Nur mal so... Crash NS, wer zahlt?

  • Wer hätte das gedacht?

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  • Als das damals eingeführt wurde, haben die das durchaus kontrolliert und Leute weggeschickt.

    Ob das heute noch geschieht...? Keine Ahnung, ich fahr da seit 15 Jahren nicht mehr hin.

  • Rennstrecke (insbesondere NS) fährt ja nicht jeder hier.

    Autobahn hingegen schon eher (zumindest mal im Daily).

    Und dass man bei Geschwindigkeiten über 130 km/h automatisch eine Mitschuld erhält, hatte ich nicht auf dem Schirm.

    Fand ich ziemlich überraschend.

    Mein Lotus? Typisch englisch: säuft wie ein Loch, ist ständig blau und wenn sie sich wohlfühlt, furzt sie rum.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das jeder wissen würde, würden sich viele auf der Autobahn mit Sicherheit anders verhalten. Ist andererseits aber auch egal. Die "Mitschuld" drückt sich ja meistens nur darin aus, dass der eigene Schaden dann halt zu einem Viertel (oder je nach Quote halt mehr) von der Vollkasko übernommen wird. Also who cares? Denn diejenigen die meinen ihnen gehöre die Autobahn, nur weil sie mit dem stärkeren Auto links fahren zahlen die Versicherung ja meist nicht mal selbst.

  • naja.. Es kommt da immer auf den Umstand an. Wenn da einer zu dicht auffährt, weil ihm 160 km/h zu langsam ist, wird ein "billigend in Kauf genommen"-Urteil draus (da aber auch bei 120 km/h). Und Vorsatz obendrauf, weil du ja weißt,.. usw. usf.

    Aber um bei der NS zu bleiben:

    Ich wäre jetzt fast sicher gewesen, dass jeder seinen Schaden selber bezahlt. Wobei: Ist die NS eine private Strecke, oder eine offizielle (Einbahn-)Strasse mit quasi Maut?

    Lotus.. schnelle Autos für Leute, die es nicht eilig haben!

  • naja.. Es kommt da immer auf den Umstand an. Wenn da einer zu dicht auffährt, weil ihm 160 km/h zu langsam ist, wird ein "billigend in Kauf genommen"-Urteil draus (da aber auch bei 120 km/h). Und Vorsatz obendrauf, weil du ja weißt,.. usw. usf.

    Natürlich auch immer basierend auf der nachweisbaren oder angenommenen Lage. Wer keine Kamera hat, um etwas nachzuweisen, steht manchmal doof da.


  • Seit dem 2. Mai 2010 wird sie neben der modernen Grand-Prix-Strecke und weiteren Motorsportanlagen und Freizeiteinrichtungen von der Nürburgring Automotive GmbH betrieben, die der Lindner-Gruppe und dem Immobilienentwickler Mediinvest zu je 50 % gehört.[1]

    Es kann also keine öffentliche Straße sein, wo die Polizei Bußgelder nach Stvo verhängen kann. Wenn ich auf dem Weg in meine Garage den 1/4 Meilen Rekord brechen will, ist das ganz alleine mein Problem. Wenn ich dabei die Karre eines Fremden zerbeule, kann der zivilrechtlich gegen mich klagen. Er kann auch die Polizei rufen, die dann den Schaden aufnimmt.

    Lotus.. schnelle Autos für Leute, die es nicht eilig haben!

  • Meiner Meinung nach zahlt jeder der sich auf die NS begibt seinen Kram selbst.
    Das wäre die einfachste und sinnvollste Lösung. So habe ich es vorsichtshalber auch immer gesehen
    und daher den Lotus nur noch ein paarmal darüber gestreichelt. Das war's dann.

    Wem's nicht passt, der lässt es halt ebenfalls. Zauberwort: Eigenverantwortung.
    Ein Thema, das in unserer Vollkasko-Gesellschaft leider etwas aus der Mode gekommen ist.
    Hier muss möglichst immer Schuld gesucht und gefunden werden und das am besten bei anderen.

  • Sehe ich etwas anders. Wir haben Versicherungen und zahlen dafür. Viele Menschen könnten sich viele Dinge nicht leisten, wenn man sie nicht versichern könnte. Ein Haus z.B. Wenn es abbrennt isses weg. Bei einer Mietsbutze egal - gehört ja jemand anderem. Aber beim Eigenheim?

    Auto genauso. Und so lange es die Versicherungsverträge zulassen, warum sich nicht auch den Spaß gönnen und mal etwas schneller fahren als im Sauerland hinter einem Mokka?

    Ich hatte schon viel Spaß auf Rennstrecken und es ist nie was passiert. Wenn ich mein Auto aber nicht versichert hätte, würde ich das nicht tun. Was ist daran falsch? Dafür zahle ich ja meinen Beitrag und beide Seiten tragen ein Risiko. Wenn nichts passiert habe ich jahrzehntelang Beiträge bezahlt - mein Risiko. Wenn passiert zahlt die Versicherung laut Vertrag meinen Schaden - deren Risiko. Und so wie ich da mitbekomme leben beide Seiten mit diesem Vertrag sehr gut. Der eine Baut Glaspaläste und der andere kann sich Dinge erlauben, die ohne nicht denkbar wären.

    "... but i won't do that"
    -Meat Loaf 1993-

  • Es kann also keine öffentliche Straße sein, wo die Polizei Bußgelder nach Stvo verhängen kann. Wenn ich auf dem Weg in meine Garage den 1/4 Meilen Rekord brechen will, ist das ganz alleine mein Problem. Wenn ich dabei die Karre eines Fremden zerbeule, kann der zivilrechtlich gegen mich klagen. Er kann auch die Polizei rufen, die dann den Schaden aufnimmt.

    Die Eigentumsverhältnisse spielen bei der Beurteilung der Öffentlichkeit einer Verkehrsfläche keine Rolle. Öffentlich ist eine Verkehrsfläche dann, wenn sie von einem unbestimmten Personenkreis tatsächlich genutzt werden kann. Und an der Unbestimmteheit des Personenkreises scheitert es bei der Nordschleife schon mal. Es finden Zufahrtskontrollen statt und es werden bestimmte Personen, bzw. Fahrzeuge grundsätzlich von der Benutzung ausgeschlossen.

    Die Polizei "nimmt auch keine Schäden auf", sondern tauscht zur Sicherung und Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche Personalien der Unfallbeteiligten aus. Zur "Beweissicherung" im Zivilrecht bist du als Unfallbeteiligter selber verantwortlich. Der Erlass zur Verkehrunfallaufnahme der Polizei sieht in NRW beispielsweise überhaupt keine Fertigung von Lichtbildern bei "einfachen" Sachschäden vor. Und das Kreuz auf der Unfallmitteilung, das die Hauptanstoßstelle markiert, dient nicht der Beweissicherung im Zivilrechtlich.

    20832 m, 73 Kurven

  • Meiner Meinung nach zahlt jeder der sich auf die NS begibt seinen Kram selbst.

    Das ist im Bereich Motorsport so, die Veranstaltung dienen zur Erzielung schnellsten Rundenzeiten.

    Bei einem Trackday der nicht zur Erzielung von schnellstmöglichen Rundenzeiten abzielt gibt es einige wenige Versicherungen die noch zahlen.

    Die Motorsportveranstaltung kann man aber auch versichern.

    Dies ist sehr teuer und kann mehrere Tausend € pro Rennwochenende betragen.

    Das hängt vom Fahrzeugwert ab.

  • Wir haben eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Von einer verwaschenen Rechtsprechung kann also keine Rede sein. Jedem ist es , - noch -, erlaubt schneller zu fahren. Allerdings wird dann eben das Risiko nicht mehr voll von der Versichertengemeinschaft getragen. Nebenbei macht diese Sicht auch physikalisch Sinn:

    Normaler Bremsweg aus 100km/h,100m, Reaktionsweg 30m. Bei 130km/h, 170m, Reaktionsweg 40m. Bei 200km/h, 400m, Reaktionsweg 60m.

    Bitte keine Korinthenkackerei wegen der absoluten Zahlenwerte. Wichtig ist die Differenz zu den "normalen" Verkehrsteilnehmern, die eben mit

    ca. 130km/h unterwegs sind. Geht halt quadratisch hoch.

    Elischen ist das erste Auto, bei dem ich Füßabdrücke am Amaturenbrett gemacht habe ....

  • Das sehe ich nicht so. Klar, wenn ich meine Möhre in die Leitplanke dübel, bin ich selbst schuld, da braucht keine Versicherung zu zahlen. Wenn ich aber vernünftig unterwegs bin und irgendein Möchtegernschumi fährt mir ins Heck sieht das mal ganz anders aus.

    • Offizieller Beitrag

    ... Allerdings wird dann eben das Risiko nicht mehr voll von der Versichertengemeinschaft getragen....

    Das gilt aber nur, wenn keine Kaskoversicherung vorhanden ist. Wenn doch wird der Betrag einfach anteilig auf die Versicherungen verteilt und gut ist

    • Offizieller Beitrag

    Thema war hier Autobahn und Richtgeschwindigkeit.

    Aber ja, wenn Deine Versicherung den Besuch der Nordschleife nicht ausgeschlossen hat, zahlt sie.

    Nur mal zur Klarstellung: Wenn wir hier über Versicherungsschutz auf Rennstrecken reden, ist immer von Kasko die Rede. Die Haftpflicht kann nur in ganz wenigen Ausnahmen die Leistung verweigern. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.

  • Das mit den 25% allgemeinem Betriebsrisiko kenne ich schon seit Jahrzehnten. Bekommst du bei fast jedem Ereignis zugeschrieben sobald beide Parteien rollen. Vor Gericht sind meist die Argumente für sich stimmig daher meiden die Richter idR einer Partei die Gesamtschuld zuzuweisen.

  • Das mit der Richtgeschwindigkeit und der "automatischen" Mithaftung (gilt ja auch nicht immer) war schon immer so und sollte alle fünf Kilometer groß über der AB auf nem Transparent stehen.

    Was auch viele nicht wissen: Wenn Du rückwärts fährst, egal wie langsam, und es fährt Dir jemand rein, bekommst Du praktisch immer mindestens Teilschuld. Eine wunderbare Lücke für Versicherungsbetrüger und praktisch ein Muss für die Dashcam. Für Beamtenanwärter auch gut zu wissen: Kommt ein Polizist oder Jurist auf die Idee, Du hättest beim Rückwärtsfahren jemand gefährdet (auch wenn nichts passiert ist und Aussage gegen Aussage steht), kann Deine Verbeamtung auf die lange Bank geschoben oder beim nächsten vermeintlichen Vergehen abgesagt werden.

    Glücklich ist der, der dumm ist und Arbeit hat.

  • Was auch viele nicht wissen: Wenn Du rückwärts fährst, egal wie langsam, und es fährt Dir jemand rein, bekommst Du praktisch immer mindestens Teilschuld. Eine wunderbare Lücke für Versicherungsbetrüger und praktisch ein Muss für die Dashcam. Für Beamtenanwärter auch gut zu wissen: Kommt ein Polizist oder Jurist auf die Idee, Du hättest beim Rückwärtsfahren jemand gefährdet (auch wenn nichts passiert ist und Aussage gegen Aussage steht), kann Deine Verbeamtung auf die lange Bank geschoben oder beim nächsten vermeintlichen Vergehen abgesagt werden.

    Ja ist einem Kollegen (1) passiert: Fährt laaaaangsam rückwärts in eine Parklücke, ein anderer Kollege (2) will noch dran vorbei.. wumms.. der Rückwärtsfahrende (1) hat Schuld, obwohl Kollege (2) auch noch alkoholisiert war..

    Selbst mit Dashcam wäre es so ausgegangen.

    Lotus.. schnelle Autos für Leute, die es nicht eilig haben!