Beiträge von GrossmeisterB

    Lotus sagt nur, dass es nach deren Meinung nicht geht.

    Technisch geht das sicher.

    Da wagt sich nur keiner ran, weil man dann eigentlich belegen müsste, dass es genau so stabil ist wie vorher.

    Das ist halt der springende Punkt.

    Wenn jemand das belegen kann, dann kann auch die Reparatur den "TÜV-Segen" bekommen und der Wagen ist wieder vollständig repariert.

    Das ist nicht meine Einschätzung, das ist das Urteil des Landgerichts.

    Und das Urteil widerlegt eindeutig die Aussage, dass die Reparatur NUR nach Herstellervorgabe erfolgen darf.

    Dafür ist es unerheblich, was ich beruflich mache.

    Jeder der lesen kann sieht ja, was das Urteil aussagt.

    Aber man kann natürlich weiter jetzt versuchen mich schlecht zu machen.

    Ändert aber nichts an den Fakten.

    mimi. : sorry, jetzt hab ich ja doch noch was geschrieben...guck einfach weg ;)

    Mich würde das schon interessieren.

    Was ist bei Autos, wo es den Hersteller nicht mehr gibt? Woher soll dann z.B. der Sachverständige genau wissen, was jetzt der Herstellervorgabe entspricht, und was nicht?

    Nach der Aussage im anderen Thread würde das ja bedeuten, dass solche Fahrzeuge nicht mehr auf die Straße dürften.

    Das halte ich aber für falsch, und das Urteil bestätigt meine These.

    Ist mit deinem Auto ja nicht anders.

    Gut, du hattest keinen Unfall, somit juckt das zunächst keine Versicherung.

    Aber das wäre in dem Fall, wo dir jemand rein fährt? Wen willst du dann nach den Herstellervorgaben fragen?

    Hab ja nie gesagt, dass ich Ahnung hab...

    Aber auch nicht-tragende Teile haben unter Umständen Einfluss auf das Verhalten bei einem Unfall.

    Müsste so eine Reparatur dann nicht auch von einem Sachverständigen abgenommen werden?

    Vielleicht kommt ihr ja drauf, worauf ich hinaus will ;)

    Dann ist es aber für die Allgemeinheit auch nicht relevant.

    Ist ja gut, wenn du das so für dich entschieden hast, aber daraus kann man keine juristische Bewertung herleiten.

    Aber ich schreibe jetzt nichts mehr zu dem Thema, möchte ja nicht das die mimi. wieder genervt ist oder so.

    Außerdem hab ich ja eh keine Ahnung.

    Ist auch egal, was ich hauptberuflich mache.

    Ob ich jetzt Bäcker bin oder Rechtsanwalt oder Raketenwissenschaftler, was ändert das?

    Wie jetzt hier die Argumente, Gesetze und Gerichtsurteile reinflattern, ich bin sprachlos!

    Alles hieb- und stichfeste Beweise!

    Da kann ich natürlich nichts mehr entgegen setzen.

    Also habt ihr natürlich Recht, dass ist bestimmt ein Fake-Urteil von einer Fake-News-Seite.

    Tja, ohne einen konkreten Fall wird es schwer, das eine oder das andere zu belegen.

    Fakt ist, dass die Reparatur NICHT nach Herstellervorgabe erfolgen muss, um mit dem Auto wieder legal auf der Straße fahren zu dürfen.

    Das war ja die ursprüngliche Behauptung, welche zweifelsfrei widerlegt wurde.

    Alles andere ist Spekulation.

    Da könnt ihr noch so oft eure (!) Sachverständigen zitieren, wenn der sechste es doch bescheinigt, kann man damit vollkommen legal auf der Straße fahren und kann das Fahrzeug sogar Vollkasko versichern.

    Aber die Richter am Landgericht waren bestimmt auch zu doof oder so. Keine Ahnung...

    Der Motorhalter aus dem Gerichtsurteil hat genau wie das Chassis eine tragende Funktion. Ist dort ja auch beschrieben.

    Also wo ist der Unterschied?

    Ich sehe keinen!

    Und so mancher Schaden, insbesondere wenn es "nur" ein abgerissener vorderer Halter des vorderen oberen Querlenkers ist, lässt sich sehr gut reparieren.

    Da kann man jetzt noch 200 mal was erzählen, aber es ändert nichts an den Tatsachen...

    Außerdem redet niemand davon, am Chassis zu schweißen?!

    Ach so, es gibt auch noch andere Schäden, z.B. einen verbeulten Unterboden. Den kann man auch sehr gut reparieren. Obwohl laut Lotus nicht zugelassen, würde ich mal behaupten, dass eine Reparatur es Unterbodenblechs ohne Einschränkung machbar. Das würde auch ein Sachverständiger sicher im Nachhinein so bescheinigen.

    "ABER : hier gilt jetzt das die Kiste nach HERSTELLERVORGABEN wieder aufgebaut werden muss."

    Merkwürdig, dass dann das Gericht, auf Basis der AKB - siehe meinem Link - anders geurteilt hat.

    Wie ist das deiner Meinung nach zu erklären?

    Für mich das so zu erklären:

    Eine Reparatur nach Herstellervorgabe steigert die Wahrscheinlichkeit, dass ein Sachverständiger das nach erfolgter Reparatur als "vollständig ausrepariert" bescheinigt.

    Aber eine fachgerechte Reparatur, welche nicht oder nicht vollständig nach Herstellervorgabe durchgeführt wurde, kann dennoch von einem Sachverständigen als "vollständig ausrepariert" bescheinigt werden. Das liegt dann natürlich im Ermessen des Sachverständigen.

    Aber das muss nicht heißen, dass diese Reparatur unbedingt schlechter ist.

    Wenn nach der Reparatur der Wagen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet und die vollständige Reparatur bestätigt wird, dann kann man den auch wieder Vollkasko versichern.

    Wenn jemand seinen Wagen so sehr liebt, und die Reparaturkosten aus eigener Tasche zahlt, auch wenn die den Fahrzeugwert um das 4-fache übersteigen, ist das ja sein Problem.

    Dennoch kann nach erfolgter und vom Sachverständigen bestätigter Reparatur der Wagen wieder zum "Wiederbeschaffungswert" Vollkasko versichert werden.

    Ja, die Haftpflichtversicherungen versuchen immer, so wenig wie möglich zu bezahlen.

    Das ist leider deren Geschäftsmodell.

    Wobei das in manchen Situationen echt schräg ist und die das teilweise auf Kosten der Allgemeinheit austragen, wenn mal wieder die Gerichte bemüht werden müssen, obwohl die Sachlage eindeutig ist.

    "meistens" und "eigentlich" ...!?

    Ja, "meistens", weil es auch Hersteller gibt, die pulverbeschichten. Aber die haben dann die genaue Temperaturkurve für das Material parat. Der "Beschichter vor Ort" hat das nicht.

    "Eigentlich" nicht zugelassen, weil diese Veränderung des Materialgefüges nun mal keine Zulassung hat. Aber wie will man das ansatzweise kontrollieren?

    Gibt dazu ja einen netten Thread im schwarzen Forum ;)

    Siehe PDF:

    https://www.vdat.org/dokumente/mnew…it-05_11_10.pdf

    Punkt 3.2 oder so

    "Somit eine "fachgerechte" Chassisreparatur nicht möglich!"

    Das ist halt die interessante Frage.

    Nur weil der Hersteller etwas nicht freigibt, muss das nicht ausschließen, dass es nicht trotzdem fachgerecht repariert werden kann. Und wenn es fachgerecht repariert wurde, dann ist es auch TÜV-fähig und kann straßenzugelassen werden.

    https://www.auto.de/magazin/recht-…gaben-moeglich/

    Es gibt da sicher noch viele Beispiele aus dem Automobil-Bereich, wo der Hersteller eine gewisse Reparatur ausschließt, aber es dennoch fachgerecht repariert werden kann, mir fällt aber gerade nichts konkretes ein.

    Ist ein sehr schwieriges und sensibles Thema, auch was dann die Versicherung anbelangt. Aber dafür gibt es hier ja sicher auch Experten.

    Ich würde hier auch zu einer Elise mit dem 220PS-Kompressor-Motor raten.

    Es sei denn man ist hat Geschmack, dann kauft man eine Elise S1, da hat man mit deinem Budget natürlich nahezu "freie Auswahl".

    Und bei Gebrauchtfahrzeugen lohnt es sich immer, wenn man jemanden dabei hat, der sich mit den Kisten auskennt...

    Also ich habe die Lotus LSS Felge drunter:

    Vorne 6.5x16" ET31 mit 205/45/R16 Toyo R888r

    Hinten 7.5x17" ET38 mit 225/45/R17 Toyo R888r

    Vorne und Hinten sind aber jeweils noch ca. 2cm Platz bis zur Aussenkante von der Clam

    Ich brauch auch solche Reifenaufkleber. Sieht total geil aus!

    Warum haste die nur vorne drauf, und hinten nicht?!