Billig(einigermassen Zahlbar) Rennstrecke fahren, mit welchem Auto?

  • Hat jemand das mit dem neuen Passus in der Versicherung verstanden?

    Heißt ja eigentlich Vollkasko zahlt quasi Nirgendwo.

    Das Video hilft auch so mäßig :

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    Ich gehe immer davon aus dass man alles am eigenen Auto selbst zahlt. auch wenn man denkt der Andere ist dran schuld.

    Kenne eigentlich auch nur Veranstaltungen mit Haftungsausschluss.

    PS: Ja als Neuling kann man die Kiste schon mal weg schmeißen.

  • Auch Professionelle Rennfahrer planken...

    :D

    Und dass nicht nur auf der Nordschleife.

    Mit dem Unterschied, dass es dem professionelle Rennfahrer theoretisch egal ist, wenn das Auto beschädigt wird oder nicht, da dieser in den meisten Fällen nicht für die Schäden aufkommen muss. Ich würde auch ganz anders und übern Limit fahren, wenn ich nicht finanziell dafür gerade stehen muss.

  • Mit dem Unterschied, dass es dem professionelle Rennfahrer theoretisch egal ist, wenn das Auto beschädigt wird oder nicht, da dieser in den meisten Fällen nicht für die Schäden aufkommen muss. Ich würde auch ganz anders und übern Limit fahren, wenn ich nicht finanziell dafür gerade stehen muss.

    Ich würde auch gerne nach einem Einplanken in das Ersatzauto einsteigen und weiterfahren :)

    Geradeaus kann jeder schnell.

  • Die Vollkasko hat damit mal so gar nichts zu tun.
    Der neue Passus ändert lediglich die Haftpflichtversicherung.


    Die wird den Schaden am gegnerischen Fahrzeug/Person erstmal übernehmen und dann bezüglich Regress auf dich zukommen. Eigentlich auf 5k begrenzt, aber durch den Brief weißt du, dass du eine Haftpflichtversicherung für Rennstrecken abschließen musst nach Paragraf 5d Haftpflichtversicherungsgesetz.

    Damit wird es vermutlich ein Fall für die Gerichte weil deine Versicherung dich zur Übernahme aller mit dem Unfall auf der Rennstrecke in Verbindung stehenden Kosten verpflichten wird.

    Was du daraus machst ist trotzdem dir überlassen.


    Das ist das was ich aus verschiedenen Videos und Infos zu dem Thema raushören konnte.

  • Bis jetzt nur Raceinc. für 600€ netto für die Saison. Hab mich auch noch nicht weiter bemüht.

    Ein weiteres „Problem“ bei Trackdays bei denen ja meistens ein gegenseitiger Haftungsverzicht unterschrieben wird, ist wahrscheinlich auch die neue Versicherung nicht in der Pflicht zu zahlen. Aber man selbst ja auch eher nicht.

    Für Touristenfahrten würde ich die Versicherung auf jeden Fall abschließen. Vielleicht auch mal die eigene Versicherung fragen, ob die eine Versicherung nach Paragraf 5d anbieten.

  • Ich habe die Liese bei der HDI versichert und diesbezüglich mal mit denen telefoniert.

    Ergebnis:

    "Gerne bestätigen wir Ihnen, dass Versicherungsschutz für Fahrsicherheitstraings, die nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) abgehalten werden (der Anbieter des Fahrsicherheitstrainings muss über Qualitätssiegel des DVR verfügen) bestehen."

    Alle anderen Schäden auf der Rennstrecke werden nicht beglichen!

    Grüße vom Hochrhein
    Rasehase

  • ...

    "Gerne bestätigen wir Ihnen, dass Versicherungsschutz für Fahrsicherheitstraings, die nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) abgehalten werden (der Anbieter des Fahrsicherheitstrainings muss über Qualitätssiegel des DVR verfügen) bestehen."

    Das sind die Trainings von ADAC oder AvD o.ä., bei denen man ne Vollbremsung übt und ein bisschen auf der Schleuderplatte rumrutscht.

  • Könnte dann für einige eine spannende Saision werden. Ölverlust auf der Nordschleife z.B. führt dann mit etwas Pech mal eben zur Privatinsolvenz.


    Hat sich das Trackfahren für mich somit vollständig erledigt - schade, hätte mal wieder Lust gehabt.

    Das beste Auto wurde schon vor langer Zeit gebaut.

  • Bis jetzt nur Raceinc. für 600€ netto für die Saison. Hab mich auch noch nicht weiter bemüht.

    Ein weiteres „Problem“ bei Trackdays bei denen ja meistens ein gegenseitiger Haftungsverzicht unterschrieben wird, ist wahrscheinlich auch die neue Versicherung nicht in der Pflicht zu zahlen. Aber man selbst ja auch eher nicht.

    Für Touristenfahrten würde ich die Versicherung auf jeden Fall abschließen. Vielleicht auch mal die eigene Versicherung fragen, ob die eine Versicherung nach Paragraf 5d anbieten.

    Haftung gegen den Veranstalter, nicht gegenseitig. Dann bräuchte es ja keine Haftpflicht..


    Ist der grosse Unterschied von Trackdays in D und z.b IT, wo die Haftung gegenseitig meist ausgeschlossen wird.

  • Wenn ein anderer sich verbremst und in dich reinfährt bekommst du deinen Schaden ersetzt.

    Das zahlt die gegnerische Haftpflicht.

    Wenn du alleine einplankst, zahlt, wenn nicht ausgeschlossen (meist Altverträge) deine Vollkasko. Wenn du jemandem reinfährst brauchst du die neue Haftpflicht gemäß 5d

  • Es geht um Schäden die Du anderen (Personen oder Gegenständen) zufügst, oder andere Dir (Haftplicht). Selbst wenn Deine VK Rennstrecke absichert, gilt die nur für Schäden an Deinem Fahrzeug. Daraus folgt gerade bei Personenschäden ein völlig unkalkulierbares Risiko. Egal ob andere Dir einen Schaden zufügen, oder Du anderen.

  • Wo ist denn das Problem? Solange für die Veranstaltung keine Motorsport-Haftpflicht vorhanden ist, zahlt meine Haftpflicht.

    Wenn du auf dem Track fahren willst bist du nach Paragraf 5d Haftpflichtversicherungsgesetz dazu verpflichtet die neue Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der unfallgegner bekommt von der normalen Haftpflichtversicherung zwar auch die Kohle, aber du hast nen Problem hinterher…


    mindestens Regress in Höhe von 5k, sehr wahrscheinlich aber ne Klage in Höhe des gesamtschadens von deiner Versicherung

  • Es geht um Schäden die Du anderen (Personen oder Gegenständen) zufügst, oder andere Dir (Haftplicht). Selbst wenn Deine VK Rennstrecke absichert, gilt die nur für Schäden an Deinem Fahrzeug. Daraus folgt gerade bei Personenschäden ein völlig unkalkulierbares Risiko. Egal ob andere Dir einen Schaden zufügen, oder Du anderen.

    Wenn andere dir einen Schaden zufügen wird dieser ja auf jeden Fall übernommen. Zum Glück braucht man sich dann nicht allzu lange mit der Versicherung streiten

  • Wo ist denn das Problem? Solange für die Veranstaltung keine Motorsport-Haftpflicht vorhanden ist, zahlt meine Haftpflicht.

    ja, aber, wenn Du an einer Veranstaltung teilnimmst, die nach dem neuen Gesetzt eine eigene Haftplicht erfordern würde, dann hast Du eine Obliegenheitsverletzung begangen und kannst in Regress genommen werden.

    Sollte ich das falsch verstehen, bitte korrigieren - aber ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen.

    Das beste Auto wurde schon vor langer Zeit gebaut.

  • Das sind meine Infos auf Rückfrage an meinen ehemaligen Versicherer:

    Fahrzeuge die ab 01.10.2024 auf Rennstrecken fahren, müssen eine eigene Motorsporthaftpflichtversicherung abschließen, unabhängig davon, um was es sich bei der Fahrt handelt.

    Dieses wiederum führt dazu, das die KFZ Versicherer in Ihren Haftpflichtbedingungen, die Haftung bei Motorsportveranstaltungen im Haftpflichtbereich streichen.

    Oder anders ausgedrückt, die sehen die Fahrten auf Motorsportveranstaltungen als Obliegenheitsverletzungen und nehmen Regress beim Versicherungsnehmer.

    Kommt auf das gleiche hinaus.

    Diese Änderung wird bei allen Verträgen durchgeführt, hier gibt es keine Bestandsschutz, da es eine Gesetzänderung ist, an die wir uns halten müssen, daher die Änderungsmitteilung an alle Kunden.