Standgebühren Abschleppdienst

  • Jetzt muss ich doch hier mal Nachfragen ob jemand von euch Erfahrung wegen Standgebühren nach dem Abschleppen von Autos hat.


    Ich hatte im Dezember einen Unfall und mein Auto wurde Abgeschleppt. Da der Abschleppdienst sich etwas dumm angestellt hat konnte der Gutachter erst sehr spät kommen, dann haben sie behauptet er wäre noch nicht da gewesen - obwohl er es bereits war. Dadurch zogen wieder ein paar Wochen ins Land.

    Nun sollte heute das Auto geholt werden. Und der Abschleppdienst möchte knapp 12.000€ Standgegühren haben, für ein Auto das draußen im Freien auf dem Hof steht.

    Mir kommt das "etwas" übertrieben vor.


    Hat hier jemand zufällig zahlen im Kopf?


    Viele Grüße
    Max

  • ... das sagt die Uschi dazu:

    Zur Einordnung:

    • im Freien: meist 7–15 € pro Tag
    • Halle / gesicherte Unterbringung: eher 10–15 € pro Tag

    Selbst bei 15 € pro Tag seit Anfang Dezember bis Ende März (~120 Tage) läge man grob bei:

    Quote

    120 × 15 € = 1.800 €

    Selbst wenn man sehr großzügig rechnet, sind 12.000 € nur für einen Außenstellplatz kaum vermittelbar.

  • Hi Max. Ein Bekannter von mir wurde vom ADAC abgeschleppt. Fahrzeug stand wegen Totalschadens und Begutachtung auch eine Weile.
    Die ersten drei Tage waren kostenlos, danach Standgebühren von 15 Euro pro Tag.
    Die KI sagte ebenfalls 10 bis 15 euro pro Tag.

    Der Mattes war schneller ;)

    Mein Lotus? Typisch englisch: säuft wie ein Loch, ist ständig blau und wenn sie sich wohlfühlt, furzt sie rum.

  • Stellungnahme meiner Frau (arbeitet für eine Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht) :

    Selbst ihr bekannte Raffzähne im Großraum Köln verlangen für diese Leistung nicht mehr als 25.- EUR pro Tag, sofern es sich beim genannten Betrag um reine Standgebüren handelt.

    Meine Ansichten sind gewachsen, aber selten dogmatisch ...

  • da gibt es den begriff "abschlepp mafia" - gerne in autobahn nähe mit abschleppdienst, kfz werkstatt. da kommt oft a) ein eigener gutachter verspätet an die karre und b) exorbitante standpreise werden verlangt.

    kumpel konnte dank renitenter gegenwehr und hilfe von kt das umgehen.

    lösung anwalt.

  • Irgendwie fehlen da relevante Informationen !

    Deutschland oder Ausland?

    Bist du Mitglied in einem Verkehrsclub?

    Fremd oder Eigenverschulden?


    Was erhoffst du dir hier?

    Anwalt !

    Edited once, last by Bemani111R (April 2, 2026 at 5:30 PM).

  • Stellwerk Ein paar Informationen unterschlägst Du hier leider: Wie lange hat der Wagen denn nun dort gestanden?

    Bist Du nicht selbst auf die Idee gekommen, dass der Vorgang Konfliktpotential hat? Mein Schutzbrief-Versicherer zahlt beispielsweise nur eine begrenzte Anzahl von Unterstelltagen und dass die meisten Arten von Notdiensten (Türöffnungen Abflussreinigungen, ...) Halsabschneider sind, ist doch auch weitgehend bekannt.

    --- Elise: Da steigt man nicht ein, die zieht man sich an! ---

  • Stellwerk Ein paar Informationen unterschlägst Du hier leider: Wie lange hat der Wagen denn nun dort gestanden?

    Entschuldigung?

    "Ich hatte im Dezember einen Unfall und mein Auto wurde Abgeschleppt..."


    Gehen wir im schlimmsten Fall vom 1.12.2025 aus, am Unfall Ort entfernt 😉

    Grundschul Rechenarten sollte ja jeder draufhaben was das für einen Tagessatz bedeutet ?


    Das wird ja nicht besser wenn es Ende Dezember oder Mitte Januar war?

  • Aus der Rechtssprechung ergeben sich zumeist 15€, merklich höher darf der Satz nicht liegen. Bei einer derart hohen Summe, sehe ich hier zum einen Wucher, sowie Nötigung erstmal als erfüllt an.

    Der Abschleppdienst könnte sich zwar grundsätzlich auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen, dass wird nach Wucher aber im Regelfall abgelehnt.

    Du könntest notfalls versuchen, dass Fahrzeug durch die Polizei gefahrenabwehrend, bis zur endgültigen Klärung, sicherstellen zu lassen. Wenn das alles tatsächlich so kurios ist, sollte das erfolgreich sein.

    Allerdings ist eine Einschätzung am Fliesentisch nie gut, weshalb ich hier den Gang zum Rechtsbeistand empfehlen würde. Bei solch maßlos übertreibenden Forderungen sollte sich das Fahrzeug auch erstmal über eine Eilentscheidung über die Rechtsantragsstelle zurückholen lassen.

  • Dann rechnen wir mal maximal 120 Tage. Nen sehr hohen Tagessatz von 20€, da wären wir bei 2400€.

    Ok, plus 19% Steuer ... ähm ... :/ ... 2856€.

    Meine Frau arbeitet bei einer Kfz-Lackiererei, die auch nen Abschleppdienst hat und auch als mal Autos mit längeren Standzeiten. Aktuell sogar einen alten Kleinwagen (Unfall, Totalschaden, selbst schuld) , welches schon über ein Jahr dort steht. Macht gut 600€ im Monat. Halter zahlt jeden Monat, warum auch immer, er könnte es einfach verschrotten lassen und gut.

    "Sie dürfen nicht alles glauben, was Sie denken."

    Heinz Erhardt

  • Dann rechnen wir mal maximal 120 Tage. Nen sehr hohen Tagessatz von 20€, da wären wir bei 2400€.

    Ok, plus 19% Steuer ... ähm ... :/ ... 2856€.

    Meine Frau arbeitet bei einer Kfz-Lackiererei, die auch nen Abschleppdienst hat und auch als mal Autos mit längeren Standzeiten. Aktuell sogar einen alten Kleinwagen (Unfall, Totalschaden, selbst schuld) , welches schon über ein Jahr dort steht. Macht gut 600€ im Monat. Halter zahlt jeden Monat, warum auch immer, er könnte es einfach verschrotten lassen und gut.

    Interessant wäre zu wissen Deutschland oder Ausland?

  • Dreimal darfst du raten. ;)

    Kurz vor Sterzing oder Outlet Center Brenner ( Italien Seite) mal Abschlepp Preise angefragt um 1 November

    In Österreich und Italien.

    Ich glaube mich erinnern zu können, das die Preisdifferenz der guten alten Raubritter Tradition doch sehr nahe kam 🤣

    Da die Österreicher nicht auf der Italien Autobahn abschleppen dürfen.

  • Schon mal darüber nachgedacht, die im Zuge der Aufsuchung eines Anwalts auch direkt auf Schadenersatz zu verklagen?

    ... da der Abschleppdienst sich etwas dumm angestellt hat konnte der Gutachter erst sehr spät kommen, dann haben sie behauptet er wäre noch nicht da gewesen...

    Wenn Du das nachweisen kannst (im Zweifelsfall Gesprächsnotizen von damals, Mails, etc.), hast Du gute Hebel in der Hand.
    Du hast einen Nutzungsausfall den die verschuldet haben, etc, einem guten Anwalt fällt da sicher was ein.

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