Guten Tag Gemeinde, da der TÜV-Besuch kurz bevorsteht eine Frage zu den Zusatzscheinwerfern des Touring-Paketes einer MKII: Diese sind in Kombinaton mit Fernlicht geschaltet. Ist das zulässig oder quakt der TÜV-Prüfer?
Danke und Gruss Christian
Guten Tag Gemeinde, da der TÜV-Besuch kurz bevorsteht eine Frage zu den Zusatzscheinwerfern des Touring-Paketes einer MKII: Diese sind in Kombinaton mit Fernlicht geschaltet. Ist das zulässig oder quakt der TÜV-Prüfer?
Danke und Gruss Christian
Zusatz-Fernscheinwerfer:
sind kein problem wenn,
-Anbau und Einstellung entsprechend dem Fernlicht stattfinden
-Sie unterliegen den Bestimmungen für die maximale zulässige
Lichtstärke am Fzg.
d.h Die Referenzziffer aller am Fzg. angebrachten Fernscheinwerfer darf max. 75 sein!
-die ziffer 75 entspricht 225 000 cd
die ziffer findenst du rechts neben dem ECE-Prüfzeichen, bzw. bei alten scheinwerfern wird die Zahl 10 angenommen!
hoffe ich konnte dir helfen
Vielen Dank für die Antwort ,Nox. Gestern war TÜV und alles war gut....