Beiträge von BodoP

    Kürzlich bekam ich folgendes Schreiben vom Finanzamt:

    Fahrzeugeinzelbesteuerung

    Sehr geehrter Herr ...,

    nach Erkenntnissen aus der Auswertung von Daten der Fahrzeugzulassungsstellen haben Sie am ......2000 für ein aus dem Ausland importiertes Fahrzeug einen erstmalig ausgestellten Fahrzeugbrief erhalten. Am selben Tag wurde für das Fahrzeug auch ein amtliches Kennzeichen ausgegeben. Dieser Sachverhalt deutet darauf hin, dass Sie ein im Ausland erworbenes Fahrzeug ins Inland importiert haben. Nach § 1 b des Umsatzsteuergesetzes sind Fahrzeugeinfuhren durch Privatpersonen als innergemeinschaftliche Erwerbe zu versteuern. Da für den genannten Vorgang eine solche Fahrzeugbesteuerung bisher nicht festgestellt werden konnte, ist der Sachverhalt in steuerlicher Hinsicht zu überprüfen.

    Beigefügt erhalten Sie daher einen Erklärungsvordruck in doppelter Ausfertigung mit der Bitte, eine Ausfertigung ausgefüllt und unterschrieben bis zum 30.01.2006 zurückzusenden.

    Zum Nachweis der Fahrzeugherkunft und der Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung fügen Sie dem Erklärungsvordruck bitte Kopien der Rechnung über den Kauf sowie des Fahrzeugbriefs und des Fahrzeugscheins bei. Sollte sich der Sachverhalt anders darstellen, bitte ich um Erläuterung des Vorgangs unter Beifügung des entsprechenden Unterlagen (z. B. inländische Einkaufsrechnung).


    Mit freundlichen ...
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    Ich habe meine Elise beim authorisierten Lotushändler als Neuwagen bestellt, gekauft und dabei Steuern bezahlt.
    Der Händler hat sie auch zugelassen.
    Hat er vielleicht keine Steuern gezahlt.
    Hat jemand auch solch einen Brief bekommen?
    Gott sei Dank habe ich noch die Rechnung!
    Nach 6 Jahren!

    Trotzdem noch Freude am Fahren Gruß BodoP