Ich möchte mal kurz die juristische Basis der üblen Nachrede darlegen.
§186 Strafgesetzbuch
Üble Nachrede: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier fehlt es an zwei Dingen für die üble Nachrede als Anspruchsgrundlage:
1. kein Vorsatz von Boris, d.h. mit "Wissen und Wollen" den Verkäufer öffentlich schlecht machen
2. Der behauptete Vorgang entspricht den Tatsachen, ist also objektiv wahr. Zu sagen "Ich habe ein Auto bei Herrn Mustermann gekauft, und dieses Auto hat einen Fehler, den Herr Mustermann nicht reparieren kann" ist keine üble Nachrede.
---
Mal unabhängig davon: Wenn Du den Wagen nur unter dem Vorbehalt vom Verkäufer entgegen genommen hast, daß er Dir das Auto noch repariert bzw. Du Dir das Auto nur ausleihst, um es zu testen, hast Du vor Gericht Null Probleme. Es gilt das sogenannte Abstraktionsprinzipo, d.h. die Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft. Das bedeutet: Wenn Ihr einen Kaufvertrag abschließt und Du Geld zahlst, ist das eine Sache. Die Übergabe des Autos im Sinne von Wechsel des Eigentümers ist eine völlig andere Sache. Der Brief ist noch beim Verkäufer?! Melde das Auto bloss nicht auf Deinen Namen an und schreibe dem Verkäufer einen Brief, in dem Du ihm Deine Forderungen mit Setzung einer Frist darlegst. Der ganze Kaufprozess ("Zug um Zug") ist noch gar nicht abgeschlossen, das ist ein Wahnsinnsvorteil für Dich.
Dazu mußt Du natürlich wissen, was Du willst und mußt Dich für eine Sache entscheiden. Und nicht telefonieren, sondern schreiben.
Also ich würde den Wagen zurückgeben und mir das Geld auszahlen lassen. Bei 20km Abnutzung hast Du keine Abzüge, aber Du könntest sogar zusätzlich auf Schadenersatz klagen, d.h. auf Dein gezahltes Geld Zinsen verlangen. Der Grund hierfür ist die Tatsache, daß 1,5 Jahre eine viel zu lange Zeit sind, um zu erfüllen.
Gruß
Markus