S1 TÜV Eintragungen

  • Hallo, ich wollte mal die S1 Fahrer fragen, was sie so alles vom Tüv eingetragen bekommen haben?

    Ich will jetzt bei der nächsten HU mein SnappOff und das Toe Link Kit eintragen lassen.

    Gibt es von Lotus eine Freigabe um die S1 auf Exige S1/Toe Link umzubauen ?

    Victory Felgen....hat jemand die EU Sondergenemigung von der Elise zum einlesen,

    dort soll ja die Victory erwähnt sein und nicht Eintragungspflichtig sein.

  • den Toe Link würde ich nicht erwähnen. Woher soll der Prüfer wissen was Original ist und was nachträglich angebaut wurde.

    Putz halt aussenrum, oder mach den Toe Link dreckig ;)

    Beim Snapp off ist es halt ein klein wenig anders. Das Fällt volle Granate auf :cc

  • Hat man bei Ersatzteilen von Drittanbietern ja auch nicht, dass man die eintragen lassen muss. Würde ich beim Toe-Link-Kit genau so sehen. Spurstange war vorher da, Spurstange ist jetzt wieder da. Die ändert ja quasi nichts am Fahrwerk direkt (ja, Bump Steer und so, ich weiß..).

    Die Felgen sind doch auch original? Was soll man da groß eintragen? Da gibt es doch diese Freigabedokumente?

    Das Lenkrad sollte man aber schon eintragen lassen, wenn es so offensichtlich nicht original ist.

  • ich kann mich erinnern, das bei KT sowas möglich ist (->S2). Bei S1 steht nix auf der Seite

    Dann lies doch einmal genau nach was da steht...per Einzelabnahme.

    MIt anderen Worten ist das gar nichts, ausser Komo gibt beim Kauf ein entsprechendes Materialgutachten mit. Dieses muss aber von dem Sachverständigen nicht unbedingt akzepziert werden.

    Frag doch eimal nach wo die Einzelabnahme durchgeführt wird ? Wenn das bei KOMO vor Ort gemacht wird ohne Materialgutachten, dann behaupte ich das es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt.

    Bedenkt bitte bei euren Eintragungen, das wenn ein Gutachter so was anzweifelt, Ihr die entsprechenden Unterlagen bei bringen müsst. Und schon wird das aus euren Papieren wieder ausgetrage !

    Carpe Diem - Nutze den Tag. Außer er ist Scheiße, dann nimm einen anderen. Und immer dran denken, einer von uns beiden ist klüger als Du :/

  • da steht beim S2 Toyota:

    '...Diese, durch die Testreihe bestätigte Sicherheit, macht es uns nun auch möglich dieses Kit per Einzelabnahme eintragen zu können...'

    - das könnte dann das Materialgutachten sein.

    denn bei den KT Rover S1/S2 Toelinks steht das nicht und auch nichts zu einer möglichen Einzelabnahme.

  • MIt anderen Worten ist das gar nichts, ausser Komo gibt beim Kauf ein entsprechendes Materialgutachten mit. Dieses muss aber von dem Sachverständigen nicht unbedingt akzepziert werden.

    Frag doch eimal nach wo die Einzelabnahme durchgeführt wird ? Wenn das bei KOMO vor Ort gemacht wird ohne Materialgutachten, dann behaupte ich das es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt.

    Alter, Du bist gerade sowas von drüber!

    Was soll der Scheiß? KT ist nicht der heilige Gral, aber das was Du da schreibst ist vollkommen daneben!

  • Alter, Du bist gerade sowas von drüber!

    Was soll der Scheiß? KT ist nicht der heilige Gral, aber das was Du da schreibst ist vollkommen daneben!

    Danke das Du mit deiner etwas lockeren Bezeichnung zumindestens meine Erfahrung anerkennst.

    und vor allem ist das kein Scheiß, du Pro...ll

    Ginettafahrer wollte wissen welche Möglichkeiten es gibt ein SnapOff einzutragen, und ich kann Ihm sagen das es da viele Varianten gibt, insoweit du das passende Materialgutachten hast. Denn um das einmal klar zu machen, auch das originale Lotusteil hat kein Gutachten. sondern nur eine Lotus Artikelnummer. Dabei spielt es laut Zulassungsverordnung auch keine Rolle ob das Teil absperrbar ist, wie immer behauptet wird. Entscheidend ist nur das sich das Lenkrad während der fahrt nicht lösen lässt. Das kann man sehr schnell nachweisen.

    Aber was bleibt ist das Materialgutachten. Das wird vom TÜV gefordert. Wobei es aber keiner definierten Anforderungen gibt.

    Carpe Diem - Nutze den Tag. Außer er ist Scheiße, dann nimm einen anderen. Und immer dran denken, einer von uns beiden ist klüger als Du :/

  • Dann lies doch einmal genau nach was da steht...per Einzelabnahme.

    MIt anderen Worten ist das gar nichts, ausser Komo gibt beim Kauf ein entsprechendes Materialgutachten mit. Dieses muss aber von dem Sachverständigen nicht unbedingt akzepziert werden.

    Frag doch eimal nach wo die Einzelabnahme durchgeführt wird ? Wenn das bei KOMO vor Ort gemacht wird ohne Materialgutachten, dann behaupte ich das es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt.

    Bedenkt bitte bei euren Eintragungen, das wenn ein Gutachter so was anzweifelt, Ihr die entsprechenden Unterlagen bei bringen müsst. Und schon wird das aus euren Papieren wieder ausgetrage !

    Da liegst du falsch. Als Laie ist man mit der Eintragung erstmal "raus". Den Rest dürfen dann andere klären. Wofür geht man denn bitte sonst zu dem Sachverständigen? Wenn ich eh am Ende für alles selber verantwortlich bin, kann ich es ja auch gleich selber prüfen. Spart man viel Geld...

  • Doch - das ist Scheiß! KT macht keine Gefälligkeitsgutachten - alle Eintragungen sind akribisch vorbereitet.

    Das ist zumindest meine Erfahrung, Toe-Link, Felgen, Lenkrad, ESD - der dann eben nicht eingetragen wurde.

    Alle notwendigen Unterlagen sind da vorhanden, wurden vorher gesichtet, abgesprochen - und wohl für gut befunden.

    Das ist derselbe Scheiß wie - der alte Prüfer kommt nicht mehr, da gibt es einen Neuen, die können nix mehr eintragen. Du warst offensichtlich noch nie bei KT was eintragen lassen, sonst würdest Du nicht so einen Schwachsinn verbreiten! Und ich bin gerade not amused was KT betrifft. Man muss aber immer fair bleiben,

    Gruß,

    MaTThias

  • Das kann dir am Ende auch egal sein.

    Gerade in diesem Fall, wo eine wirklich sehr bekannte Fachfirma das anbietet, kannst du als Laie davon ausgehen, dass das Hand und Fuß hat.

    Wir reden ja auch nicht von offensichtlich unzulässigen Umbauten.

  • Doch - das ist Scheiß! KT macht keine Gefälligkeitsgutachten - alle Eintragungen sind akribisch vorbereitet.

    Das ist zumindest meine Erfahrung, Toe-Link, Felgen, Lenkrad, ESD - der dann eben nicht eingetragen wurde.

    Dann passt ja alles.

    Nur ein kleine Frage am Rande. Warum machen sie dann verschieden Eintragungen nicht mehr, die noch vor einigen Jahren problemlos bei Ihnen durchgeführt wurden ?

    Das Wort nennt man Bestandsschutz.

    Wenn damals laut Unterlagen alles gepasst hat zur Eintragung, warum geht dann das plötzlich jetzt nicht mehr ?

    Und GrossmeisterB ich unterstelle der Firma gar nichts. Allerdings darf die Frage erlaubt sein warum sich das nun alles geändert hat.

    Nun es wird gemunkelt was die Ursache ist. Aber daran will ich mich nicht beteiligen

    Carpe Diem - Nutze den Tag. Außer er ist Scheiße, dann nimm einen anderen. Und immer dran denken, einer von uns beiden ist klüger als Du :/

  • Nur ein kleine Frage am Rande. Warum machen sie dann verschieden Eintragungen nicht mehr, die noch vor einigen Jahren problemlos bei Ihnen durchgeführt wurden ?

    Weil sich die gesetzliche Lage geändert hat? Es gibt keinen Bestandsschutz!

    Und wenn was gemunkelt wird, Du Dich aber nicht beteiligen willst, solltest Du gar nicht erwähnen das was gemunkelt wird!

    Was weißt Du denn - nichts! Nur heiße Luft.

  • "Wenn das bei KOMO vor Ort gemacht wird ohne Materialgutachten, dann behaupte ich das es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt."

    Stimmt, das ist nicht mal eine Unterstellung, sondern du behauptest es sogar.

  • "Wenn das bei KOMO vor Ort gemacht wird ohne Materialgutachten, dann behaupte ich das es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt."

    Stimmt, das ist nicht mal eine Unterstellung, sondern du behauptest es sogar.

    Ich behaupte und unterstelle gar nichts....

    Du kannst aber mit dem Wort "Wenn" schon was anfangen oder?

    Wenn nicht dann mache ich mir gerne die Mühe, auch Dir nochmals dieses Wort zu erklären.

    Das mit den Eintragungen und dem Bestandschutz hast Du auch verstanden, wovon ich natürlich ausgehe oder ?

    Und zum Ende noch das als Hinweis "... als Laie davon ausgehen .." hilft Dir gar nichts, denn Du bist der, der das Fahrzeug im Strassenverkehr ohne Betriebserlaubnis einsetzt und damit hast DU die Arschkarte.

    Carpe Diem - Nutze den Tag. Außer er ist Scheiße, dann nimm einen anderen. Und immer dran denken, einer von uns beiden ist klüger als Du :/

  • Nö, ich habe es ja schriflich, dass die Teile abgenommen wurden. Bekommt man ja extra mit dazu den Zettel. Ist ja auch Sinn der Sache. Mehr kann ich als Laie nicht machen.

    Und deine Einschränkung bezog sich nur auf das "vor Ort", also hast du es sehrwohl behauptet.

  • Das ist in Deutschland leider unfair. Die Einhaltungspflicht der gesetzlichen Regularien liegt alleine beim Fahrzeughalter/-führer. Egal ob EG-Genehmigung, wer dir den TUEV Brief gemacht hat, oder ob es sogar im Fahrzeugschein eingetragen wurde.

    Bspw. bei der Lautstärke. Du kannst einen neuen ESD mit EG Genehmigung oder per Eintragung fahren. Aber ist der bei einer Messung zu laut, bist du raus.

    Auch das beliebte Thema Spurplatten/ET: Man sieht heute noch genug (neue) Autos rumfahren, wo die die Reifenfläche superbündig mit dem Kotflügel abschließt und die Flanke des Reifens leicht rausschaut. Natürlich per Einzelabnahme eingetragen.

    Ist aber nicht mehr zulässig, denn inzwischen ist klar geregelt, dass die äußerste Seite des Rades im Messbereich passen muss. Und das ist meist die Reifenflanke. Viele TUEV Prüfer tragen sowas zwar ein, aber legal ist das nicht und im Zweifel hast Du da definitiv die A-Karte.

    Vielleicht war es ja auch noch bei der Abnahme legal, aber schon ein anderer Reifen mit z.B. mehr Flankenschutz kann dafür sorgen, dass du dann ohne Betriebserlaubnis fährst.

    Das steht auch nirgends im Fahrzeugschein/Gutachten, dass die Eintragung nur in Verbindung mit diesem speziellen Reifen gilt.

  • Nein, nochmal, du fährst zu dem Sachverständigen, welcher dir bescheinigt, dass die Umbauten den Regeln entsprechen und damit erhälst du die von dir angesprochene Betriebserlaubnis.

    Im Fall der Fälle bist du damit erstmal raus.

    Ja, sicher kann sowas dann nachträglich widerrufen werden und du hast die A-Karte dann. Aber belangt werden kannst du dafür nicht. Dafür gibt es ja die Sachverständigen, sonst könnte das ja jeder sich selber bescheinigen.

    Und P.S.: doch, es gibt Teilegutachten, da sind explizit Reifentypen genannt meine ich, wenn dann andere Reifen drauf sind muss wieder geprüft werden, steht dann da so drin.

  • Hallo, ich wollte mal die S1 Fahrer fragen, was sie so alles vom Tüv eingetragen bekommen haben?

    Ich will jetzt bei der nächsten HU mein SnappOff und das Toe Link Kit eintragen lassen.

    Gibt es von Lotus eine Freigabe um die S1 auf Exige S1/Toe Link umzubauen ?

    Victory Felgen....hat jemand die EU Sondergenemigung von der Elise zum einlesen,

    dort soll ja die Victory erwähnt sein und nicht Eintragungspflichtig sein.

    Welches SnapOff hast du denn? Für das abschließbare von Raid / SnapOff kann ich dir das Teilegutachten kopieren.

    Spurstangen: das trägt dir vermutlich keiner ein.


    @zu dem restlichen Verein hier: habt ihr alle Langeweile und habt einen Kurs ‚Rechthaberitis‘ belegt? Hier artet‘s überall nur noch aus. Unglaublich.

  • Welches SnapOff hast du denn? Für das abschließbare von Raid / SnapOff kann ich dir das Teilegutachten kopieren.

    Spurstangen: das trägt dir vermutlich keiner ein.


    @zu dem restlichen Verein hier: habt ihr alle Langeweile und habt einen Kurs ‚Rechthaberitis‘ belegt? Hier artet‘s überall nur noch aus. Unglaublich.

    Leider artet es momentan an allen möglichen Ecken aus. Echt schlecht geworden mit der Gesellschaft vernünftig zu diskutieren.

  • Ich habe heute beim TÜV das Snapp Off mit 300er Raid und die Victorys eingetragen bekommen.

    Wichtig für die Eintragung der Victorys ist diese Datei

    (der TÜV hat diese Datei auf einer Datenbank zum abrufen)

    EEC Typengenehmigung e4*98/14*0008*12 Abschnitt 6.6.1.1.

    Die Victory ist vermutlich dort nur für die Sport 160er erlaubt, aber da es sich um ein fast identisches Auto handelt, kann der Prüfer dieses als Grundlage für die Eintragung benützen.