Legal ?, KBA, genullt und die Folgen

  • Prolog

    Manchmal halten sich Gerüchte und Halbwissen, eher hartnäckig in unseren Köpfen. So auch bei mir: dachte ich doch, dass die eingetragenen Rad- / Reifenkombinationen im Fahrzeugschein nicht abschließend sind, da ja im COC weitere aufgeführt stehen.

    Oder klarer: ich dachte das immer nur eine Kombination eingetragen wird und die anderen vom Hersteller freigegebenen beim KBA abgelegt und somit vom kontrollierendem Polizisten / TÜVler abgerufen werden können.

    So ist es bei vielen Serienfahrzeugen z .B. möglich aus dem Herstellerportfolio bei der Konfiguration Felgen auszuwählen, die aber dann nicht zwangsläufig im Schein stehen müssen.

    Lotus

    stellt hier offensichtlich bei vielen Zulassungsstellen ein Problem dar. Doch von vorn:

    Unsere Elisen / Exigen haben ein Certificate of Confirmation (COC) oder eine EG Übereinstimmungsbescheinigung zur Erstzulassung. Die darin enthaltenen Daten werden bei Erstzulassung in den Fahrzeugschein übernommen.

    Und jetzt kommt das Problem: unsere Autos sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter 2.2 (TSN) "genullt". In vielen Zulassungsstellen ist es in der Folge nicht möglich die EG Nummer in Feld K einzutragen, da die Software dieses Feld durch die Nullung sperrt. Deshalb sind diese Fahrzeuge im Feld 17 (Merkmale zur Betriebserlaubnis) mit dem Buchstaben "E" für Einzelabnahme gekennzeichnet.

    Somit muss dieses Fahrzeug streng genommen so angetroffen werden wie es im Schein beschrieben ist. Eine Abfrage bei einer Kontrolle über z.B. über andere Reifengrößen ist nicht möglich. Sind also noch 175er (AD07) montiert die es neu nicht mehr gibt, und ihr ersetzt diese durch den Nachfolger 195er, müsste diese Größe eingetragen werden. Das selbe trifft auf eine ABE, z.B. vom Moto Concept ESD zu, hier ist ebenfalls eine Genehmigung bezogen auf die EG Nummer des Fahrzeuges erteilt worden. Wenn die EG Nummer unter "K" aufgeführt ist, ist dieses nicht nötig.

    Aufgefallen und nachgefragt worden ist das bei mir durch die Eintragung eines Gewindefahrwerkes. Quelle der Erklärungen sind der TÜV Nord und die Zulassungsstelle. Letztgenannte empfahl die tatsächlich verwendete Rad-/Reifenkombination eintragen zu lassen und im Falle der ABE (Moto Concept) eine Kopie des COC mitzuführen, da hier auch die EG Betriebserlaubnisnummer aufgeführt ist. Diese steht übrigens auch auf dem Aufkleber am Chassis neben dem Fahrersitz.

    Die Eintragung einer Einzelabnahme kann nicht nachträglich geändert werden.

    viele Grüße, Klaus :D

  • Ist mir nicht bewusst. Ich habe noch in die Garage der 2015er Reifen der ab Werk in Hethel verbaut wurde, ich kann es mit der neue vergleichen. Gibt es eine bestimmte Prüfzeichen oder E Nummer auf was geachtet werden sollte? Ich meine die sind absolut identisch.