Lotus im Ausland kaufen (offizielle Lotus Händler)

  • Hallo,

    da die Base Edition noch lange auf sich warten lässt, würd ich gerne einen Emira FE bei einem offiziellen Händler im Ausland (EU, eventuell Belgien) kaufen.

    Hierzu ein paar Fragen, da ich neu auf dem Gebiet bin.

    - Angebot vom Händler ohne belgische MwSt. Muss ich dann die deutsche MwSt. bei der Zulassung in Dtl. zahlen?

    - Welche Papiere oder was muss ich beachten, wenn ich das Auto hier zulassen möchte?

    - Kommen weiter Kosten hinzu? (eventuell Überführungskosten)

    - Wird der Wagen dann vor meiner Haustür gebracht oder muss ich sowas mit dem Händler vereinbaren?

    - Gibt es sonst was zu beachten?

    - Zwecks Garantie sollte es keine Probleme laut meinem deutschen LotusHändler geben. Ich kann hier alle Sachen während der Garantiezeit machen lassen

    Danke und Gruss

  • Wenn du das Ding in belgien kaufst solltest du auch die belgische Mehrwertsteuer bezahlen müssen - der Händler muss diese ja auch abführen.

    Papiere wirst du dieselben brauchen, wie in Deutschland.

    Wo das Ding hingeliefert wird, sollte dir der Händler sagen können. Normalerweise holt man ja ein Auto beim Händler ab, nachdem dieser die Übergabeinspektion gemacht hat. Alles andere wird er gegen Gebühr sicher gerne erledigen.

    "... but i won't do that"
    -Meat Loaf 1993-

  • Hallo,

    danke schon einmal für die Antwort.

    Auf einer belgischen Seite hab ich folgendes gefunden:

    „Die Zahlung der MwSt. kann nur in einem Land verlangt werden, und für Autos ist das das Land der Zulassung, also Deutschland (nicht, wie für die meisten anderen Waren, das Land, in dem der Kauf erfolgte).

    Mann muss also dem Händler sagen, das das Auto in Deutschland zugelassen wird, damit er die MWSt nicht mit anrechnet.

    Ist das so korrekt? Kann mir nicht vorstennen, das man 2mal die Steuer zahlen muss…

    Edit: Noch das gefunden!

    Wenn Sie Ihren privaten Pkw im Nachbarland kaufen, hängt die Frage, wo Sie die Mehrwertsteuer bezahlen müssen, davon ab, ob Sie einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen kaufen. Handelt es sich um einen Neuwagen, fällt die Steuer in Deutschland an, und zwar müssen Sie diese innerhalb von zehn Tagen beim Finanzamt begleichen.

    Edit 2:

    Sie müssen die Mehrwertsteuer dort zahlen, wo Sie den Neuwagen anmelden. Mehrwertsteuer wird auf den Gesamtpreis des Fahrzeugs fällig, also einschließlich aller Zusatzausstattungen und Nebenkosten wie z. B. Lieferkosten.

    Wenn Sie das Fahrzeug in einem EU-Land kaufen und in ein anderes EU-Land überführen und dort zulassen möchten, müssen Sie den Autohändler informieren, damit Sie in dessen Land keine Mehrwertsteuer entrichten müssen.


  • Morgen. du kannst einfach mal mit dem Finanzamt tel. dann solltest du belastbare Aussage bekommen

    Hatte das Thema vor 3 Jahren wegen einer Elise aus Italien, da wurde mir bestätigt, dass du das Auto netto bekommst und in Deutschland dann die MWST zahlst, das geht offenbar auch für ganz junge gebrauchte, aber da wird es schon verzwickt, da muss dann vor Ort geklärt werden, ob der Händler das Auto netto abgeben kann

    Viel Erfolg

  • Es ist korrekt, dass man bei einem Neuwagenkauf innerhalb der EU die MWSt. in dem Land abführst, in dem der Wagen zugelassen wird.

    D.h. du kaufst das Auto netto in Belgien und zahlst in Deutschland den deutschen MWSt. Satz.

    Es kann aber sein, dass du dem Händler das Auto vorerst brutto zahlen musst und er dir erst die MWSt. refundiert nachdem du ihm nachgewiesen hast das du das Auto im EU Land zugelassen und ordentlich versteuert hast (das geht Hand in Hand, den du kannst das Auto nicht in Deutschland zulassen ohne die MWst. ordnungsgemäss bezahlt zu haben).

    So war es bei mir als ich meine Elise im EU-Ausland gekauft habe und nach Österreich importiert habe. Und meines Wissens ist die Steuer-Rechtslage gleich.

  • Ich würd die Zulassungsstelle anfragen wann und wie das mit der MwSt. geregelt ist. Kann auch je nach Bundesland anders sein.

    Weiter gibt es nichts zu beachten da EU, evtl muss man das originale COC Dokument bei der Zulassung vorlegen um die EU Konformität des Wagens nachweisen zu können.

  • Es ist korrekt, dass man bei einem Neuwagenkauf innerhalb der EU die MWSt. in dem Land abführst, in dem der Wagen zugelassen wird.

    D.h. du kaufst das Auto netto in Belgien und zahlst in Deutschland den deutschen MWSt. Satz.

    Es kann aber sein, dass du dem Händler das Auto vorerst brutto zahlen musst und er dir erst die MWSt. refundiert nachdem du ihm nachgewiesen hast das du das Auto im EU Land zugelassen und ordentlich versteuert hast (das geht Hand in Hand, den du kannst das Auto nicht in Deutschland zulassen ohne die MWst. ordnungsgemäss bezahlt zu haben).

    So war es bei mir als ich meine Elise im EU-Ausland gekauft habe und nach Österreich importiert habe. Und meines Wissens ist die Steuer-Rechtslage gleich.

    https://www.steuergo.de/blog/autokauf-…privatpersonen/

    das kommt dem schon sehr nahe was ich kenne aus meiner Zeit. Selbst bei Firmen mit EU-Steuer ID Nummer wurde bei uns die Praxis geändert. kein Nettoverkauf mehr MWST/Kaution einbehalten und Rückerstattung erst nach erfolgter Zulassung im Bestimmungsland bzw. Vorlage entsprechender Nachweise.

    Den keiner hat Lust die nervige Post 1-3 Jahre später vom Zoll zu beantworten im schlimmsten FAll

    Das ging dann sogar soweit das bestimmte Fahrzeuge (Export) ausgelagert wurden. Heißt VK an DE Händler. Sollen die sich mit dem Wahnsinn rumschlagen. Lieber weniger in der Tasche aber dafür ohne Kopfschmerzen.

    Wie das jetzt ist keine Ahnung.

    P.S. Mein kniffligste Fall war mal ein Verkauf Ende der 90er an einen US-Amerikaner der bei der NATO beschäftigt war. Umsatzsteuer befreit. Fachkompetenz der jeweilig zuständigen Behörden Fehlanzeige

  • Nettoverrechnung innerhalb der EU ohne UmsatzsteuerID kannst Du glatt vergessen. Das geht sowieso nicht den die meisten EU-Länder prüfen die ID auf Gültigkeit.

    Carpe Diem - Nutze den Tag. Außer er ist Scheiße, dann nimm einen anderen. Und immer dran denken, einer von uns beiden ist klüger als Du :/

  • Danke für eure Antworten. Ich hatte den Händler explizit nochmal drauf angesprochen. Ich zahle den Wagen ohne MWSt. Diese MUSS ich dann in Deutschland zahlen. CoC Papiere etc bekomme ich alles vom Händler, hat er mir eben auch nichmal bestätigt. Ist ja auch ein offizieller Lotus Händler.

  • Bemani111R, da brauchts kein gejammertes ach !

    Da soll es tatsächlich leichte Unterschiede geben bezüglich des Personenkreises. Auf Grund meiner finanziellen Lage und der Anzahl meiner Aktien sind mir niemals Vorschläge zu CUMEX angeboten worden, leider :). Eigentlich wäre ich ja im Grunde meines Herzen voll Korrupt und Bestechlich, habe aber ein großes Problem dabei....mich besticht keiner :D

    Carpe Diem - Nutze den Tag. Außer er ist Scheiße, dann nimm einen anderen. Und immer dran denken, einer von uns beiden ist klüger als Du :/

  • Nettoverrechnung innerhalb der EU ohne UmsatzsteuerID kannst Du glatt vergessen. Das geht sowieso nicht den die meisten EU-Länder prüfen die ID auf Gültigkeit.

    Ich habe definitv als Privatperson eine Nettorechnung über das Fahrzeug und auch die - vorher bezahlte MWSt. - vom Händler problemlos refundiert bekommen.

    Und das war alles im Rahmen der Gesetzte und völlig legal und hat gar nichs mit einer UID-Nummer zu tun!

    In Österreich ist es ja dann so, dass ich das Fahrzeug gar nicht in der Zulassungdatenbank freigeschaltet bekomme und zulassen kann, solange ich nicht die MWSt. (und zusätzlich in Ö zusätzlich NOVA) beim FA abgeführt habe. Also kommt man gar nicht um die Steuern herum.

    Das ist ganz normal so beim Neuwagenkauf innerhalb der EU !

    Anders als es bei einem Warenkauf innerhalb der EU der Fall sein kann.

    Dort könnte man schon mit UID-Nummern "Steuerbetrug" betreiben.

  • Meine Antworten sind die Erfahrung aus einem EU-Neuwagenkauf. Viel Glück!

    Gruß, Tom

  • für die Zulassung eines Neuwagen aus der EU brauchst Du:

    - COC

    - Identprüfung vom TÜV/Dekra/GTÜ (Ausnahme Hessen: da brauchst Du eine Identprüfung vom Amt)

    - eVB Deiner Versicherung

    - Personalausweis

    - die belgische Rechnung

    Auf der Zulassungsstelle bekommst Du die Bestätigung der Zulassung und später die Rechnung vom Zoll über die Mwst.

    - beim Preis eines Emiras sollte die Lieferung aus Belgien inklusive sein bzw. Verhandlungssache ;) am besten den Emira gleich zum nächsten TÜV liefern lassen, die Identprüfung sollte nicht länger als 15 Minuten dauern.

    viele Grüße

    Sebastian

  • Da kannst nur hoffen, dass er nicht in BW wohnt. 🙈

    Indentprüfung vom Amt, wird immer krasser.

    Früher zählte das Erreichte, heute reicht das Erzählte

  • Da kannst nur hoffen, dass er nicht in BW wohnt. 🙈

    Indentprüfung vom Amt, wird immer krasser.

    Identprüfung war bei meiner aus Belgien gekauften Elise nicht gefordert. Mwst interessierte auch niemand bei der Zulassung, ebenso passierte da nichts automatisch vom Zoll. Wegen der Steuer einfach beim örtlichen Finanzamt (Anmeldesteuerstelle) anrufen und den gewünschten Ablauf erfragen. Der belgische Händler wollte von mir einen Nachweis, das die Steuer bezahlt ist