Genau diese SCC 12176 hab ich mir gekauft und jetzt beim TÜV nachgefragt, anscheinend ist es wie folgt:
Prinzipiell kann man nur Spurplatten abnehmen lassen, welche ein Teilegutachten (für das entsprechende Fahrzeug!) haben. Ohne Teilegutachten, auch wenn es ein Prüfbericht zur Festigkeit gibt, ist es nicht möglich, auch nicht mit Einzelabnahme.
Diese SCC 12176 Spurplatten haben kein Teilegutachten für einen Lotus - die einzigen Spurplatten mit Teilegutachten für einen Lotus Elise die ich gefunden hab sind von H&R, allerdings nur 14mm dick.
SunnyH
So ganz bin ich da noch nicht durch gestiegen, aber mein Verständnis ist wie folgt:
Möchte man Spurplatten verbauen, dann gibt es 3 Möglichkeiten...
...1) Die Spurplatten haben eine ABE in der konkret das Fahrzeug gelistet ist, dann kann man die Spurplatten verbauen und muss nicht zum TÜV, aber die ABE immer mitführen (es gibt glaub ich Ausnahmen, wenn in der ABE für das konkrete Fahrzeug irgendwelche Auflagen vermerkt sind)
... 2) Die Spurplatten haben ein Teilegutachten in dem konkret das Fahrzeug gelistet ist, dann gilt das was in dieser TGA steht, idR steht da drin, dass eine Anbauabnahme beim TÜV ausreicht (TÜV schaut quasi nur, dass die Spurplatten Bestimmungsgemäß montiert ist), ob das in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss oder nicht steht im TGA - ist mein Fahrzeug nicht in dem TGA gelistet, dann ist dieses nach meinem Verständnis für mich völlig unnütz (ein TGA besagt nach meinem Verständnis nämlich, dass der Hersteller der Spurplatten zusammen mit dem TÜV schon mal für die gelisteten Fahrzeuge überprüft hat, ob alle gesetzlichen Regelungen eingehalten werden, zb Abdeckung der Reifen)
... 3) Die Spurplatten haben lediglich ein Festigkeitsgutachten/-nachweis, dann braucht man nach meinem Verständnis eine Einzelabnahme, da der TÜV genau prüfen muss ob alle gssetzlichen Regelungen bezüglich Reifen Abdeckung etc eingehalten werden
Aber wie gesagt, das ist nur mein aktuelles Verständnis mach etwas Recherche, alle Angaben ohne Gewähr - falls jemand etwas bestätigen oder widerlegen kann gerne melden
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Mein Punkt 3 oben scheint so also nicht möglich zu sein und Punkt 2 stimmt so.
Ich hab eine 2001er Rover Elise S2 mit ET18 auf der Hinterachse (Original Felgen).
Auf Nachfrage hat der Lotus Support mir ein Dokument geschickt das bestätigt, dass ich ET38 Felgen auf der Hinterachse fahren darf, also 20mm weiter innen. Der TÜV hat mir bestätigt, dass ich mit diesem Dokument ohne Abnahme diese Felgen / Reifen Kombis fahren darf (das Dokument ist sozusagen eine Erweiterung vom CoC).
Das kuriose ist, der Reifen berührt bei Montage der ET38 Felgen das Radhaus, schleift also. Auf Nachfrage bei Lotus ob sie mir offiziell bestätigen können, dass ich 20mm Distanzscheiben verwenden darf (um wieder auf die originale ET18 zu kommen), antworteten sie nein und sie raten explizit von der Verwendung von Distanzscheiben ab.
Soll ich also laut Lotus mit den schleifenden Reifen rum fahren?!
Ich hab den Sachverhalt oben so dem TÜV Prüfer erklärt und erklärt, dass ich die 20mm Spurplatten nur verbaue, um wieder auf die gleiche ET zu kommen wie mit den Original-Felgen (Reifen bleiben ja gleich), sprich die gesamte Spurbreite bleibt dann mit Spurplatten gleich.
Darauf hin hat er gesagt, es passt, wenn ich Spurplatten nehme die irgendein Teilegutachten haben, auch wenn es nicht speziell für mein Fahrzeug ist (?!).
Die SCC 12176 haben für diverse Fahrzeuge ein Teilegutachten, u.A. für einen Opel Astra - mit diesem Teilegutachten und der Bestätigung von Lotus, dass ich die 8Jx17 ET38 Felgen auf der Hinterachse fahren darf, werde ich jetzt mal versuchen sie eintragen zu lassen.
Insgesamt hab ich bisschen das Gefühl, dass der TÜV selber nicht ganz genau weiß was für Gutachten jetzt ausreichend sind oder nicht... es bleibt spannend...