und diese , DEINE , Interpretation erzählst du dann im Falle eines Falles erst dem Sachverständigen der das unterschreiben soll, dann der Versicherung, und dann dem Landgericht Dortmund .
läuft, also mach mal.
Nö, ich interpretiere nichts, ich habe nur den Text übersetzt und ein Gerichtsurteil verlinkt.
https://openjur.de/u/449366.html
Die Aussage, dass eine Reparatur nach Herstellvorgaben erfolgen muss, ist schlichtweg falsch.
Das scheint hier aber leider nicht jeder verstehen zu wollen und reitet weiter darauf herum.
Ich habe meine Aussage durch das Urteil untermauert, von anderen kommen hier nur hohle Phrasen, ohne weitere Belege.
Durch Wiederholung werden übrigens Aussagen auch nicht richtiger. Durch Beleidigungen erst Recht nicht. Durch die ganzen doofen Kommentare bestätigt ihr jedes Mal, wie richtig meine Aussage war.
Aber wenn ihr doch alle so Recht habt, dann zeigt mir den Text, in welchem zweifelsfrei steht, dass eine Reparatur immer nach Herstellervorgaben erfolgen muss. Und dann erklärt ihr mal, warum das Landgericht Dortmund das ganz anders gesehen hat.
Ich bin gespannt, ob ihr auch mal liefern könnt, statt immer nur einen für dumm verkaufen zu wollen.