Führerschein sicherstellen

  • Wir reden hier von ein paar wenigen Straftaten, bei denen eine Sicherstellung oder Beschlagnahme in Frage kommt. 315c, 315d, 316 StGB ...

    Du bist also besoffen oder ein Rennen gefahren. Bist du besoffen, darfst du nicht nach Hause fahren, da die Polizei dir die Weiterfahrt untersagt hat, bist du ein Rennen gefahren, hast du kein Auto mehr, mit dem du nach Hause fahren kannst, da es beschlagnahmt worden ist. Im zweiten Fall spielt es übrigens keine Rolle, ob der Beschuldigte Halter von dem Rennwagen ist, oder nicht.

    Ja dieser "Kaugummi-Rennparagraph" gibt für die Staatsanwaltschaften breit gefächerte Möglichkeiten dich in die Pfanne zu hauen. Darüber hinaus sind bei diesem Thema eine Menge von ..Ich Glaube.. ich habe gehört.. eigentlich müsste ...usw unterwegs.

    Aber Recht fühlen, Recht haben und Recht bekommen sind drei verschiedene Dinge.

    Übrigens wenn es um den Füherscheinentzug geht dann zieht dies bei weitem größere Kreise. Das kann zu Folge haben das Fluglizenzen, Bootsführerscheine, und Waffenscheine ebenfalls eingezogen werden.

    Deshalb auch ist es ganz wichtig wie Guido schon sagte niemals den Führerschein dabei zu haben.

    Beispiel: Ein Bekannter von mir ( Berufspilot ) legt sich mit 0.8%% mit einer Strassenbahn in Augsburg an. Natürlich 2'ter Sieger und die Bullizei möchte sofort den Zettel einziehen. Er hat in leider nicht dabei. Nach einem Termin bei seinem ( Respekt gewieften ) Rechtsanwalt. Findet er noch vor dem Gerichttermin eine Job ausserhalb der EU. Er läßt sich seine Scheine umschreiben auf US- Lizenzen bevor er in Deutschland Führerschein und Fluglizenz abgegeben muss.

    Resultat: Mit der US Fluglizenz darf er dennoch weiterfliegen, auch in Deutschland, insoweit er keine Flugzeuge mit EU-Kennung fliegt. Ähnlich verhält es sich mit dem Führerschein. Er darf sogar mit seinem amerikanischen Füherschein in Deutschland fahren, wenn es sich dabei um einen Leihwagen handelt.

    Dieses natürlich nur wenn du die passenden Papiere noch bei der Beantragung hast.

    Noch ein Tip: Lasst eure GoPro's und Dashcams ausgeschaltet wenn, euch mal wieder der rechte Fuss mehr als erlaubt überrollt. Obwohl laut Gesetz wegen Persönlichkeitsrechten gar nicht erlaubt, können solche Aufnahmen bei Bedarf von der Staatsanwalschaft dennoch als Beweismittel herangezogen werden, wie ein aktueller Prozess am Oberlandesgericht Augsburg zeigt.

    Zwei Volltrottel (28 & 29 Jahre) im Audi-S5 lassen es auf der Landstrasse krachen. Auf regennasser Strasse kommt das Fahrzeug ins Schleudern und rammt im Gegenverkehr ein Fahrzeug von der Strasse, die Frau in diesem Fahrzeug ist sofort tot die Trottel schwer verletzt.

    1. Meldung ...Tragischer Verkehrsunfall !

    2. Nach Auswertung der im Fahrzeug vorgefunden Dashcamaufnahmen entscheidet die Staatsanwaltschaft auf ein Anklage auf Mord aus minderen Bewegtgründen mit lebenlanger Haftstrafe für den Fahrer und Beihilfe zum Mord für den Beifahrer. Der Prozess läuft gerade. Ich möchte eins klarstellen ich möchte diese Trottel nicht von Ihrer Verantwortung freisprechen.


    Grüße Effe

    Carpe Diem - Nutze den Tag. Außer er ist Scheiße, dann nimm einen anderen. Und immer dran denken, einer von uns beiden ist klüger als Du :/

  • Moin,


    Zitat

    Ich habe mich auf die von SDR verlinkte Seite bezogen. Und um es noch mal kurz zu machen, das ist richtiger Stuss. Sachlich in vielen Punkten fehlerhaft und vom Gehalt her auf GuteFrage.

    Für mich wäre interessant was genau daran Stuss ist ? Weil ähnliches habe ich von einem richtig guten Anwalt für Verkehrsrecht auch so gehört.


    Das Problem ist ja dass man im zweifel tatsächlich bis zur Verhandlung keinen Führerschein mehr hat. Und die Frage ist wenn der sichergestellt ist ob man dann die Fahrerlaubnis noch hat oder nicht ?


    Guido

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    elise mk2,mit rover Motor, bsc toelinks, fächerkrümmer, krawalltüte,teamdynamics felgen mit uraltsemis (kann ich selbst wechseln),hat noch rest tüff (in Anlehnung an andere total bescheuerte Signaturen....
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  • ... Für mich wäre interessant was genau daran Stuss ist ? Weil ähnliches habe ich von einem richtig guten Anwalt für Verkehrsrecht auch so gehört.

    Das Problem ist ja dass man im zweifel tatsächlich bis zur Verhandlung keinen Führerschein mehr hat. Und die Frage ist wenn der sichergestellt ist ob man dann die Fahrerlaubnis noch hat oder nicht ? ...

    Viele Formulierungen machen deutlich, dass der Beitrag nicht von einem Juristen verfasst wurde. Wurde er ja vermutlich auch nicht, sondern von dem Diplomkaufmann, der im Impressum steht.

    Ähnliches von einem Anwalt gehört zu haben mag sein, aber mit Sicherheit nicht so, wie in dem verlinkten Beitrag.

    Noch mal zur Unterscheidung. Der Führerschein (FS) ist der verkörperte Nachweis über die behördliche Erlaubnis (Fahrerlaubnis/ FE), ein bestimmtes Kraftfahrzeug führen zu dürfen.

    Wenn der FS sichergestellt oder beschlagnahmt ist, darf man kein Kraftfahrzeug mehr führen.

    Wenn die FE vorläufig entzogen ist, das kann richterlich unmittelbar nach der Tat bestätigt werden, darf man ebenfalls kein Kfz mehr führen, unabhängig davon, ob man den FS noch in den Händen hält, oder nicht.

    Es macht also nicht wirklich Sinn, den FS nicht vorzuzeigen oder nicht auszuhändigen!? Eine richterliche Bestätigung der Beschlagnahme muss innerhalb von drei Tagen erfolgen. Sollte der Richter die Beschlagnahme nicht bestätigen, erhält man den FS zurück und die FE bleibt bestehen.

    20832 m, 73 Kurven

  • Und was war jetzt auf der Kamera der beiden Spinner drauf das zur Mordanklage geführt hat?

    Mordanklage geht jetzt sehr schnell. Du fährst zu schnell und damit absichtlich. Damit unterstellt man dir schon einmal als erstes das erste Merkmal zur Mordanklage, "niedrige Bewegtgründe". Durch den Umstand das sich der Unfallgegner(Opfer) unvorbereitet der Tat gegenüberstand, ist der Tatbestand der "Heimtückie" erfüllt. Die nicht angepasste Geschwindigkeit die rücksichtslos ausgeführt wurde um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen erfüllt den Tatbestand "ein verbotenes Kraftfahrzeugrennens".

    Diese Tatbestände konnten allerdings nur durch die Auswertung der Dashcam erhoben werden. Da diese Idioten Bild und Ton aufgezeichnet haben.

    • Nachgewiesene Geschwindigkeit laut Dash von 204 km/h und noch 154 km/h beim crash.
    • Wollten im Regen über eine Kuppe abheben. Beifahrer feuert in an "bleib drauf, Alter gleich fliegen wir". Deshalb für ihn auch die Anklage zur "Anstifftung zum Mord"
    • Fahrt unter Einfluss von Drogen

    Ich möchte diese Trottel nicht verteidigen, aber ohne Dashcam. Ginge diese mit fahrlässiger Tötung ab.

    Carpe Diem - Nutze den Tag. Außer er ist Scheiße, dann nimm einen anderen. Und immer dran denken, einer von uns beiden ist klüger als Du :/

    • Nachgewiesene Geschwindigkeit laut Dash von 204 km/h und noch 154 km/h beim crash.
    • Wollten im Regen über eine Kuppe abheben. Beifahrer feuert in an "bleib drauf, Alter gleich fliegen wir". Deshalb für ihn auch die Anklage zur "Anstifftung zum Mord"
    • Fahrt unter Einfluss von Drogen

    Ich möchte diese Trottel nicht verteidigen, aber ohne Dashcam. Ginge diese mit fahrlässiger Tötung ab.

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  • Also ich will die beiden in keinster Weise verteidigen.

    Aber ist das noch mit geltendem Recht vereinbar, wenn ich aus einer Aufforderung zum schneller fahren eine Aufforderung zum Mord mache?

    Überhaupt das Thema Mord in diesem Zusammenhang, bin ich der einzige, der das juristisch gesehen extrem bedenklich findet?

  • Also ich will die beiden in keinster Weise verteidigen.

    Aber ist das noch mit geltendem Recht vereinbar, wenn ich aus einer Aufforderung zum schneller fahren eine Aufforderung zum Mord mache?

    Überhaupt das Thema Mord in diesem Zusammenhang, bin ich der einzige, der das juristisch gesehen extrem bedenklich findet?

    - Ich auch nicht.

    - Seit neuestem JA! Es gab da mal so ein Fall in Berlin, glaube ich. Das war quasi der Grundsatz

    - Ich bin da bei dir. Hab damals auch nicht gedacht, das die Staatsanwaltschaft mit Mord durch kommt. Für mich persönlich ist Mord, wenn ich vorsätzlich jemanden umbringe. Bei so einer Fahrt nimmt der Fahrer es "billigend in Kauf", das er jemanden umfährt. Daraus eine Mordabsicht zu stricken.. huuuu.. Kann aber auch sein, das es juristisch gleich ist: "Mordabsicht" & "billigend in Kauf nehmen"

    Lotus.. schnelle Autos für Leute, die es nicht eilig haben!

  • Mord hat nichts damit zu tun, ob man etwas "absichtlich" macht. ...

    Auch, denn grundsätzlich ist nur vorsätzliches Handeln strafbar. Es sei denn, fahrlässiges Handeln ist ausdrücklich unter Strafe gestellt ( Par. 15 StGB).

    Einen Mord kann man nicht fahrlässig begehen. Es muss mindestens Eventualvorsatz beim Täter vorliegen.

    Absicht ist die stärkste Form des Vorsatzes.

    20832 m, 73 Kurven

  • Aber Alex, das hängt doch alles zusammen.

    Wenn man vorsätzlich in einen Weihnachtsmarkt (amok-)fährt, wird einem auch der Führerschein entzogen. Glaube ich zumindest. Aber ich bin im Gegensatz zum Rest kein Fachmann.

    Irgendwann kommt der Tag, an dem die Hütte so verbastelt ist, daß nur noch das Verkloppen hilft.

  • Aber auch nur für den Tag, danach darfst du dann wieder fahren.... (wie wir weiter oben gelernt haben)

    Aber auch wieder ein "extremes" Bespiel - wobei ich damit sagen will, dass man für die Thematik FS-Sicherstellung - Untersagung der Weiterfahrt lieber die Standardfälle beleuchten sollte. z.B. 316, 315c, 315d StGB.

  • Ab 14:20 sieht man wie schnell das geht.

    „Fühlte mich von der Zivilstreife verfolgt und bin geflüchtet“

    Illegales Rennen, Führerschein weg obwohl nicht dabei.

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