Versicherung zahlt Nutzungsausfall nicht

  • Ich bräuchte mal Eure Einschätzung.

    Mir ist im letzten August während eines Einsatzes ein Feuerwehrfahrzeug seitlich in den Lotus gefahren, Schaden ca. 10.000 Euro. Die Schuldfrage war unstrittig, die Versicherung der Feuerwehr hat die Reparaturkosten übernommen. Die Freigabe der Reparatur durch die Versicherung hat allerdings mehrere Wochen gedauert, sodass sich die Reparatur insgesamt ca. 3 Monate hingezogen hat.

    Die Versicherung weigert sich nun, die Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen (ca. 8000 Euro). Begründung: Es handelt sich um ein Saisonfahrzeug (Bruchstrichfahrer :) ) und ich hätte das Fahrzeug nicht zwingend benötigt.

    Es stellt sich nun die Frage der Klage. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, bleibe also ggf. auf den Klagekosten sitzen (ca. 4000 Euro).

    Hat jemand von Euch Erfahrungen in einem ähnlich gelagerten Fall? Hat jemand von Euch mal eine Versicherung auf Nutzungsausfall verklagt? Wie ist der Prozess ausgegangen?

  • Bei Saisonfahrzeugen ist die Beweislage, dass es einen Nutzungsausfall gibt tatsächlich schwierig, außer das andere zur Verfügung stehende Fahrzeug ist tatsächlich auch als Saisonfahrzeug für die anderen Monate angemeldet.

    Ansonsten wäre ein Vorschlag eines Vergleiches eventuell angebracht. Eine Klage hat meines Erachtens wenig Chancen auf Erfolg.

    Einen Anwalt zu einem Beratungstermin würde ich dennoch einmal konsultieren, vielleicht sieht er die Chance ja doch größer. Erstberatungen sind auch nicht so teuer.

  • Ich zitiere hier mal von der Infoseite des ADAC

    "Nutzungsausfall für Hobby- und Freizeitfahrzeuge?

    Bei Fahrzeugen, die ausschließlich in und für die Freizeit genutzt werden, besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Das ist häufig bei Wohnmobilen und

    Motorrädern

    der Fall."

    "... but i won't do that"
    -Meat Loaf 1993-

  • Moin,

    wie immer in meinem Job, kommt es darauf an...

    Standen weitere Fahrzeuge zur Verfügung, die genutzt werden konnten?

    Gab es Personen, die auf genau dieses Fahrzeug angewiesen waren ?

    Maßgeblich ist der sogenannte Nutzungswille und die Möglichkeit, das muss sich aber nicht auf den Halter, oder Eigentümer beziehen, das können auch Dritte sein, die das Fahrzeug nutzen wollten / mussten.

    Beim Nutzungsausfall zicken die im Moment alle ein wenig, weil die Leute da erfahrungsgemäß die Klage scheuen.

    Tip an alle: Wer Auto fährt braucht eine RS Versicherung, die hat inzwischen sogar der Anwalt, weil er kein Bock mehr hatte Gerichts und Gutachterkosten vorzustrecken.

    Mal anrufen und drüber reden kann ich anbieten, als Forumskollege.

    Startseite - Kanzlei Kirchmann

  • Moin,


    Zitat

    "Stand ihnen in diesem Zeitraum noch ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung?"

    Stand ihnen in diesem Zeitraum noch ein weiteres eigenes auf sie zugelassenes Fahrzeug zur Verfügung ?

    soll ja menschen geben die einen Firmenwagen auch privat nutzen und außer dem Spaßfahrzeug kein zweites eigenes haben und da kommt dann wieder der Nutzungsausfall zum tragen.


    Guido

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  • Bin nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe.

    Hier mal meine Einschätzung bzw. wie ich es machen würde:

    Ich würde in so einem Fall, also wenn ich ein Saisonkennzeichen hätte, „nur“ den Nutzungsausfall bis zum Eintritt der Saisonpause geltend machen und nicht bis zum Abschluss der Reparatur, sollte diese ggf schon in der Saisonpause gelegen haben.

    Denn eine ggf geführte Argumentation einer Versicherung, dass kein Nutzungswille und Möglichkeit im ohnehin geplanten Zeitraum der Saisonpause gegeben ist, ergibt sich ja offensichtlich durch den Zeitraum vom Saisonkennzeichen z.B. 03 - 10.

    Meiner Meinung (!) nach kann ich nicht im Monat November noch Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

    ist die Reparatur aber noch im aktiven Zeitraum vom Saisonkennzeichen abgeschlossen worden, würde ich es in jedem Fall nach Beratung bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht (!) versuchen.

    Grundsätzlich steht einem unschuldig Geschädigten nach einem Verkehrsunfall die Interessenvertretung durch einen Rechtsanwalt zu, den die gegnerische Versicherung auch zahlen muss.

    Du solltest also in jedem Fall auch jetzt noch einen Rechtsanwalt hinzuziehen!

    Small, pretty, quick, fun. Great!

  • Schon klar, dass sowas kommt.

    Die wichtigste Frage in diesem Fall ist: "Stand ihnen in diesem Zeitraum noch ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung?

    Beispiel: Ja, ein 12 Tonnen-Wohnmobil. Oder mein Dienstfahrzeug. Leopard 2 :)

    Moin,

    wie immer in meinem Job, kommt es darauf an...

    Standen weitere Fahrzeuge zur Verfügung, die genutzt werden konnten?

    Gab es Personen, die auf genau dieses Fahrzeug angewiesen waren ?

    Maßgeblich ist der sogenannte Nutzungswille und die Möglichkeit, das muss sich aber nicht auf den Halter, oder Eigentümer beziehen, das können auch Dritte sein, die das Fahrzeug nutzen wollten / mussten.

    Ok. Das heißt, wenn eine Person bei mir im Haushalt wohnt, die ein Auto angemeldet hat, muß ich das Auto nehmen?

    Oder mein Sohn, der mein Auto braucht um zum Fussballtraining zu fahren.

    Oder ich gehe zu Fuß zur Arbeit, brauche ich dann kein Auto und kann NIE Nutzungsausfall geltend machen?

    Oder ich muß meine kranke Mami pflegen und einkaufen für sie.

    Wie ich das sehe, kommt man OHNE Klage nicht durch. Oder ein aussergerichtlicher Vergleich.

    Lotus.. schnelle Autos für Leute, die es nicht eilig haben!

  • War bei mir auch so, dass die (gegnerische) Versicherung keinen Nutzungsausfall übernommen hat, weil mindestens ein weiteres Fahrzeug auf mich zugelassen war. Nicht einmal die Kosten für die Kfz Steuer und die Versicherung während der mehrmonatigen Standzeit wurden erstattet. Lapidarer Kommentar: ich hätte das Fahrzeug ja stillegen können.

    Als dann nach knapp einem halbem Jahr aus England immernoch keine Clam geliefert worden war, da hat sich die Versicherung des Unfallverursachers aber freundlicherweise dazu bewegen lassen, die vollen Mehrkosten zu übernehmen, um eine lagerhaltige Clam von einem Lotushändler in der Schweiz zu importieren und das Trauerspiel damit endlich zu beenden.

  • Kommt immer auf den Einzelfall an. War z.B. gerade eine Reise geplant mit dem "Freizeitfahrzeug", dann ist natürlich auch eine Nutzungsausfallentschädigung möglich.

    Oder wenn nachgewiesen werden kann, dass die anderen Fahrzeuge von anderen Familienmitgliedern genutzt werden etc.

    Muss man dann aber natürlich im Einzelfall einklagen. Ohne RSV wäre mir das Risiko zu hoch.

  • stand mal vor der gleichen Frage.

    man sollte sich den Sinn der Nutzungsausfallentschädigung überlegen und wie das vor Gericht gehandhabt werden kann (Rechtsanwalt / RSV ansprechen). es geht ja nicht darum, sich zu bereichern, sondern den Aufwand für einen Ersatz zu kompensieren:

    ᐅ Nutzungsausfallentschädigung: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de

    in meinem Falle stand ein weiterer Firmenwagen in der Familie zur Verfügung. der Lotus und sein bisheriges Nutzungsprofil entsprach nicht dem 'Wirtschaftsgut von zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung'

    ymmv

    PS: da der Schaden eine grundsätzliche Nutzung des Fahrzeugs nicht unmöglich machte, gab es einen Nutzungsausfall genau für die Reparaturdauer in der Werkstatt. das monatelange warten auf Ersatzteile und Verbleib in der Werkstatt gehörte nicht dazu, da das Fahrzeug fahrtüchtig war.

  • Ja, wenn der Wagen fahrbereit ist, dann wird es mit den Ansprüchen noch schwieriger. Da wird dann meistens nur die Zeit der Reparatur vergütet.

    Ich weiß aber auch von einem Lotus-Fahrer, der sich mit der Versicherung auf eine Aufteilung des Nutzungsausfalls geeinigt hat. Da ging es aber auch um einen noch längeren Zeitraum und eine entsprechend höhere Summe.

    Aber aus meiner Erfahrung kann ich dir sagen, dass die Versicherungen mittlerweile es fast immer auf eine Klage ankommen lassen...

    Edith sagt noch: wie Ert bereits sagte, muss zumindest der Rechtsanwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Einen Versuch wäre es in jedem Fall wert, vielleicht kann man die Versicherung da etwas "locken"?

    Edith sagt: wie oben erwähnt wurde ist

  • Ja "Sich im Recht fühlen und Recht bekommen sind immer 2 Dinge" und ein Rechtschutz ist total überflüssig wenn man Ihn nicht braucht. Solltest Du Ihn aber einmal brauchen dann sind deine Versicherungsbeträge der lezten 20 Jahre locker drin ;)

    Ein Beispiel... letztes Jahr knüppelt ein Handwerker auf das 8 Monate alten Skoda Fabia meiner Tochter. Totalschaden beiden nicht weiter passiert. Aber jetzt gehts los.

    ..Mach dir keine Sorgen du bekommst ja einen Leihwagen.., den Sie als Lehrerin ja auch braucht. Ein paar Tage später ist das Gutachten da. Totalschaden

    und der Aufforderung den Leihwagen bitte bis zum x'ten abzugeben. Was ist Da den los ???

    Auf Nachfrage wird uns von der Versicherung des Gegners erklärt, wenn es ein Reparaturfall wäre hätte Sie Anspruch auf einen Ersatzwagen bis zur Vollständigen Reparatur des Fahrzeuges ( auch wenn es 8 Monate dauert ! ). Das es aber ein Totalschaden ist wird nur eine Übergangszeit von max 3 Wochen gewährt bis Du ein neues Fahrzeug bekommen hast.

    Hallo ! Recht fühlen und Recht bekommen !

    Was aber wenn Du in dieser Zeit kein neues Auto bekommen kannst ( siehe aktuelle Lieferzeiten ) ?

    Egal Du kannst dir ja auch ein gebrauchtes zur überbrückung kaufen oder ein anderen Typen oder Hersteller !

    Deutsche Rechtsprechung

    Ohne Rechtschutz hätte ich dann ganz schnell das 5'te Bein eingezogen, mit Rechtschutz gehen wir das nun doch einmal an.

    Carpe Diem - Nutze den Tag. Außer er ist Scheiße, dann nimm einen anderen. Und immer dran denken, einer von uns beiden ist klüger als Du :/

  • und ich hätte gedacht, man kriegt (hoffentlich) den Wiederbeschaffungswert (eines Gebrauchtwagens ähnlicher Verfassung) bei Totalschaden eines 'Gebrauchtwagens' erstattet.

    wie passt dann '8 Monate altes Fahrzeug' mit Neuwagen bestellen zusammen (und irgendwelchen Lieferzeiten)?

  • Man darf aber auch nicht vergessen, dass man eine Schadenminderungspflicht hat. Wenn also absehbar ist, dass die Beschaffung eines neuen Autos länger dauert, kann ein Interimsfahrzeug angeschafft und später wieder verkauft werden. Würde man ja auch so machen, wenn das ganze nicht jemand anders bezahlt...

    Die ganze Diskussion ist hier jedoch müßig, weil jeder Fall einzeln zu betrachten ist. Der TE sollte das Angebot vom churchi mal annehmen und sich Beraten lassen.

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  • Zunächst vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Ich habe von Anfang an einen Anwältin eingeschaltet. Sorry, hätte ich schreiben sollen. "Öffentliche" Fahrzeuge als Unfallgegner sind kritisch, da diese häufig über die Stadt oder über Rückversicherer versichert sind. D.h., man hat es u.U. mit komplexen Zuständigkeiten zu tun. Daher direkt Anwalt, was ich sonst eigentlich nicht mache.

    Die Anwältin hat im zweiten Satz damals direkt gesagt, dass das mit den Nutzungsausfall schwierig werden würde, da es sich ganz offensichtlich um ein Spaßfahrzeug handelt. Hat sich ja dann auch bewahrheitet.

    Auf meinen Namen waren noch zwei weitere Fahrzeuge zugelassen. Die Argumentation, dass eins mein Sohn und eins meine Frau nutzten, ist wohl nicht 100%ig tragfähig.

    Eine Urlaubsreise war zwar grob geplant, lässt sich aber nicht nachweisen (also noch keine Hotelbuchungen).

    Fazit aus Euren Meldungen: Klage ist ohne Rechtschutz zu gefährlich.

    Ich werde mich mit der Anwältin abstimmen, ob und wie ohne Gericht ein Vergleich herbeigeführt werden kann.

  • Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Unfall mit einem/meinem Firmenfahrzeug.

    Da hatte ich ebenfalls keinen Nutzungsausfall (kein Leihfahrzeug !) bekommen, da mir ein zweites Firmenfahrzeug , welches auch privat genutzt werden konnte, zur Verfügung stand.

    Da hätte ich mal lieber ein Leihfahrzeug genommen, welches zu 100 % gezahlt worden wäre.

  • Ohne Klage wird das vermutlich schwierig, überhaupt was zu bekommen. Wenn die Urteile da tendenziell eher in die eine Richtung gehen, wird die Versicherung sich vermutlich eh auf eine Klage einlassen. Das Risiko ist für die Versicherung da relativ gering.

  • Wolltest Du nicht bei mir Urlaub machen?

    Hatten wir nicht schon eine Buchung fix?

    Du hattest doch das Arrangement

    "Wellness meets Lotus - erfahren Sie Luxus für sich nach spannenden Tagen im eigenen Lotus auf den Straßen des Sieger-und Sauerlands."

    gebucht, oder?

    Aber bei dem Arrangement wäre der Lotus doch gestellt worden. Hilft hier auch nicht weiter. :)

  • Moin,


    Zitat

    Fazit aus Euren Meldungen: Klage ist ohne Rechtschutz zu gefährlich.

    das zahlt doch im Haftpflichtfall der Unfallgegner, kann dir doch scheissegal sein.


    Guido

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    Teile meines Beitrages können ironische, sarkastische oder zynische Bemerkungen enthalten.
    Ich bin nicht verantwortlich für das was der Leser da hinein interpretiert !

  • Leider darfst Du eine beabsichtigte Reparatur nicht von der Freigabe der gegnerischen Versicherung abhängig machen. Du unterliegst der Schadensminderungspflicht und hättest z.B. zunächst deine VK belasten u. die Kosten anschließend bei der gegnerischen Versicherung einreichen können (nennt sich "Abrechnung nach Quotenvorrecht"). Oder wenn nachweislich knapp bei Kasse einen Kredit aufnehmen u. diese Zusatzkosten mit einreichen. Die landläufige Meinung, man könne einen Reparaturauftrag so lange heraus zögern, bis die gegn. Vers. endlich grünes Licht gegeben hat, ist ein Irrglaube.

    Unabhängig ob Saisonfahrzeug oder nicht, muss die gegnerische Versicherung den Nutzungsausfall für die Zeit bis zur Erstellung eines Gutachtens, 2-3 Tage Bedenkzeit und die "normale" Reparaturdauer bezahlen. Das sind i.d.R. max. 2-3 Wochen. Mehr wirst du meiner Erfahrung nach auch mit Anwalt nicht raus holen können.

  • PS: was Saison- oder Spaßfahrzeug angeht, mal ein Extrem Beispiel.

    Oldtimer Ausfahrt mit 1935er Bugatti. Unverschuldeter Unfall. Reparatur dauert 2 Jahre weil alles Handarbeit. Soll die gegn. Vers. jetzt 2 Jahre Nutzungsausfall zahlen? ;)

  • Kommt halt drauf an. Verdient derjenige zum Beispiel seinen Lebensunterhalt damit, mit dem Bugatti Leute zu chauffieren oder so? Kann man eigentlich nie so pauschal beantworten.

    Und meines Wissens nach muss die gegnerische Versicherung zwar den Anwalt bezahlen, aber die Gerichts- und Gutachterkosten aber nicht. Das Klagerisiko hat man so also eigentlich weiterhin.

  • Fragt mich nach dem 12. September nochmal wie es ausgegangen ist. Da ist mal wieder ein Gerichtstermin. Ich verklage die HUK schon seit über drei Jahren! Die Saubande von der HUK hat bisher weder den Nutzungsausfall noch die vollständigen Reparaturkosten bezahlt. Ich habe nach etlichen Anwaltsschreiben einfach einen Betrag X überwiesen bekommen und das war es. Da mir bewusst war, auf was für eine gegnerische Unfallversicherung ich mich einlassen muss, habe ich sofort einen Anwalt eingeschaltet. Die HUK kämpft wirklich mit allen Tricks, egal was es sie letztendlich kostet. Auf einem Bild des Gutachters ist im Hintergrund das Heck eines Kombis zu sehen. Unglücklicherweise mit einer ähnlichen Kennzeichen Kombination wie bei meiner Elise. Jetzt muss ich beweisen, dass dieser Kombi nicht mein weiteres Auto ist und/oder von mir genutzt wird. Bzw. vor drei Jahren durch mich genutzt wurde. Auch ich habe mehrere Fahrzeuge für die Familie auf meinen Namen laufen, die ich aber gar nicht nutze. Es bleibt weiterhin spannend!

    +++ Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat +++

  • Fragt mich nach dem 12. September nochmal wie es ausgegangen ist. Da ist mal wieder ein Gerichtstermin. Ich verklage die HUK schon seit über drei Jahren! Die Saubande von der HUK hat bisher weder den Nutzungsausfall noch die Vollständigen Reparaturkosten bezahlt. Ich habe nach etlichen Anwaltsschreiben einfach einen Betrag X überwiesen bekommen und das war es. Da mir bewusst war, auf was für eine gegnerische Unfallversicherung ich mich einlassen muss, habe ich sofort einen Anwalt eingeschaltet. Die HUK kämpft wirklich mit allen Tricks, egal was es sie letztendlich kostet. Auf einem Bild des Gutachters ist im Hintergrund das Heck eines Kombis zu sehen. Unglücklicherweise mit einer ähnlichen Kennzeichen Kombination wie bei meiner Elise. Jetzt muss ich beweisen, dass dieser Kombi nicht mein weiteres Auto ist und/oder von mir genutzt wird. Bzw. vor drei Jahren durch mich genutzt wurde. Auch ich habe mehrere Fahrzeuge für die Familie auf meinen Namen laufen, die ich aber gar nicht nutze. Es bleibt weiterhin spannend!

    Leider das Prinzip von so vielen Versicherungen....den Gegner mürbe machen. Letztendlich geht man dann auf einen Vergleich ein,,,,das ist letztendlich das Ziel.
    Drücke Dir die Daumen