdige Weise immer so geblitzt wird, dass es nur "schnelles Geld" bringt für die Landeskassen, jedoch der Führerschein mir nie entzogen wurde ...ein Schelm wer Behördlichen Vorsatz darin sieht ;)

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