die ursprüngliche Frage war 'Nutzungsausfall durchsetzen/einfordern'.
eine kurze Runde Google zu der Regelung, Gerichtsurteile und nachdenken, warum und wofür diese Regelung überhaupt existiert zeigt für mich ganz eindeutig, warum Nutzungsausfall schwer für einen Lotus mit dem dafür 'üblichen' Nutzungsprofil einklagbar ist. Kai (#24+#26) hat es gut zusammengefasst.
wenn also der Lotus nicht das einzige verfügbare Fahrzeug ist, dann besteht kaum eine Chance, einfach die gesamte 'Abwesenheitsdauer' anzusetzen. macht ja auch Sinn. und selbst wenn der Lotus das einzige Fahrzeug wäre, dann wird genau hingeschaut, ob das Fahrzeug auch gemäss eingefordertem Nutzungsausfall 'normalerweise' entsprechend genutzt wird.
nochmal, es geht nicht um Bereicherung, sondern den monetären Schaden für alle Beteiligten gering zu halten. es hilft vielleicht, sich die Frage zu stellen, wieso eine (wenn auch mehrmonatiger) Nichtverfügbarkeit mit mehreren tausend Euro durch die Versicherung und damit auch indirekt die anderen Versicherungsnehmer kompensiert werden soll, wenn es eine solche Nutzung garnicht gibt.
verstehe, das man als Geschädigter schnell in Versuchung kommt, den gefühlten Schaden und Ärger mitkompensieren lassen zu wollen. aber was hier anhand der Beispiele und abdrehenden Diskussion durchschimmert und die Versicherung natürlich von ihrer Seite tagtäglich erleben, ist dass die hohen Beträge Begehrlichkeiten wecken UND es nicht mehr alleine um die Wiederherstellung des vorherigen Standes (als wäre nichts passiert), sondern tatsächlich um Bereicherung und/oder Kompensation von gefühlten 'Ungerechtigkeiten' geht.
da das Beispiel hier angebracht wurde: die Versicherung muss z.B. auch darauf achten, wie ein Schaden tatsächlich instandgesetzt wird, d.h. sie überweist nicht grundsätzlich immer die des Gutachters ermittelten Beträge einfach so, sondern wartet eher auf die tatsächlich anfallenden Kosten. es gilt halt, dass der Geschädigte wieder materiell 'schadenlos' gestellt werden muss. deshalb wird z.B. die MwSt nicht überwiesen, wenn keine Werkstattrechnung vorliegt, da bei Eigenleistung halt keine MwSt der Arbeit anfällt. wenn also ein Gutachter einen Schaden nach Methode x empfiehlt, der Geschädigte aber seinen Schaden andersartig kompensiert, warum dann noch den Gutachter bezahlen. der war doch für die Füsse ...
bzgl. Versicherungen: das angeprangerte 'ungerechte Verhalten' von einigen Versicherungen ist aus meiner Sicht gleich unangenehm wie das ebenfalls 'gierige und beleidigte Verhalten' einiger Versicherungsnehmer.
am Besten deshalb immer Anwalt nehmen, die helfen normalerweise auch beim 'richtigen' Anspruchsdenken / Erwartungsmanagement: