• Noch mal ich.

    An die Versicherungschecker unter Euch:

    Stimmt es, dass ich nur meine Schadensfreiheitsrabatte für 2 Fzge verwenden kann, wenn beide jeweils mit Saisonkennzeichen ausgestattet sind, die sich ein Jahr teilen? Also z.B. das erste Fzg 11-2 und das zweite 3-10?!

    Ich könnte also nicht das erste von 9-4 anmelden und meine SFRs auch dafür verwenden?

    Frage ziehlt darauf ab, dass ich im Moment die günstigste Variante für Lotus und Ersatzfzg suche und das Ersatzfzg sollte eigentlich das ganze Jahr angemeldet bleiben, von wegen Transporte, schlechtes Wetter, etc...als Zweitwagen fängt man aber wohl bei SFR2 an... 8|

    Ich blicke nicht durch.

  • So wie ich das kenne ist es Verhandlungssache. Meine Erfahrung ist aber nicht so gross...


    Es wird aber zurzeit in Deutschland ein Wechselkennzeichen eingeführt (Frage : Kann man das schon beantragen ?), der genau für solchen Fälle bestimmt ist. Da weiss ich leider nicht genau wie es geht. Es sollte "ab 2012" verfügbar sein...


    Gruss,

  • Meines Wissens ist das Wechselkennzeichen ab Mitte 2012 zu haben...allerdings sträuben sich wohl die Versicherungsgesellschaften dagegen, so dass wohl keine vernünftigen Tarife zustandekommen.
    Wobei ich glaube, dass es in meinem Fall sicher günstiger damit ist, wenn wohl auch nicht soo viel wie sich alle erhofft haben. Bis dahin muss ich eben die günstigste Variante für mich für die beiden Fzge finden.

    Mich hatte nur irritiert, dass wohl der eigene Schadensfreiheitsrabatt so gar nichts mit dem des 2. Wagens zu tun haben soll. ?(

  • Ja, das funktioniert sogar sehr gut!
    Billiger kann man eine Elise nicht fahren.
    Meine Elli teilt sich die Saison mit einem 1L/45PS Auto.
    So zahlt man im Jahr Vollkasko und 150SB nur schlappe 450€.

  • Hallo Gast!

    Habe nicht ganz kapiert was sehr gut funktioniert...das geteilte Saisonkennzeichen oder das Wechselkennzeichen?

    Aber wichtiger: Welche Versicherung?? Klingt schon sehr günstig... 8o

    Grüsse,

    mille


    Saisonkennzeichen.
    Funktioniert nur wenn sich beide Fahrzeuge abwechseln und nicht überschneiden. Bei mir wurde das 45PS-Möhrchen zur Einstufung genutzt.
    Welche Versicherung spielt keine Rolle, da das jede V. macht und sich mit der Schlüsselnummer aus dem Fahrzeugschein nicht mehr rausreden kann.
    Sprich das 45PS-Auto kann man einstufen weil davon >100.000 in D rumfahren. Die Elli muss nicht eingestuft werden da das andere Fahrzeug dafür verwendet wird. (Deßhalb ist es ja so günstig: Kein Zweitwagen, beide gelten als eins!) Es spielt auch keine Rolle welches KFZ länger in der Saison fährt.

    Gruß

  • Hi,

    das geht meiner Erfahrung nach nicht bei allen Versicherungen. Habe das grade mit der DA-Direkt durchexerziert. Bevor ich das Winterauto angemeldet habe, hat mit die Olle am Tel. gesagt das ginge. Als ich dann mein Winterauto "auf den gleichen PRozenten bei der gleichen Versicherung" weiterfahren wollte, bekam ich plötzlich eine schriftliche Änderungsmeldung, dass das der Lotus nicht abgemeldet sei und insofern ein höherer Versicherungsbeitrag für das Winterauto zu entrichten sei. Das war mir dann auch noch egal, da der Versicherungsbeitrag für den Suzuki nur 50€ angehoben wurde.

    Anfang Februar erhielt ich dann eine Mitteilung seitens der Versicherung, dass der Lotusversicherungsbeitrag hochgestuft würde, und zwar von 40 auf 100%. NAch langem telefonischen sowie schriftlichem hin und her hat man den Fehler dann eingesehen und den Lotus wieder zurückgestuft - wobei natürlich letzte Woche zunächst der höhere Betrag abgebucht wurde. Ich soll dann kurzfristig eine Gutschrift erhalten.

    Beim nächsten Fahrzeug schließe ich nicht bei einer Direktversicherung ab.