Trackday / Touristenfahrt - Anfängerfragen

  • Ruf mal Dirk Hochhold von Rennwagenversicherung.de an. Läuft über Allianz, Trackdays sind ok, guter Kurs.

    Auch hier wurde der Kaskoschutz seit Okt 21 ausgeschlossen, für Bestandskunden aber weiterhin, Haftpflicht ist aber noch versichert mit Einschränkungen

    Er versucht aber da noch zu verhandeln, zB für kurzzeitige Sonderlösungen oder was auch immer, einen Stand gibt es da aber noch nicht.

  • Ich lese das so, dass alles was bis zu dem "sowohl" generell ausgeschlossen ist und alles was danach kommt mit den abgesperrten Straßen usw. nur dann ausgeschlossen ist, wenn es zu Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ausgeschrieben ist.

    Nur zur Sicherheit:

    Du beziehst Dich auf die älteren Bedingungen. Schau' nochmal genauer hin, die Württembergische hat die Bedingungen wohl jüngst geändert und m.E. die ursprünglichen Unklarheiten beseitigt. Den Bestandsverträgen würden noch die vorangegangenen Bedingungen zugrunde liegen, aber die sind - siehe ältere Posts - mit Vorsicht zu genießen.

  • Normalerweise ist das ja so dass sich KFZ-Versicherung bei nicht Kündigung automatisch um jeweils ein Jahr verlängern und damit dann wahrscheinlich auch die neusten Bedingungen beinhalten. Ob man darüber informiert werden muss weiß ich nicht.

  • Beispiel:

    Du hast die Versicherung am 30.02.2020 abgeschlossen.

    So lange Du das Auto fährst gelten die Bedingungen von eben diesem Tag - egal, wie sich die Bedingungen zwischenzeitlich verändert haben.

    Tauscht du das Auto gegen ein anderes aus, werden die Karten jedoch neu gemischt und es gelten die Bedingungen am Tag der Versicherung des neuen Fahrzeugs.

    Alt bist du erst, wenn der Bürgermeister zum Gratulieren kommt.

  • Es gibt Verträge, bei denen eine "Update Klausel" enthalten ist. Damit gilt immer das neueste Bedingungswerk. Bei Updates ist auch nicht immer alles schlecht, z. B. Solltet ihr mal bei älteren Haftpflichtversicherungen prüfen ob Schäden durch kleine Fluggerät bzw. kleine Drohnen schon versichert sind. Bei Unfallversicherungen gibt es neuerdings eine angepasste Klausel für Impfschäden.

    Es gibt jedoch auch Beispiele für Verschlechterungen, ein Klassiker ist die Rechtschutzversicherung, ich glaube es ging um Baurecht.

    Aktuell ist es der Pasus Trackday. Ja, es sind idR Jahresverträge. Einfach so darf, ohne Zustimmung" darf das Bedingungswerk nicht geändert werden, ob ihr zustimmen müsst oder ob eine Information ausreicht bleibt strittig (vgl. BGH Urteil zu Bankgebühren).

    Im Zweifel können Versicherer auch ordentlich kündigen bzw. den Vertrag nicht mehr verlängern, um so ihren Bestand sauber zu bekommen.

    Soviel mein bescheidenes Wissen dazu.

  • Es gelten die AGB des Abschlusstages - egal wie alt der Vertag ist.

    So ist es.

    Beispiel:

    Du hast die Versicherung am 30.02.2020 abgeschlossen.

    So lange Du das Auto fährst gelten die Bedingungen von eben diesem Tag - egal, wie sich die Bedingungen zwischenzeitlich verändert haben.

    Tauscht du das Auto gegen ein anderes aus, werden die Karten jedoch neu gemischt und es gelten die Bedingungen am Tag der Versicherung des neuen Fahrzeugs.

    So ist es. ;)

  • Viele KFZ-Verträge haben diese Update-Klausel mit drin. Und die Information über Änderungen steckt oftmals mit im Rechnungsdokument, dass sich ja keiner mehr komplett durchliest weil es ja nur ne Rechnung ist.

    Also ich bin davon nicht betroffen weil ich weiß dass es bei mir nicht beinhaltet ist. Aber ich würde wenn ich betroffen wäre nochmal ganz genau das Bedingungswerk dursuchen (geht ja digital relativ einfach).

    Was ich auf jeden Fall sagen kann ist, dass nicht Fahrzeug abhängig ist. Ich habe zwei KFZ-Verträge die als Vertragsabschlussdatum ein älteres Datum haben als der Erwerb des Fahrzeuges. Das Bedingungswerk jedoch ist aktueller als das Vertragsabschlussdatum.