...noch zur Ergänzung, das Recht mit den 7 Jahren ist wohl noch nicht durch und bezieht sich nur auf bestimmte Produktkategorien.
z.Zt. 'muss' der Hersteller oder Importeur nur 2 Jahre einplanen (wenn er innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Versorgung sicherstellen will) und es gibt tatsächlich hier kein Sonderrecht bei KFZ. einige Hersteller haben sich zu einer 'Selbstverpflichtung' durchgerungen.
Allerdings gibt es ein Sonderrecht bei PKW, wenn es um die zur Verfügungstellung von Ersatzteilen an freie Reparaturwerkstätten und die Preisgestaltung geht.
Es ist ganz interessant, dass es in der Tat (noch) kein 'Recht auf Reparatur' gibt, sondern nur eine Gesetzesvorlage aus diesem Jahr.