Führerschein sicherstellen

  • Guido hat in seinem Beitrag mit dem Batmobil und der Polizeikontrolle folgendes geschrieben:

    NIEMALS den Führerschein vorzeigen. Besser man sagt : sorry, hab ich nicht dabei. Das kostet im schlimmsten fall 10 Euro aber man kann weiterfahren ( mit einem anderen Auto aber immerhin)

    Ist der sichergestellt bleibt er das bis zur Verhandlung was ja bekanntlich 3-24 Monate dauern kann und man in der Zeit nicht fahren darf.

    Jetzt meine Frage: Ich werde doch dann dazu verdonnert, den Führerschein innerhalb einer Zeitspanne bei der Polizei vorzulegen. Wird der dann nicht gleich eingezogen?

    Danke

    Gunther

    If one day the speed kills me

    don´t cry because i was smiling

  • Noch was: Wenn du "zufällig" auch noch etwas zu schnell warst und den Lappen nicht dabei hast, sparst du u.U. sogar die 10€, weil das als "Tateinheit" gewertet wird :)

    Tateinheit bedeutet, das nur die schwerste Strafe geahndet wird.

    Edit: Es gibt bei YT auch ein Video, wo ein Moppedfahrer zu schnell war und er keinen Führerschein dabei hat. Der Polizist hat ihm vor Ort die Fahrerlaubnis entzogen. Keine Ahnung, ob das Rechtens ist.

    Lotus.. schnelle Autos für Leute, die es nicht eilig haben!

  • …ein Polizist kann keine Fahrerlaubnis keinen Führerschein entziehen derer er nicht habhaft wird, wie guido mk 2 schon erläutert hat.

    Oder hast Du schon einmal etwas an Dich genommen was gar nicht da ist? ;)

    Er kann somit nur für den Tag der Kontrolle das Fahren untersagen.

    Edit:

    …also die Fahrerlaubnis für den Tag der Kontrolle entziehen bzw. untersagen.

    Für mehr braucht es einen Richter.

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  • Vermute Du meinst mein #5?

    Hab den Beitrag korrigiert, das ändert aber nichts am Ergebnis… ;)

    :)

    ja, hatte vergessen zu zitieren :)

    Beim Fs bin ich bei dir. Was nicht da ist, kann man nicht wegnehmen. Aber ich glaube, das die Polizei dir die Fe entziehen kann, obwohl du den Fs nicht dabei hast: -> Eintrag im Polizeicomputer o.ä.

    Lotus.. schnelle Autos für Leute, die es nicht eilig haben!

  • ja, hatte vergessen zu zitieren :)

    Beim Fs bin ich bei dir. Was nicht da ist, kann man nicht wegnehmen. Aber ich glaube, das die Polizei dir die Fe entziehen kann, obwohl du den Fs nicht dabei hast: -> Eintrag im Polizeicomputer o.ä.

    Für den Tag, ja. Für längere Zeit kann das dann erst nach einer Gerichtsverhandlung passieren.

  • Ist doch egal, wenn der Herr Wachtmeister dir das sagt stehst Du erstmal da und brauchst einen Anwalt.

    Da wird aber auch schon dran gearbeitet:

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    Alt bist du erst, wenn der Bürgermeister zum Gratulieren kommt.

  • Was denn, wenn es selbst dieses dusselige Helloween über den Teich in unsere Brauchtümer geschafft hat, wird auch so eine App den Weg finden ;)

    Da bei uns selten bei Kontrollen geschossen wird vielleicht in etwas abgeschwächter Form. Ich stelle mir so eine Art "Frag Mutti" vor. Da wird man dann bei Bedarf mit einer Art Frau Tilly verbunden, die einem erklärt, dass man bei der Zubereitung von Tiefkühlkost vorher das Essen aus dem Karton nehmen muss.

    Alt bist du erst, wenn der Bürgermeister zum Gratulieren kommt.

  • Lese doch mal den Link von s d r in #3 , da wird es doch gut & verständlich erklärt!

    Der, der im Thema steht, stellt beim Lesen sehr schnell fest, dass der, der es geschrieben hat, nicht im Thema steht. Ist zu hoffen, dass die Anwälte, die da vermittelt werden, mehr Ahnung haben!?

    Ob man den Führerschein an Ort und Stelle aushändigt oder nicht, macht zeitlich keinen großen Unterschied. Die Fahrerlaubnis kann mit richterlichen Beschluss vorläufig entzogen (ab diesem Zeitpunkt darf man keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge mehr führen) und der Führerschein zur Beschlagnahme (Vorbereitung der Einziehung) ausgeschrieben werden. Der Beschuldigte wird zur Herausgabe aufgefordert. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach und liefert den Führerschein nicht ab, könnte der Richter im weiteren Verlauf des Verfahrens sogar einen Beschluss zur Wohnungsdurchsuchung mit dem Ziel der Auffindung des Führerscheins erlassen.

    Und nein, ich bin kein Anwalt.

    20832 m, 73 Kurven

  • Das hört sich alles sehr fundiert an, aber ich bin der Meinung man macht auf jeden Fall keinen Fehler wenn das Original gerade nicht verfügbar ist. Und die Executive/Judikative redet manchmal auch Stuss. Wir alle sind Menschen und nicht unfehlbar aber die Mühlen der Justiz/Verwaltung arbeiten häufig langsam....und ich denke darum geht es doch?

    Und da ich jemand kenne weiß ich das die Behörden durchaus schnell arbeiten oder aber auch nicht! Und man mag es nicht glauben da spielen persönliche Einstellungen eine Rolle!

  • Ob man den Führerschein an Ort und Stelle aushändigt oder nicht, macht zeitlich keinen großen Unterschied.

    Nun, für mich macht das sogar einen sehr großen Unterschied: Darf ich noch mit dem Auto nach Hause fahren, oder nicht. Zeit ist hier nicht relativ :)

    Aber hier ist der (für mich!) wichtige Satz:

    Die Fahrerlaubnis kann mit richterlichen Beschluss vorläufig entzogen (ab diesem Zeitpunkt darf man keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge mehr führen) und der Führerschein zur Beschlagnahme (Vorbereitung der Einziehung) ausgeschrieben werden.

    Die Erlaubnis kann NUR mit richterlichem Beschluss entzogen werden. Also kann/darf der Polizist vor Ort mir diese nicht entziehen. Hab ich den Lappen dabei, ist er zusammen mit der Fahrerlaubnis weg und ich geh zu Fuß nach Hause (im übertragenen Sinn).

    Sobald der Richter das für Nötig hält, bekomme ich einen Brief zur Herausgabe des Scheins. Wieder ein paar Tage "gewonnen". Ich hab dann Zeit um beim Anwalt abzuheulen, was mir passiert ist und er mich (und mein Auto) gefälligst vom Scheiterhaufen befreit.

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  • Der, der im Thema steht, stellt beim Lesen sehr schnell fest, dass der, der es geschrieben hat, nicht im Thema steht. Ist zu hoffen, dass die Anwälte, die da vermittelt werden, mehr Ahnung haben!?

    Ob man den Führerschein an Ort und Stelle aushändigt oder nicht, macht zeitlich keinen großen Unterschied. Die Fahrerlaubnis kann mit richterlichen Beschluss vorläufig entzogen (ab diesem Zeitpunkt darf man keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge mehr führen) und der Führerschein zur Beschlagnahme (Vorbereitung der Einziehung) ausgeschrieben werden. Der Beschuldigte wird zur Herausgabe aufgefordert. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach und liefert den Führerschein nicht ab, könnte der Richter im weiteren Verlauf des Verfahrens sogar einen Beschluss zur Wohnungsdurchsuchung mit dem Ziel der Auffindung des Führerscheins erlassen.

    Und nein, ich bin kein Anwalt.

    Wir sind da nicht weit auseinander, denn ich hatte ja geschrieben „Für mehr braucht es einen Richter.“

    Aber eben der Richter oder das Gericht ist für mich der entscheidende Punkt.

    Die Polizei ist „nur“ die exekutive Gewalt, also die vollziehende oder ausübende Gewalt im Rahmen ihrer Möglichkeiten und das Gericht eben die Judikative, also die rechtsprechende Gewalt.

    Die Polizei hat nicht die Gewalt und auch nicht die Kompetenz Recht zu sprechen und zu entscheiden.

    Das ist auch der Grund weshalb im Fall von Guido der Wachtmeister wohl mit einem Richter telefoniert hat.

    RA bin ich auch nicht, aber ein Schlitzohr mit Erfahrung ;)

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  • und bei Straftaten werden immer viele leicht katholisch da wie es guido richtig gesagt die Rechtsschutz nicht eintritt! Da wird aus "Diagnose Dicke Hose" immer ganz schnell silencio wenn die Taler eine Rolle spielen.

  • und weil Du ein Schlitzohr bist weißt Du auch "auf hoher See und vor Gericht........"

    Absolut richtig, deshalb sollte man auch zusehen dass die „Streitgespräche“ wenn irgend möglich bereits im Dialog mit der Staatsanwaltschaft beigelegt werden ;)

    Das klappt natürlich nicht immer und eine Rechtsschutzversicherung ist heutzutage obligatorisch, genauso wie sich nicht selbst um Kopf und Kragen zu quatschen.

    Belassen wir es dabei :saint:

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  • Darf ich noch mit dem Auto nach Hause fahren, oder nicht. ...

    Wir reden hier von ein paar wenigen Straftaten, bei denen eine Sicherstellung oder Beschlagnahme in Frage kommt. 315c, 315d, 316 StGB ...

    Du bist also besoffen oder ein Rennen gefahren. Bist du besoffen, darfst du nicht nach Hause fahren, da die Polizei dir die Weiterfahrt untersagt hat, bist du ein Rennen gefahren, hast du kein Auto mehr, mit dem du nach Hause fahren kannst, da es beschlagnahmt worden ist. Im zweiten Fall spielt es übrigens keine Rolle, ob der Beschuldigte Halter von dem Rennwagen ist, oder nicht.

    20832 m, 73 Kurven

  • Wir sind da nicht weit auseinander, denn ich hatte ja geschrieben „Für mehr braucht es einen Richter.“ ...

    Ich habe mich auf die von SDR verlinkte Seite bezogen. Und um es noch mal kurz zu machen, das ist richtiger Stuss. Sachlich in vielen Punkten fehlerhaft und vom Gehalt her auf GuteFrage.net Niveau.

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