- Offizieller Beitrag
Die letzten Tage in der AugsburgerAllgemeinen konnte ich im Lokalteil folgendes Lesen.
Zwei "Blauhemden auf Kaperfahrt" (so natürlich nicht der Text ) haben im Zuge einer Fahrzeugkontrolle ein Auto sofort aus dem Verkehr gezogen. Nun das ist ja nichts Neues, und so wie die Liste der Mängel war haben Sie den aber mal richtig gefi....t. Aber auf einen Punkt bin ich dann doch aufmerksam geworden.
....er hatte unter anderm einen nicht eingetragenen Schalthebel mointiert... ?????? ähhh was ???? wie jetzt.
So einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört. Oder gibt es tatsächliche einen Punkt in der StVZO wo man dieses herauslesen könnte ?
Nun ich kenne da einige geistige Auswüchse mit der ich während meiner aktiven Zeit von den. (damals) Grünen konfrontiert wurde. Aber so einen Müll hab ich noch nie gehört.
Bei mir waren es meistens auf Verbindungsetappen meine handgeschnittenen eingetragenen 210-45 13 Slicks von Kleber auf die sie sich mit Ihrem Halbwissen gestürtzt haben.
Selbst heute noch ist diese Vorgabe gültig
- Von der Flanke entfernt muss nach min. 26mm eine Längsrille vorhanden sein
- Alle 30mm mindestens eine Längsrille
Macht bei meinem Reifen 5 Längsrillen es steht nichts von Qurrillen in der StVZO !
Demnächst müssen Sie wahrscheinlich einen neuen §19 machen, wenn sie Ihren Duftbaum am Spigel von "Würg" auf "Extrawürg" umstellen.